Umsetzung des Radverkehrskonzepts; - Ausbildung der Brentanoachse zu einer Fahrradstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.04.2016 ö Beschließend 9pvs/4/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Fahrradstraßen sind Straßen, deren Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden: Die gesamte Fahrbahn wird damit i. d. R. in beiden Fahrtrichtungen zum Radweg. Dies kann dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen unterstützen die Fahrradnutzung, da der Radverkehr hier bevorrechtigt und erwünscht ist.

Fahrradstraßen werden mit den Verkehrszeichen aus Bild 1 ausgeschildert.
Bild 1: Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Fahrradstraße

Damit im Zuge von Fahrradstraßen liegende Grundstückszufahrten auch weiterhin erreichbar bleiben, ist es i. d. R. erforderlich, Kraftfahrzeugverkehr zuzulassen. Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße dann mit mäßiger Geschwindigkeit befahren.

Bild 2 zeigt die Aspekte, die sich mit einer Fahrradstraße ändern bzw. gleich bleiben.
DAS BLEIBT GLEICH
DAS ÄNDERT SICH
-        Alle Anwohner dürfen wie bisher die Straßen mit dem Auto befahren.
-        Auch der Lieferverkehr bleibt zugelassen.
-        Die Parkflächen bleiben i. d. R. unverändert.
-        Die Einbahnstraßenregelungen bleiben unverändert – Radfahrer dürfen weiterhin in beiden Richtungen fahren.
-        Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten
-        Radfahrer dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
-        Das Tempo bestimmt der Radfahrer: Als Autofahrer müssen Sie auf den Radverkehr besonderer Rücksicht nehmen. Auch ohne Radfahrer gilt: nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren (25 – 30 km/h).
-        Radverkehr kann Vorfahrt an den Kreuzungen erhalten
Bild 2: Fahrradstraße – Was bleibt gleich, was ändert sich?


Für Aschaffenburg wurden im Radverkehrskonzept unter Kapitel 6.2.3 folgende Straßen nebst Netzhierarchie für Fahrradstraßen vorgeschlagen:
-        Deutsche Straße (1. Ordnung),
-        Mattstraße (=Brentanoachse, 1. Ordnung),
-        Boppstraße (1. Ordnung) und
-        Cornelienstraße (1. Ordnung).

Die Brentanoachse ist bereits heute eine vom Radverkehr verstärkt genutzte Achse zwischen der Innenstadt und Aschaffenburg-Ost bzw. Schweinheim. Die mäßige Steigung und verkehrsarmen Straßen machen diese Route attraktiv im Vergleich zur Schweinheimer- oder Würzburger Straße. Gleichwohl sieht die Verwaltung noch viel Radverkehrspotenzial im Einzugsgebiet dieser Route. Daher soll die Brentanoachse als erste zur Fahrradstraße werden. Zudem liegen die Brentano- sowie die Maria-Ward-Schule direkt an der Brentanoachse.

Bild 3 zeigt einen Überblick über den insgesamt 1,38 km langen Routenverlauf von der Schweinheimer Straße bis zur Hockstraße.

Bild 3: Routenverlauf der Brentanoachse

Die Kennzeichnungen 1-6 beschreiben die Punkte, an denen Änderungen mittels Umbau oder Markierung vorgenommen und die im Folgenden erläutert werden:



Punkt 1: Kreisverkehr Alexandrastraße
Für die Betrachtung der Fahrradstraße endet die Brentanoachse an der Schweinheimer Straße. Da die Fortführung über die Lamprechtstraße zum Main sehr attraktiv ist, gewinnt die Herstellung dieses Anschlusses an Bedeutung. Es wird daher die Verkehrsinsel in Mittellage der Schweinheimer Straße aufgebrochen und eine Radverkehrsfurt zum beidseitigen Queren hergestellt. Der untere, an die Schweinheimer Straße grenzende Bereich der Brentanostraße wird zur Fahrradstraße. Heute ist er als Fußgängerzone ausgeschildert.

Punkt 2: Brentanostraße / Willigisstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.

Punkt 3: Brentanostraße / Stadelmannstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.

Punkt 4: Brentanoplatz / Herrleinstraße
Fahrbahneinengung im Kreuzungsbereich zur Geschwindigkeitsdämpfung und besserer Sichtverhältnisse. Nebenbei wird dadurch das Parken besser geordnet. Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich. Anlage einer Fahrradschleuse beim Einfahren gegen die Einbahnstraßenrichtung.

Punkt 5: Wilhelm-Hoegner-Anlage / Mattstraße
Vorfahrtsregelung für die Mattstraße gegenüber dem ringstraßenbegleitenden Geh- und Radweg. Die Notwendigkeit einer klaren Vorfahrtsregelung zwei kreuzender Geh- und Radwege liegt vor allem in den schlechten Sichtverhältnissen begründet, die durch den Bewuchs an den Wegrändern vorliegen. Eine weitere Gefahr stellt an dieser Stelle der Bordstein zwischen Gehweg und Fahrbahn der Mattstraße kurz vor der Einfahrt in die Wilhelm-Hoegner-Anlage dar, der im spitzen Winkel angefahren wird und leicht zu Stürzen führen kann. Eine vollständige Absenkung z. B. kann den Gefahrenpunkt entschärfen und soll zusammen mit der Fahrradstraße berücksichtigt werden.

Punkt 6: Mattstraße / Spessartstraße
An dieser Kreuzung wurde am 9.7.2015 eine Verkehrszählung durchgeführt, um Erkenntnisse über das Verhältnis der Kfz- und Fahrradanteile zu erlangen. Das Ergebnis ist in Bild 4 dargestellt und zeigt, dass die Mattstraße im westlichen Teil bereits einen Radverkehrsanteil von 40 % besitzt. Der östliche Teil war durch die Baustellen in den Spessartgärten eh für den Kfz-Verkehr weitgehend gesperrt, sodass sich hier der Radverkehrsanteil sogar auf 84 % beläuft. Somit sind die Anforderungen erfüllt, die die Richtlinien an eine Fahrradstraße stellen.

Bild 4: Ergebnis der Verkehrszählung vom 9.7.2015
Im weiteren Verlauf der Matt- und Schoberstraße sind nur noch Beschilderungsmaßnahmen erforderlich. Im Kurvenbereich der Schoberstraße endet die Fahrradstraße. Die Brentanoachse wird dann als gemeinsamer Geh- und Radweg bis zur Hockstraße fortgeführt.
Die Gesamtkosten für Umbauten, Markierung und Beschilderung belaufen sich nach Schätzung des Stadtplanungsamt auf ca. 35.000 €.
Das Projekt wurde mit den zuständigen Stellen der Polizei besprochen. In einer ausführlichen Stellungnahme wird es seitens der Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit befürwortet.
Zur Beratung im Planungs- und Verkehrssenat am 12.04.2016 findet zuvor ein Ortstermin statt.
Das Projekt Fahrradstraße Brentanoachse wird dem Fahrradforum am 29.04.2016 zur Beratung vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Ausbildung der Brentanoachse zwischen Schweinheimer Straße und Hockstraße zu einer Fahrradstraße wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung im Fahrradforum beraten zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung:
Herr Stadtrat Manfred Christ merkt zu seiner Gegenstimme an, dass durch die Einrichtung der Fahrradstraße bei den Radfahrern der Eindruck entstehen kann, dass ihnen beim Befahren dieser Strecke eine Sicherheit gewährleistet wird, die aber tatsächlich nicht durchgängig vorhanden ist.

Datenstand vom 29.09.2016 14:32 Uhr