1. Sachstand zur Straßenbeleuchtung:
Die Stadt Aschaffenburg, vertreten durch das Tiefbauamt, ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet. Die Stadtwerke Aschaffenburg sind über einen Lichtpunktvertrag mit dem Betrieb und dem Unterhalt der Anlage beauftragt.
Zum 31.12.2015 umfasste das Beleuchtungsnetz 9.613 Lichtpunkte (LP). Dabei werden die Lichtpunkte in 5.337 technische Leuchten, 3.872 dekorative Leuchten und 404 restliche Leuchten (wie Überspannungsleuchten, Langfeldleuchten) unterschieden.
Hinsichtlich der verwendeten Lampen (Leuchtmittel) ergibt sich die folgende prozentuale Verteilung: der Hauptanteil aller Leuchtmittel sind mit 52% die Natriumdampf-Hochdrucklampen (“Gelb-Licht“), 22% haben Kompaktleuchtstofflampen, 14 % LED-Lampen, 8 % Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, 2 % Halogen-Metalldampf-Lampen, 1,5% Halogen-Lampen und die restlichen, unterschiedlichen Lampen verteilen sich auf einen Anteil von 1,5%.
Bei der Ansteuerung der Straßenbeleuchtung wird unterschieden zwischen der „Allgemeinen Straßenbeleuchtung“, der „Straßenbeleuchtung in der Innenstadt“ und der „Anstrahlung von Gebäuden“. Das Ein- und Ausschalten der öffentlichen Straßenbeleuchtung erfolgt bezüglich der Areale der allgemeinen Straßenbeleuchtung und der Straßenbeleuchtung in der Innenstadt durch zwei Dämmerungsschalter auf dem Gebäude der Stadtwerke – aktueller Einschaltpunkt: 30 lx über Rundsteueranlagen. In der Zeit, in der die Weihnachtsbeleuchtung montiert ist, wird die Straßenbeleuchtung in der Innenstadt, unabhängig vom Dämmerungsschalter, bereits ab 15:00 Uhr eingeschaltet. Ab 22.00 Uhr eines jeden Tages wird die Reduzierschaltung für beide Bereiche gleichzeitig bis zur Ausschaltung am nächsten Morgen aktiviert. In der Zeit vom 8. Juni bis zum 11. Juli (Sonnenuntergang später/gleich 21.30 Uhr) beginnt die Beleuchtung direkt mit der reduzierten Schaltung.
Die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) werden separat eingeschaltet. Als Schaltzeitpunkt wird für den Dämmerungsschalter ein Wert von kleiner gleich 40 lx festgelegt. Daraus ergeben sich innerstädtisch in der Reduzierschaltung jährlich ca. 4.400 Betriebsstunden. Unter Volllast wird die Straßenbeleuchtungsanlage jährlich ca. 1.000 Stunden betrieben. Über die Jahre hinweg gesehen variieren die Betriebszeiten auf Grund der Wetterlage um 1 bis 2 Prozent.
2. Entwicklung und Perspektiven
Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2015 hat sich die Anzahl der Lichtpunkte von 8.929 auf 9.613 erhöht. Diese Steigerung (jährlich im Durchschnitt ca. 63 LP) ist vor allem durch die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in den Baugebieten Rosensee, Gäßpfad und Spessartgärten sowie einer Lichtpunktverdichtung in einzelnen Straßenzügen im Stadtgebiet begründet.
Die Lichtpunktverdichtung wird zurzeit vorrangig im Bereich von Kindergärten, Schulen bzw. längs von Schulwegen, Seniorenwohnanlagen, Stadtratsanträgen und auf begründeten Beschwerden einzelner Bürger der Stadt Aschaffenburg ausgeführt. Zusätzlich zu der jährlichen Erweiterung der gesamten Beleuchtungsanlage müssen Leuchttypen vollständig ersetzt werden, da nach dreißig bis vierzig Jahren Betriebsdauer keine Ersatzteile mehr erhältlich sind bzw. der Leuchtenhersteller schon seit Jahren nicht mehr auf dem Beleuchtungsmarkt tätig ist. Dies betrifft heute Leuchten beispielhaft in der Steingasse, dem Wolfsthalplatz, der Friesen- und der Grünewaldstraße.
Auf Grund des geförderten Umbaus der Straßenbeleuchtung in den Anliegerstraßen der Stadt Aschaffenburg in den Jahren 2011 bis 2015 mittels energiesparender Leuchten in LED- bzw. Natriumdampf-Hochdrucklampen konnte, trotz einer Zunahme der Gesamtlichtpunktanzahl innerhalb der letzten elf Jahre um 684 Stück, der notwendige Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung aus dem Jahr 2005 von 3,985 GWh (das entspricht 3,98 Millionen kWh) bis zum 31.12.2015 auf 3,646 GWh reduziert werden. Trotz der durchgeführten Verringerung der Gesamtleistungsaufnahme der Straßenbeleuchtungsanlage und des daraus resultierenden Rückgangs des Energieverbrauchs sind die jährlichen Kosten für die benötigte Energie deutlich gestiegen, was sich auch in den Haushaltsansätzen entsprechend niederschlägt.
Die Energiekosten (brutto) pro Lichtpunkt (LP) sind in den letzten elf Jahren von 46,88 €/LP auf 83,37 €/LP angestiegen. Dies liegt einerseits an einer 80-prozentigen Steigerung des “Quaterly Phelix Base-Preises“ (vierteljährlicher Strompreis der Energiebörse Deutschland) und an einer Versechsfachung der “EEG“-Abgabe (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien – Festlegung durch Stromlieferant anhand des Anteils erneuerbarer Energien). Ohne die durchgeführten Modernisierungen wären die Energiekosten bei stetig gestiegener Lichtpunktanzahl und Leistungsaufnahme noch viel deutlicher gestiegen.
Die Betriebskosten (Wartung, Inspektion, Leuchtmittel-und Vorschaltgruppenwechsel, etc.) sind im gleichen Zeitintervall im Jahr 2005 von 36,65 €/LP auf 36,13 €/LP im Jahr 2015 gefallen. Im ersten Lichtpunktvertrag von 01.01.2005 bis 31.12.2013 war der Betriebskostenanstieg geringer (Lohngleitklausel), aber mit dem Abschluss des neuen Lichtpunktvertrages zum 01.01.2014 wurden die Betriebskosten neu auf 34,62 €/LP festgesetzt. Diese Reduzierung liegt vorrangig daran, dass man nichtkalkulierbare Kosten wie Vandalismus-Schäden mit Einzelfallrechnung vergütet und den Ersatz der neuen LED-Leuchtmittel auf Grund ihrer Betriebsdauer von bis zu 20 Jahren sowie deren Preisentwicklung nicht kalkulieren kann.
Der erste Straßenbeleuchtungsvertrag von 2005 bis 2013 beinhaltete eine Kombination aus betrieblichen Aufgaben und den Energiekosten und diente vorrangig dem Ziel Steuerprivilegien durch die Zuordnung des Stromverbrauches zum produzierenden Gewerbe zu nutzen. Als 2012 die steuerlichen Vorteile entfielen und die Einsparpotentiale der LED-Beleuchtung im gültigen Vertrag nicht vergütet werden konnten, wurden die Vorbereitungen für einen neuen Lichtpunktvertrag ausgelöst. In dem neuen Lichtpunktvertrag ab 01.01.2014 sind die betrieblichen Aufgaben eindeutig definiert und die Energieversorgung der Straßenbeleuchtung von dem Lichtpunktvertrag entkoppelt. Die Energieabrechnung erfolgt ab diesem Zeitraum jährlich mittels Einzelnachweis der ca. 170 Zähler in den Streckenverteilern der AVG im städtischen Portfoliovertrag. Dies führte im Portfoliovertrag auf Grund der klassischen Zu-und Abschaltung der gesamten Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet zu einer Reduzierung des Stromeinheitstarifs um ca. 8% für alle Abnehmer innerhalb des Portfolios.
Während der fünfjährigen Umrüstung der sogenannten Pilzleuchte in den Anliegerstraßen der Stadt Aschaffenburg wurden bei einer Investitionssumme von 1,161 Mio € die Förderanträge des Tiefbauamtes vom Projektträger Jülich (PTJ) in den Jahren 2011 bis 2014 mit insgesamt 162.000 € an Zuschüssen bewilligt. Dabei sank die Förderquote von anfangs 40 % der Investitionssumme bis auf 20 % ab. In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine Förderungen mehr bewilligt.
Für 2016 wurde die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzobjekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) dahingehend geändert, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen auf LED wieder gefördert wird. Das Tiefbauamt hat für das diesjährige Kontingent an technischen Leuchten einen Förderantrag mit einem Bundesmittelanteil von ca. 47.000 € (25% der Gesamtmittel) eingereicht.
Ab 2011 wurden gemäß den Stadtratsbeschlüssen vom 21.09.2010 und vom 01.03.2011 im Stadtgebiet von Aschaffenburg 1865 Pilzleuchten (HQL-Leuchtmittel) ersetzt. Dabei konnten in der Innenstadt ca. 160, in Damm ca. 275, im Strietwald ca. 235, in Leider ca. 230, in Nilkheim ca. 200, in Obernau 95, in Gailbach 70, in Schweinheim 390 und in der Österreicher Kolonie 210 Leuchten umgerüstet werden. Auf Grund vieler Bürgerbeschwerden über die Leuchtenauswahl wurde ab 2013 ein zusätzlicher Leuchtentyp (Leipziger Leuchten: Typ Richard IV) in enger Kooperation mit den Stadtwerken eingesetzt.
3. Projektbeschreibung: Aus- und Umbau der Straßenbeleuchtung
Der Aus- und Umbau der Straßenbeleuchtung innerhalb der nächsten fünf Jahre ist vorrangig geprägt durch den Ersatz der Quecksilber-Hochdrucklampen (Ersatz der vollständigen Leuchte) im Sektor der technischen Leuchten (Lichtpunkthöhen von 6 bis 12 m). Diese Ersatzmaßnahme wird in einzelnen Jahreslosen einschließlich einiger dekorativer Leuchten bis 2019 durchgeführt.
Neben diesem Hauptprojekt gibt es Leuchtenaustauschprojekte, die auf einzelne Jahre verteilt werden (siehe Steingasse, Friesenstraße, Wolfsthalplatz, Grünewaldstraße), Lichtpunktverdichtungen (siehe Leiderer Stadtweg) bzw. Lichtpunkterweiterungsmaßnahmen (siehe Wendelbergstraße) bzw. sich wiederholende Kostenzuweisungen zu den Themen Standsicherheit und Netzerneuerung.
Die verschiedenen Leuchtenaustauschprojekte sind dadurch begründet, dass die Verwaltung Leuchten vollständig ersetzen muss, zu denen es keine Ersatzteilbeschaffung mehr gibt. Um die Straßen dann nicht wie ein Flickenteppich inhomogen erscheinen zu lassen, werden die Leuchten straßenzugsweise bzw. platzweise ersetzt. Dabei werden in 2016 die Leuchten in der Steingasse und der Friesenstraße ausgetauscht. Zugesagte Lichtpunktverdichtungen wie im Leiderer Stadtweg bzw. in der Wendelbergstraße werden ebenfalls innerhalb eines Zeitfensters von ein bis drei Jahren realisiert.
Zu den Einzelprojekten kommen Kernaufgaben hinzu. Dies sind sich jährlich wiederholende Leistungen zur Überprüfung der Standsicherheit, die Netzerneuerung und die einzelnen Lichtpunkterweiterungen. Bzgl. der Maststandsicherheit ist die Stadt Aschaffenburg auf Grund der Unfallvermeidung gesetzlich dazu verpflichtet die Standsicherheit der Gesamtanlage zu prüfen und geschädigte Lichtmaste auszutauschen. Dazu werden laut Lichtpunktvertrag jährlich 400 Masten nach Altersklassifizierung durch ein zerstörungsfreies Ultraschall-Prüfverfahren untersucht und zertifiziert. Bei dieser Untersuchung bestehen ca. 5 bis 8 % der untersuchten Masten (jährlich ca. 25 bis 30 Masten) die Prüfung nicht. Diese müssen kurzfristig nach Kenntnisnahme der Prüfergebnisse ersetzt werden.
Da das Straßenbeleuchtungskabel ebenfalls zu der Gesamtanlage der Straßenbeleuchtung gehört, müssen jährlich bei Aufgrabungen im Straßenbereich teilweise die Kabel ersetzt bzw. bei Veränderung von Eigentumsverhältnissen neu verlegt werden.
Die finanziellen Zuweisungen zum Thema punktuelle Erweiterungen (Einzelmaste) betreffen begründete Beschwerden von Bürgern im Zuge der Schulwegsicherung und vor Kindergärten etc.
Die aktuelle 5-Jahresplanung mit Bearbeitungsstand vom 20.04.2016 wird dem Stadtrat vorgestellt (siehe Anlage 1).
4. Stadtratsanträge:
4.1. Beleuchtung des Radweges von der Jahnstraße, Stadtteil Obernau, bis in den Bollenwald (Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 04.01.2016 und Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 15.01.2016)
Beide Anträge sind inhaltlich gleichlautend mit der Anfrage den Radweg von der Jahnstraße bis in das Industriegebiet Bollenwald durchgängig zu beleuchten. Die örtliche Situation ist, wie in den Anträgen formuliert, dem Grunde nach zutreffend, allerdings existieren im gesamten Stadtgebiet viele dieser Lücken im Beleuchtungsnetz. Wie in der Antwort an Herrn Stadtrat Autz vom 14.04.2014 wurde diese zusätzliche Beleuchtungsanlage auf Grund der fehlenden Haushaltsmittel bisher nicht realisiert. Um die Kosten des Tiefbauamtes zu verifizieren, haben die Stadtwerke zwischenzeitlich eine Kostenschätzung zur erweiterten Beleuchtung der Bollenwaldstraße abgegeben. Die Investitionskosten liegen bei gerundeten Kosten von ca. 40.000.- € und die erforderlichen jährlichen Betriebskosten bei 1.560.-€/a. Auf Grund der Abarbeitung dieser Beleuchtungsaufgaben oberhalb von 20.000.- € Investitionskosten in zeitlicher Konsequenz kann diese Beleuchtung gemäß des aktuell existierenden 5 – Jahresplans erst 2019 realisiert werden. Unter der fortlaufenden Nummer 31 im 5 – Jahresplan sind die 40.000.- € Investitionskosten eingestellt.
4.2. Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf Straßen bzw. Wegen/Gassen (Stadtteil Leider) zum Main (Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.01.2016):
Herr Büttner nimmt den Wunsch von Bürgern im Stadtteil Leider auf, dass die vertikal zum Main stehenden Straßen, Wege bzw. Gassen zusätzlich zu beleuchten sind. Um eine DIN-gerechte Beleuchtung ausführen zu können, wären zusätzliche 16 neue Lichtpunkte einschließlich der erforderlichen Netzanbindung notwendig. Dies wird nach einer ersten Kostenprognose ca. 48.000.- € Investitionskosten für den Neubau erfordern als auch 1.920.- € jährliche Betriebskosten. Als Einzelmaßnahme zur Verlängerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Richtung Main ist dieses Teilprojekt nicht zielführend und durch umgeschichtete Mittel, wie im Antrag gewünscht, durch den Stadtrat nicht genehmigt worden. In dem umfassenden Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (siehe Position 5) zur Aufklärung der Kosten bzw. der Umwelteinflüsse durch den Neubau von Beleuchtungsanlagen längs des Mains und zur potentiellen Positionierung des Stadtrates diesbezüglich wird diese gewünschte Beleuchtungsteilanlage von Herrn Stadtrat Johannes Büttner nochmals integrativ mitbehandelt.
4.3. Erweiterung der Straßenbeleuchtung längs des Mains (Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 14.02.2016):
In den letzten Jahren wurden von Bürgern und Stadträten immer wieder verschiedene zusätzliche Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet angefragt bzw. diskutiert. Dies betrifft u.a. den Neubau der Beleuchtungsanlage in Verlängerung der Jahnstraße zur Bollenwaldstraße bzw. längs der Geh-/ Radwege parallel des Mainufers auf der Leiderer Seite zwischen Willigisbrücke und der Tränkgasse als auch auf der nördlichen Mainseite zwischen Willigisbrücke und dem Theoderichstor.
Um diese Maßnahmen durchführen zu können, sind investiv und unterhaltstechnisch folgenden Kerngrößen zu berücksichtigen:
Die Investitionskosten bei einem Neubau gliedern sich in die durchschnittlichen Kosten für einen technischen Lichtpunkt (Leuchte, Mast, Verkabelung, Mastgrube, etc.) längs eines Geh-/ Rad-weges auf 2.000 €/LP, den Kabelgraben im bituminösen Oberbau einschließlich Beleuchtungskabel auf 60 €/m, die Neueinspeisung des Beleuchtungskabels auf ca. 10.000 €/Projekt und die Planungskosten der Stadtwerke auf ca. 7% der Bausumme. Im Bereich der Geh-/ Radwegbeleuchtung kann auf Grund der zur Verfügung stehenden LED-Leuchten davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt alle 35 m ein Lichtpunkt gesetzt werden muss.
Die jährlichen Betriebskosten für jeden bestehenden bzw. neugebauten Lichtpunkt liegen heute (2016) bei ca. 120 €/LP. Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten auf Grund der Energiepreissteigerung jährlich um ca. 7% steigen werden (Wert aus den letzten zehn Betriebsjahren).
Beleuchtung Geh-Radweg Main-Süd (Stadtteil Leider):
Der Geh-/ Radweg längs des Mains auf der Leiderer Stadtseite zwischen Willigisbrücke und Tränkgasse hat eine Länge von ca. 2.300 m. Um dies ausreichend zu beleuchten, müssen axial ca. 70 Lichtpunkte und in den Andienungsgassen bzw. -straßen ca. 16 Lichtpunkte erstellt werden. Um dies zu realisieren, müssten insgesamt ca. 342.000 € investiert werden.
Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten der 86 Lichtpunkte auf der Datenbasis von 2016 würden sich auf 10.320 €/a belaufen. Auf Grund der LED-Technik liegt die Leistungsaufnahme bei einer solchen Geh-/ Radwegleuchte durchschnittlich bei 17,5 W/LP. Die Straßenbeleuchtung in Aschaffenburg brennt durchschnittlich im Außenbereich ca. 4.100 Stunden. Dadurch werden ca. 6.200 kWh zusätzlich verbraucht. Dies entspricht einem zusätzlichen CO2-Verbrauch (0,555kg/kWh) von 3,425 t CO2/a. Die Stadt Aschaffenburg hat sich verpflichtet (siehe: “Integriertes Energie- und Klimakonzept des Regierungsbezirkes bayerischer Untermain“) den CO2 Ausstoß bis 2030 um 40 % bezogen auf 2009 zu reduzieren.
Ein zusätzlicher Freizeitwert einer solchen Anlage lässt sich technisch nicht erfassen und obliegt “weichen“ Kriterien, die immer interpretationsfähig bleiben.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass der Geh- und Radweg längs des Mains in Leider keinerlei Verbindungsfunktion hat und eine Beleuchtung dieses Radweges im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen stünde, die eine Beleuchtung des rechtsmainischen Geh- und Radweges (überregionale Verbindungsfunktion; Maintalradweg) nicht vorsehen.
Beleuchtung Geh-Radweg Main-Nord (Schloss Johannisburg):
Der Geh-/ Radweg längs des Mains auf der Innenstadtseite zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor hat eine Länge von ca. 550 m. Für eine Beleuchtung dieses Weges müssten mindestens 16 Lichtpunkte aufgestellt werden. Um dies zu realisieren müssten insgesamt ca. 80.000 € investiert werden.
Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten der 16 Lichtpunkte auf der Datenbasis von 2016 würden sich auf 1920 €/a belaufen.
Unter den gleichen Annahmen hinsichtlich der Leistungsaufnahme und der erforderlichen Betriebszeiten wie auf der Leiderer Stadtseite werden dadurch ca. 1.150 kWh zusätzlich verbraucht. Dies entspricht einem CO2-Verbrauch von 0,638 t CO2/a.
Im Zuge der verschiedenen Beschlüsse zur Realisierung der Mainuferpromenade wurde eine Beleuchtung diskutiert. Es wurde jedoch nur beschlossen, vorsorglich ein Beleuchtungskabel (als Ersatz für Leerrohre) im Zuge der Baumaßnahme mit zu verlegen, um ggf. eine Beleuchtung des Mainuferradweges nachrüsten zu können (Plenum 07.12.2015).
4.4. Straßenbeleuchtung im Stadtteil Leider (Antrag von Frau Stadträtin Erika Haas vom 20.03.2016):
Der Antrag von Herrn Stadtrat Kaup vom 03.06.2008 (Straßenbeleuchtung in der Karlsbader Straße und den Seitenwegen) wurde durch das Schreiben des Tiefbauamtes vom 08.08.2008 beantwortet und im PVS am 07.10.2008 zur Kenntnis gegeben. Die Pilzleuchten der Stadt Aschaffenburg sind wie oben vermerkt in den Jahren 2011 bis 2015 durch die vom Stadtrat genehmigten Leuchten ersetzt worden. Im Bereich der Anliegerstraßen in Leider wurden die Pilzleuchten in 2013 und 2014 ersetzt. Dadurch sind die Beleuchtungsverhältnisse in den Anliegerstraßen verbessert worden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes basierte auf den Beschlüssen des Stadtrates in Kombination mit den Fördermittelzuweisungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
In der Karlsbader Straße wurde im Bereich der Parkplätze (Wendehammer) vor den Garagen die Parkplatzbeleuchtung erweitert. Daraufhin sind Bürger aus diesem Bereich an die Stadtverwaltung herangetreten und haben mitgeteilt, dass sie durch die neuen Leuchten nicht mehr schlafen konnten und sich gestört fühlen. Die Verwaltung hat aus Konsensgründen die Beleuchtung gedimmt.
Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Aschaffenburg vom 10.03.2014 (Straßenbeleuchtung im Leiderer Stadtweg) wurde durch das Schreiben des Tiefbauamtes vom 19.05.2014 beantwortet. Die mangelhafte Beleuchtung im Leiderer Stadtweg und den Seitenstraßen ist der Verwaltung bekannt. Die zusätzlichen Kosten für das Projekt wurden, wie der SPD-Fraktion bekannt ist, im Nachtragshaushalt 2014 durch den Stadtrat nicht aufgenommen bzw. genehmigt. Daher musste dieses Erweiterungsprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung aus den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in die 5-Jahres-Planung übernommen werden. Wie aus der vorgestellten Planung zu entnehmen ist, wird dieses Beleuchtungsprojekt in drei Jahres-Abschnitten von 2016 bis 2018 umgesetzt. Die Stadtwerke erarbeiten zurzeit die erforderlichen Angebote.
5. Kosten / Finanzierung
Die Straßenbeleuchtung wird im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Achaffenburg über mehrere Haushaltsstellen abgebildet. In den einzelnen Ansätzen sind prognostizierte Kostensteigerungen durch Strompreiserhöhungen ebenso berücksichtigt wie Mehrungen im Unterhaltsbereich durch die Erhöhung der Anzahl der Lichtpunkte.
HHSt.
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E / A
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Bezeichnung
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2016
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2017
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2018
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2019
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0.6701.5133
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A
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Unterhalt Straßenbeleuchtung
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440.000 €
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460.000 €
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480.000 €
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500.000 €
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0.6701.6342
|
A
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Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung u. Tunnel
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850.000 €
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875.000 €
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900.000 €
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925.000 €
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1.6701.3600
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E
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Förderung Bund
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47.000 €
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-
|
-
|
-
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1.6701.9510
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A
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Neubau Straßenbeleuchtung
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350.000 €
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350.000 €
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350.000 €
|
350.000 €
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Die unter der Haushaltsstelle 1.6701.9510 eingestellten Haushaltsmittel von 350.000 € jährlich sind für die Jahre 2016 bis 2019 durch Einzelmaßnahmen verplant. Für das Haushaltsjahr 2020 sind zum aktuellen Zeitpunkt noch Reserven von 115.000 € vorhanden.