Mit Planunterlagen vom 04.03.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.03.2016, beantragt die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken, einen Bauvorbescheid zum geplanten Neubau eines Übergangswohnheimes für psychisch beeinträchtigte Menschen mit Werkstatt für Arbeitstherapie auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx an der Schweinheimer Straße, Gemarkung Aschaffenburg.
Die Fragestellung des Bauherrn zur Bauvoranfrage lautet:
1. Darf auf den Teilflächen des Flurstücks Fl.-Nr. xxx + xxx (MI Mischgebiet n. B-Plan) ein Gebäude als Übergangswohnheim mit Werkstatt für Arbeitstherapie errichtet werden?
2. Wird einer Überschreitung des im B-Plan festgelegten Baufensters um gesamt ca. 220 m² zugestimmt?
- Das Gebäude (Werkstatt) entlang der Grenze überschreitet um ca. 140 m² das Baufenster.
- Die Gebäude entlang der Grenze (zum Nebengebäude Sportplatz) für AWO-Aktiv Außenlager und Garagen überschreiten gesamt um ca. 40 m² + 40 m² = 80 m² das Baufenster.
Wird dieser Überschreitung um gesamt ca. 220 m² zugestimmt?
3. Darf das Werkstattgebäude (teilweise außerhalb des Baufensters), unter Einhaltung der Abstandsflächen, ggf. auch 2-geschlossig errichtet werden?
4. Wird einer Überschreitung des im B-Plan festgelegten Geltungsbereichs (MI) entlang Grenze zum Sportplatz um ca. 2,60 m² durch die Werkstatt für Arbeitstherapie zugestimmt?
5. Darf die Terrasse im EG und dürfen die darüber liegenden Balkone im 1. + 2. OG außerhalb der Baugrenze liegen?
6. Darf die Nottreppe außerhalb der Baugrenze liegen?
Die gestellten Fragen werden unter Zugrundelegung der planungsrechtlichen Stellungnahme wie folgt beantwortet:
1. Darf auf den Teilflächen des Flurstücks Fl.-Nr. xxx + xxx (MI Mischgebiet n. B-Plan) ein Gebäude als Übergangswohnheim mit Werkstatt für Arbeitstherapie errichtet werden?
Ein Gebäude als Übergangswohnheim mit Werkstatt für Arbeitstherapie kann nur genehmigt werden, wenn das Wohnen in Verbindung mit der Werkstattnutzung steht. Außerdem müssen auf Balkonen und der Terrasse die Schallgrenzwerte der 16.BImSchV eingehalten werden. Die Einhaltung der Schallgrenzwerte ist durch eine schalltechnische Berechnung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
2. Wird einer Überschreitung des im B-Plan festgelegten Baufensters um gesamt ca. 220 m² zugestimmt?
- Das Gebäude (Werkstatt) entlang der Grenze überschreitet um ca. 140 m² das Baufenster.
- Die Gebäude entlang der Grenze (zum Nebengebäude Sportplatz) für AWO-Aktiv Außenlager und Garagen überschreiten gesamt um ca. 40 m² + 40 m² = 80 m² das Baufenster.
Wird dieser Überschreitung um gesamt ca. 220 m² zugestimmt?
Der Überschreitung des Baufensters wird zugestimmt, soweit die südliche und die östliche Baugrenze in dem Umfang wie im Plan dargestellt überschritten werden. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück Fl.-Nr. xxx ist im Grundbuch einzutragen und mit dem Bauantrag der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen. Vor Baubeginn ist außerdem ein Baugrundstück, wie dieses in der Grundrissübersicht mit Außenanlagen dargestellt ist, zu bilden.
3. Darf das Werkstattgebäude (teilweise außerhalb des Baufensters), unter Einhaltung der Abstandsflächen, ggf. auch 2-geschlossig errichtet werden?
Das Werkstattgebäude darf unter Einhaltung der Abstandsflächen auch zweigeschossig errichtet werden.
4. Wird einer Überschreitung des im Bebauungsplan festgelegten Geltungsbereichs (MI) entlang Grenze zum Sportplatz um ca. 2,60 m² durch die Werkstatt für Arbeitstherapie zugestimmt?
Einer Überschreitung des im Bebauungsplan festgelegten Geltungsbereichs entlang der Grenze zum Sportplatz um ca. 2,60 m durch die Werkstatt für Arbeitstherapie wird zugestimmt.
5. Darf die Terrasse im EG und dürfen die darüber liegenden Balkone im 1. + 2. OG außerhalb der Baugrenze liegen?
Einer Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die dargestellte Terrasse und die dargestellten Balkone wird nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ein entsprechender geprüfter Nachweis der Einhaltung der Lärmgrenzwerte für das angewandte GE-Gebiet vorgelegt wird. Einer Überschreitung der Baugrenze wird unter dieser Maßgabe zugestimmt.
6. Darf die Nottreppe außerhalb der Baugrenze liegen?
Die Nottreppe darf auch außerhalb der Baugrenze liegen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend dem Beschlussvorschlag gebeten.