Zu I:
Wegen des Umbaus der Dalbergstraße kann das jährliche Dalbergstraßenfest nicht wie in den Vorjahren im Bereich der Dalbergstraße stattfinden. Durch die Veranstalter wurde daher beantragt für die Dauer der Sperrung alternativ im Bereich des Perth Inch stattfinden zu lassen. Bei dem Bereich Perth- Inch handelt es sich nicht um eine Veranstaltungsfläche. Grundsätzlich soll die Fläche daher nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf den Wegfall des eigentlichen Veranstaltungsortes und die erforderliche Nähe zum bisherigen Veranstaltungsort kann die Fläche nach Ansicht der Verwaltung ausnahmsweise genutzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Umbaumaßnahmen zu Einnahmeverlusten der Gastwirte in der Dalbergstraße führen. Im Hinblick auf das Wetterrisiko, erhöhten Aufbauwand ist es aus Sicht der Verwaltung daher gerechtfertigt einer Ausweitung der Veranstaltung auf 3 Tage zuzustimmen. Als Teilnehmer werden ausschließlich die in der Dalbergstraßen ansässigen Gastronomen bzw. die bisherigen Teilnehmer des Dalbergstraßenfestes zugelassen.
Es muss zudem berücksichtigt werden, dass im Hinblick auf den Umbau des Radweges am Main nicht der Perth Inch gesamt, sondern nur der Teil zwischen Parkplatz Suicardusstraße und Toilettenanlage genutzt wird, auf dem nach Planung nur 44 Biertischgarnituren gestellt werden können. Geplant ist eine kleine Bühne, Ausrichtung Main.
Zu 2:
Für das Jahr 2016 wurde die Veranstaltung wie folgt beantragt:
29.07.2016 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr Musik bis 23:00 Uhr
30.07.2016 12:00 Uhr bis 01:00 Uhr Musik bis 23:00 Uhr
31.07.2016 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr Musik bis 22:00 Uhr
Seitens des Immissionsschutzes wird die Verlegung und Musikzeitenerweiterung kritisch gesehen. Eine Verlängerung der Musikzeit nach 22 Uhr wird mit hoher Wahrscheinlichkeit, aufgrund der bereits ausgeschöpften Anzahl der seltenen Ereignisse, nicht möglich sein. Hinsichtlich einer Musikdarbietung bis 22 Uhr muss der Antragsteller eine Beschreibung der Art und Dauer der Musik vorlegen. Auch hier wird die Einhaltung der "normalen Immissionsrichtwerte" schwierig sein.
Nach Einschätzung der Polizei wird die Ausweitung auf drei Festtage zu einer erheblich höheren Lärmbelastung durch den Festbetrieb für die angrenzenden Anwohner führen. Diese Lärmbelastung wird sich durch eine Verlängerung der Musikzeiten noch weiter erhöhen.
Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass durch die Ausweitung und Verlängerung der Veranstaltungszeiten in die Nachtzeit mit einer damit zusammenhängenden nicht zuletzt alkoholbedingten erhöhten Gefahr von Sicherheitsstörungen kommen kann.
Es wird daher im Hinblick auf die Sonderregelung im Bereich Außengastronomie vorgeschlagen die Veranstaltung am Freitag und Samstag um 23 Uhr enden zu lassen und das Musikende jeweils auf 22:00 Uhr festzulegen, so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Immissionsschutz eingehalten werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher folgende Begrenzung angebracht:
29.07.2016 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr Musik bis 22:00 Uhr
30.07.2016 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr Musik bis 22:00 Uhr
31.07.2016 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr Musik bis 22:00 Uhr
Erweiterungen der Zeiten in Bezug eines früheren Beginns sind zugelassen.
Für die anfallenden Verwaltungskosten werden Kosten erhoben.