Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Vorberatend 5pvs/1/5/15
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.01.2015 ö Beschließend 1pl/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 01.09.2014 bis 06.10.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt neun schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen neun Stellungnahmen stammen drei Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (davon eine Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, eine von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und eine von einer GmbH). Von vier Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange wurden schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben, zwei weitere schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen stammen von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion).

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 22.12.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 2.2.1 bis 2.2.4 und 3.1.1 bis 3.1.2 behandelt, erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, wurden in drei Schreiben von privater Seite Anregungen und Bedenken oder Hinweise vorgebracht. Die Anregungen eines unmittelbar vom Bebauungsplan betroffenen Grundstückseigentümers können Berücksichtigung finden; die in zwei Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern gegebenen Bedenken, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, können allerdings nicht berücksichtigt werden.
Weiterhin sind während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen zur Planung von vier Trägern öffentlicher Belange und von zwei städtischen Dienststellen eingegangen. Diese wurden zur Kenntnis genommen. Sie können, ohne dabei die Grundzüge der Planung zu berühren, in Plan und Begründung weitestgehend berücksichtigt werden.


Zu 2:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 30.06.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 22.12.2014 kann als Satzung beschlossen werden.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2014 und der Begründungsentwurf gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 22.12.2014 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

In der Planzeichnung, den Festsetzungen und den Hinweisen im Bebauungsplan:

- Redaktionelle Korrektur durch Streichung des in der Legende verwendeten Planzeichens „o: offene Bauweise“ und Ersatz durch das Planzeichen „a: abweichende Bauweise“, wie dies bereits im Plan und in den textlichen Festsetzungen enthalten war.
- Löschung der Zweckbestimmung Tiefgarage in den Baugebieten WA2 und WA3
- Ergänzung der Nummer des Flurstückes xxx (Transformatorenstation)
- Einfügen des Planzeichens „Maßangaben (in Meter)“ unter „Sonstige Planzeichen“
- Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
- Ersatz der Worte „Im Baufeld WA1“ durch die Worte „Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes“ in der Festsetzung I.2, weil die abweichende Bauweise im gesamten Plangebiet gelten soll. Diese textliche Klarstellung stellt lediglich eine Präzisierung der zulässigen Ausmaße des Baukörpers dar, die bereits nach den Festsetzungen des ausgelegten Planes schon möglich gewesen wären.
- Ersatz des Verweises auf die Festsetzung I.5.2 durch einen Verweis auf die Festsetzung I.6.2
- Ergänzungen unter „Hinweise durch Text“ mit den Überschriften „Sicherstellung einer geordneten Grundstücksentwässerung“, „Artenschutz“ und „Baumfällungen“
- Sonstige einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie textliche Präzisierungen

In der Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung des Punktes „11. Abwägung“
- sonstige Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.12.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage 1).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):

1.2.1        Der Anregung der Einwender 1 wird gefolgt.
1.2.2        Den Anregungen der Einwender 2 wird nicht gefolgt, sie werden zur Kenntnis genommen.
1.2.3        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt; ihre Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.1        Den Anregungen des Vermessungsamtes Aschaffenburg wird gefolgt. Seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2        Die Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden berücksichtigt, seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz / Untere Naturschutzbehörde wird gefolgt.
2.2.4        Die Anregungen und Bedenken des Tiefbauamtes werden weitestgehend berücksichtigt, seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.1.1        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis genommen.
3.1.2        Dem Hinweis der Stadtkämmerei wird gefolgt.

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ (Nr. 03/26) vom 22.12.2014 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 10:01 Uhr