Einrichtung einer 50%-Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“ für die Staatl. Berufsschule II in Kooperation mit dem Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses, 03.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 03.03.2016 ö Beschließend 5kss/jha/1/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bescheid vom 23.09.2009 hatte die Regierung von Unterfranken die Förderung einer
100%-Stelle für die Berufsschulen I, II und III zugesagt. Dies erfolgte abweichend von den
Förderrichtlinien, die regelmäßig eine Mindestbesetzung mit einer 50%-Fachkraft je Schule
vorgeben, da die Staatlichen Berufsschulen Aschaffenburg einen gemeinsamen Standort
haben und die Zielgruppe der JaS-Fachkraft vornehmlich auf die Schülerinnen und Schüler
der JoA-Klassen (Jugendliche ohne Ausbildungsstelle) sowie Kriseninterventionsfälle beschränkt wurde. Der Fortbestand dieser Ausnahmeregelung war jährlich neu zu begründen.

Die im November 2009 eingesetzte Fachkraft reduzierte auf eigenen Wunsch zum 01.05.2014 ihre Arbeitszeit auf 50% einer Vollzeitstelle. Mit Wirkung zum 01.05.14 widerrief die Regierung von Unterfranken die erteilte Ausnahmegenehmigung. Nach Einstellung einer weiteren Teilzeitkraft konnten die JaS-Stellen an den Berufsschulen I und III gehalten werden. Die JaS-Stelle für die Berufsschule II blieb vakant.
Nach der sich nun abzeichnenden Zustimmung des Landkreises Aschaffenburg soll eine
50%-Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen für die Berufsschule II beantragt und nach Genehmigung bis September 2016 eingerichtet werden.
Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg übernimmt die Stadt Aschaffenburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Anstellungsträgerschaft. Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt jeweils Hälftig die Personal- und Sachkosten.

.Beschluss:

I. Der Ausschuss stimmt der Einrichtung einer 50%-Stelle für Jugendsozialarbeit an
Schulen (JaS) ab September 2016 an der Staatlichen Berufsschule II zu, sofern der
Landkreis Aschaffenburg sich analog zur Vereinbarung über die Finanzierung der
JaS-Stellen an den Berufsschulen I und III zur Hälfte an den damit verbundenen Kosten
beteiligt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:21 Uhr