Wirtschaftsplan 2016 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 3pl/1/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2016 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Wirtschaftsplan 2016 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 3), wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), den Wirtschaftsplan 2016, gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.017.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.586.000,00 €.
Ein zustimmender Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 15.12.2015, gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1, liegt vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2016 08:32 Uhr