Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 1- und 2-Zimmerwohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Reigersbergstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 15.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 22.12.2015, beantragt die Stadtbau Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 1- und 2-Zimmerwohnungen mit oberirdisch nachgewiesenen Stellplätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg. Das geplante Bauvorhaben grenzt an die Reigersbergstraße an. Das Gebäude hat eine Länge von 51,7 m und eine Tiefe zwischen 12 und 16 m. Es entstehen 14 1-Zimmerwohnungen und 16 2-Zimmerwohnungen.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.03.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 04/6A „Nordwestlich Spessartstraße“, welcher als Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.
Das Gebäude liegt vollständig außerhalb des Baufensters vor dem Gebäude Reigersbergstraße 11 und 13. Eine Errichtung des Gebäudes im Baufenster wäre unter Wahrung wohnverträglicher und sicherheitsrelevanter Abstände nicht möglich. An der Nachverdichtung auf dem Grundstück besteht allerdings ein großes öffentliches Interesse, weil dadurch preiswerter Wohnraum geschaffen werden kann. Die Abstandsflächen des geplanten Gebäudes überlagern sich mit den Abstandsflächen der Wohnhäuser Reigersbergstraße 9, 11 und 13 auf insgesamt 73 m². Das Gebäude wird in geschlossener Bauweise errichtet, da es länger ist als 50 m. Das Dachgeschoss wird nicht mit einem Satteldach, sondern mit einem Staffelgeschoss mit Flachdach errichtet. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme wird einer Befreiung von diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt, weil die Grundzüge der Planung insgesamt nicht erheblich berührt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörde und –stellen sind zu beachten.
Hinweis: Sämtliche Wohnungen sind durch einen Aufzug barrierefrei erreichbar.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 1- und 2-Zimmerwohnungen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Reigersbergstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2016 14:34 Uhr