Bericht über WABE und Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem BRK bis 31.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 13.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzsenat | 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates | 13.07.2015 | ö | Beschließend | 7 | hfs/10/26/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Eine Steuerungsgruppe kommt vierteljährlich zusammen, um den Leistungsstand auf Grundlage des Berichtswesens zu überprüfen und neue Impulse für die inhaltliche Arbeit zu geben. Einbezogen sind dabei neben dem Amt für soziale Leistungen sowie dem BRK auch der Stadtjugendring, das Migrationsmanagement im Büro des Oberbürgermeisters sowie ein Seniorenvertreter.
Seit Übernahme der Betriebsträgerschaft durch das BRK wurden viele neue Akzente gesetzt. Von besonderer Bedeutung sind:
1) Experimentelle Umsetzung neuer Instrumente der Ehrenamtsgewinnung im Rahmen des Förderprogramms „WIR sind Aschaffenburg“, 2013-2016, (Woche des bürgerschaftl. Engagements, Teilnahme an Seniorenveranstaltungen, Tag der offenen Tür)
2) WABE erhält Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) e.V.
3) WABE erstellt neuartigen Jahresbericht (ab 2014)
4) WABE verstärkt Engagement in neuen Themenfeldern (Fortbildungsangebote im Bereich Migranten, Senioren, Inklusion). Übernahme des Fortbildungsprogramms „gemeinsam engagiert“ ab 2016.
5) WABE übernimmt neue Aufgaben im ehrenamtlichen Flüchtlingsprojekt „Willkommen in Aschaffenburg“
Auf den Jahresbericht der WABE (Broschüre) wird verwiesen.
Aus Sicht des Amtes für soziale Leistungen hat sich das Projekt vor allem nach dem Trägerwechsel sehr positiv entwickelt. Das BRK bringt als traditionelle Ehrenamtsorganisation viel Verständnis und Engagement für das Thema ein und kann Synergien herstellen. Daher wird empfohlen:
1) den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem BRK fortzusetzen (Kündigungsmöglichkeit jeweils 6 Monate zu Ende des laufenden Jahres)
2) Die Verwaltung soll jährlich auf Grundlage des Jahresberichts über die aktuelle Entwicklung der Einrichtung berichten.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen