Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 WE und Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Breslauer Straße x, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.11.2015 ö Beschließend 8uvs/9/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 WE und Parkdeck auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Breslauer Straße x in Aschaffenburg durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird für folgende Beantwortung erteilt:

1.        Ist die geringfügige Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um ca. 1,00 m genehmigungsfähig (In Anlehnung an die Bebauung Breslauer Str. xx)?
Es ist eine Befreiung für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze entlang der Breslauer Straße um ca. 1 m möglich.

2.        Ist die Überschreitung der hinteren Baugrenze durch die begrünte Abdeckung der Stellplätze (analog zur Bebauung Breslauer Str. xx) genehmigungsfähig?
8.        Darf die GRZ II, analog zur Breslauer Str. 5-7, von 0,6 + 50 % max. 0,8 (geplant 1,007) überschritten werden?
Eine Befreiung von der maximal zulässigen Gesamtversiegelung von GRZ 0,8 kann nur unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt werden.

-        Wasserwirtschaftliche Stellungnahme, dass der Boden aufgrund der vorhandenen Belastungen mit umweltgefährdenden Stoffen versiegelt werden muss.

-        Nachweis der Entwässerungsmöglichkeit bei stärkerer Versiegelung.

-        Intensivbegrünung auf dem Garagengeschoss mit Mindesterdüberdeckung von 40 cm und vollflächiger Intensivbegrünung (außer den Terrassen) als Mindestausgleich für die Bodenversiegelung.

Das Garagengeschoss überschreitet die hintere Baugrenze um ca. 10 m. Beim Erfüllen der Voraussetzungen für eine Gesamtversiegelung entsprechend den vorherigen Bedingungen kann auch für die Überschreitung der hofseitigen Baugrenze durch ein Garagengeschoss eine Befreiung erteilt werden.

3.        Ist die Überschreitung der Baugrenze im 4. Obergeschoss in Teilbereichen zur Erreichung des städtebaulichen Zieles der Vermittlung zwischen geplanter Bebauung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. bis auf Höhe der Baulinie, die auf der Grenze entlang der Breslauer Str. liegt genehmigungsfähig?
Bei einer Verringerung der Bebauung an der Platanenallee um 1 Geschoss (vgl. das Bauvorhaben BV-Nr. xxx in der heutigen Sitzung) sowie beim Entfallen des 4. Obergeschosses für das Bauvorhaben des vorliegenden Bauvorbescheides (siehe Antwort zu Fragen 4 und 7) schließt das geplante Staffelgeschoss mit dem entsprechenden Rücksprung an die um 1 Geschoss höhere Bebauung an der Platanenallee an. Eine Vermittlung ist dann aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich.

4.        Ist die geplante Geschossigkeit von V + Staffelgeschoss des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der geplanten Bebauung entlang der Platanenallee und der Bebauung Breslauer Str. xxx genehmigungsfähig?
7.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der geplanten Bebauung an der Platanenallee und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, die im B-Plan festgelegte GFZ (2,63 statt 2,0) überschritten werden?
Aus planungsrechtlicher Sicht wird einer Befreiung von den festgesetzten maximal 5 Vollgeschossen durch ein weiteres Vollgeschoss nicht zugestimmt. Dies bedeutet, dass das Bauvorhaben nur durch Herausnahme des 4. Obergeschosses zulässig ist.

Einer Überschreitung der Geschossflächenzahl um ca. 0,7 auf ca. 2,7 kann bei Herausnahme des 4. Obergeschosses zugestimmt werden.

Hinweis: Nach dem Bebauungsplan sind Wohnungen nur ab dem 1. Obergeschoss zulässig. Da der Bauvorbescheid diese Fragestellung nicht enthält, muss über die Zulässigkeit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entschieden werden.

5.        Darf die vordere Abstandsfläche über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf das Tankstellengrundstück fallen, wenn der Nachbar zustimmt?
Es wird eine Befreiung von den über der Straßenmitte der Breslauer Straße liegenden Abstandsflächen für eine 5-geschossige Bebauung in Aussicht gestellt.

6.        Darf die hintere Abstandsfläche auf das Flurstück Fl.-Nr. xxx fallen, wenn der Nachbar zustimmt?
Die rückwärtige Abstandsfläche kann auf das Flurstück Nr. xxx fallen, wenn der Nachbar die Abstandsflächen übernimmt.

Die weiteren planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend dem Beschlussvorschlag gebeten.

.Beschluss:

I.
Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Mehrfamilienwohn-hauses mit 14 WE und Parkdeck auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Breslauer Straße x in Aschaffenburg durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird für folgende Beantwortung erteilt:

1.        Ist die geringfügige Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um ca. 1,00 m genehmigungsfähig (In Anlehnung an die Bebauung Breslauer Str. xx)?
Es ist eine Befreiung für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze entlang der Breslauer Straße um ca. 1 m möglich.

2.        Ist die Überschreitung der hinteren Baugrenze durch die begrünte Abdeckung der Stellplätze (analog zur Bebauung Breslauer Str. xx) genehmigungsfähig?
8.        Darf die GRZ II, analog zur Breslauer Str. xx, von 0,6 + 50 % max. 0,8 (geplant 1,007) überschritten werden?
Eine Befreiung von der maximal zulässigen Gesamtversiegelung von GRZ 0,8 kann nur unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt werden.

-        Wasserwirtschaftliche Stellungnahme, dass der Boden aufgrund der vorhandenen Belastungen mit umweltgefährdenden Stoffen versiegelt werden muss.

-        Nachweis der Entwässerungsmöglichkeit bei stärkerer Versiegelung.

-        Intensivbegrünung auf dem Garagengeschoss mit Mindesterdüberdeckung von 40 cm und vollflächiger Intensivbegrünung (außer den Terrassen) als Mindestausgleich für die Bodenversiegelung.

Das Garagengeschoss überschreitet die hintere Baugrenze um ca. 10 m. Beim Erfüllen der Voraussetzungen für eine Gesamtversiegelung entsprechend den vorherigen Bedingungen kann auch für die Überschreitung der hofseitigen Baugrenze durch ein Garagengeschoss eine Befreiung erteilt werden.

3.        Ist die Überschreitung der Baugrenze im 4. Obergeschoss in Teilbereichen zur Erreichung des städtebaulichen Zieles der Vermittlung zwischen geplanter Bebauung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. bis auf Höhe der Baulinie, die auf der Grenze entlang der Breslauer Str. liegt genehmigungsfähig?
Bei einer Verringerung der Bebauung an der Platanenallee um 1 Geschoss (vgl. das Bauvorhaben BV-Nr. xxx in der heutigen Sitzung) sowie beim Entfallen des 4. Obergeschosses für das Bauvorhaben des vorliegenden Bauvorbescheides (siehe Antwort zu Fragen 4 und 7) schließt das geplante Staffelgeschoss mit dem entsprechenden Rücksprung an die um 1 Geschoss höhere Bebauung an der Platanenallee an. Eine Vermittlung ist dann aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich.

4.        Ist die geplante Geschossigkeit von V + Staffelgeschoss des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der geplanten Bebauung entlang der Platanenallee und der Bebauung Breslauer Str. xxx genehmigungsfähig?
7.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der geplanten Bebauung an der Platanenallee und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, die im B-Plan festgelegte GFZ (2,63 statt 2,0) überschritten werden?
Aus planungsrechtlicher Sicht wird einer Befreiung von den festgesetzten maximal 5 Vollgeschossen durch ein weiteres Vollgeschoss nicht zugestimmt. Dies bedeutet, dass das Bauvorhaben nur durch Herausnahme des 4. Obergeschosses zulässig ist.

Einer Überschreitung der Geschossflächenzahl um ca. 0,7 auf ca. 2,7 kann bei Herausnahme des 4. Obergeschosses zugestimmt werden.

Hinweis: Nach dem Bebauungsplan sind Wohnungen nur ab dem 1. Obergeschoss zulässig. Da der Bauvorbescheid diese Fragestellung nicht enthält, muss über die Zulässigkeit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entschieden werden.

5.        Darf die vordere Abstandsfläche über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf das Tankstellengrundstück fallen, wenn der Nachbar zustimmt?
Es wird eine Befreiung von den über der Straßenmitte der Breslauer Straße liegenden Abstandsflächen für eine 5-geschossige Bebauung in Aussicht gestellt.

6.        Darf die hintere Abstandsfläche auf das Flurstück -Nr. xxx fallen, wenn der Nachbar zustimmt?
Die rückwärtige Abstandsfläche kann auf das Flurstück Nr. xxx fallen, wenn der Nachbar die Abstandsflächen übernimmt.

Die weiteren planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.01.2016 11:34 Uhr