Fortsetzung des Projekts Jugendwohnen Lange Str. 26 unter der Trägerschaft des Vereins "Die Brücke e. V." ab 01.01.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.11.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.07.2013 wird das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 seit 01.01.2014 bis 31.12.2015 finanziell unterstützt. Für die Jahre 2014 und 2015 waren jeweils 60.000,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich waren jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste bewilligt, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.
Seit 01.04.2014 steht als Träger des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 der Verein „Die Brücke“ e. V. zur Verfügung (Stadtratsbeschluss vom 24.03.2014). Auf den Zwischenbericht des Trägers für das Jahr 2015 wird hingewiesen.
Die mit diesem Träger geschlossene Kooperationsvereinbarung (Stadtratsbeschluss vom 24.03.2014) endet zum 31.12.2015.
Der Förderbescheid wird vom Jobcenter erst nach dem Beschluss des Stadtrates zur Kooperationsvereinbarung erlassen und wird als Anlage 3 beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, der Kooperationsvereinbarung ab 01.01.2016 zuzustimmen.
.Beschluss:
I.
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Die Brücke e. V.“ über das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 ab 01.01.2016 wird zugestimmt (Anlage 5).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.01.2016 12:05 Uhr