Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 5pvs/6/5/16
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2016 ö Beschließend 12pl/8/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen den Bebauungsplanes 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1  BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen. 
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [x]

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Stefan Wagener beantragt, dass für das Gebiet im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße das Bewohnerparken eingeführt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg / Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan Nr. 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen. 
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2016 08:47 Uhr