Geländererneuerung Willigisbrücke; - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2016 ö Beschließend 9pl/8/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Die Willigisbrücke ist im Jahr 1970 gebaut worden. Das vorhandene Füllstabgeländer hat eine Höhe von 95 cm und ist nach den seinerzeit geltenden Richtlinien ohne Sicherungsseil errichtet worden. Die aktuellen Richtlinien (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING) fordern derzeit eine Geländerhöhe von 1,30 m für Geh- und Radwege, sowie ein im Holm eingebautes zusätzliches Sicherungsseil. Zudem ist das vorhandene Geländer an einigen Stellen schadhaft. Deshalb hat der Planungs- und Verkehrssenat am 10.05.2016 der vorgestellten Vorplanung der Geländererneuerung zugestimmt.

Nun liegt die Entwurfsplanung vor, untersucht wurden zwei Varianten:
Variante 2a: Geländeraustausch, seitlich
Variante 2b: Geländeraustausch, von oben

2. Projektbeschreibung
Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion. Die Brücke hat eine Länge von ca. 300 m und eine Breite von ca. 15,6 m. An den Außenseiten der Kappen befindet sich jeweils ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von ca. 0,95 m. Aufgrund der Nutzung der Brückenkappen für den Radverkehr wird eine Erhöhung des Geländers auf 1,3 m notwendig. Weiterhin ist die Installation eines Drahtseiles im Handlauf als Durchbruchschutz für Fahrzeuge notwendig.



Skizze 1: Querschnitt der Willigisbrücke




Im Zuge der Vorplanung wurde die Variante „Neubau des Geländers“ favorisiert.

                                       
         

                   Bild 1: Variante 2a seitlich angebrachtes Brückengeländer


Bild 2: Variante 2b von oben befestigtes Brückengeländer




Gegenüberstellung der beiden Varianten:



Var.
Be-schreibung
Vorteile
Nachteile
2a
Anbau
seitlich
-        Verbreiterung Rad- und Gehweg (ca. 25 cm)
-        Einbau Asphaltbelag ohne Unterbrechung durch Pfosten
-        Anschlusskonstruktion
zugänglich (Austausch)
-        Von Beleuchtung unabhängig
-        Geringere Unterhaltskosten
-        höhere Herstellungskosten
-        Untersichtgerät für Montage auf voller Länge erforderlich
-        alte Anschlüsse Bereich Flügel
sichtbar
-        statisch / konstruktiv aufwendiger

2b
Anbau
von oben
-         statisch / konstruktiv, weitestgehend standardisiert
-        Anschlusskonstruktion vergossen
(Korrosionsschutz)
-        geringer Eingriff in den Bestand
-        einfache Montage von oben geringere Kosten

-        Einbau Asphaltbelag mit
            Unterbrechung durch Pfosten
           Schweißanschlüsse
-        Verknüpfung Geländer/Beleuchtung
-        Schwierigkeiten bei der Führung des Sicherheitsseils wegen Beleuchtungsmasten
-        Größerer Aufwand im Bauwerksunterhalt


Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2a umzusetzen. Die Vorteile der Dauerhaftigkeit und ein geringerer Unterhaltungsaufwand rechtfertigen die höheren Herstellungskosten aus Sicht der Verwaltung.

3 .Kosten
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.

Variante
Beschreibung
Kosten, brutto [€]
2a
Geländeraustausch, seitl.
232.000,--
2b
Geländeraustausch von oben
223.000,--

Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 35.000,-- € (brutto) für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung. Der Erlös (Schrottwert) aus dem Verkauf des alten Geländers in Höhe von ca. 3.500,-- € ist in die Kostenberechnung eingeflossen.

Im Zuge der Planung wurden die Beleuchtungsmasten noch einmal untersucht. Bei einem Abbau des Geländers ist die Standsicherheit gefährdet. Ein Austausch der Maste wird im Rahmen des jährlich laufenden Programms zum Austausch von nicht standsicheren Beleuchtungsmasten erfolgen. Die Leuchten werden durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 35.000,-- € werden durch die Haushaltsstelle 1.6701.9510 Straßenbeleuchtung gedeckt.


4. Farbe
Das Geländer ist derzeit in einem Grau-Grünton angestrichen. Die Verwaltung schlägt für das neue Geländer einen dunklen Grauton, z. B. DB 703, vor.


5. Finanzierung und Umsetzung

Das Projekt wird über die Haushaltsstelle Brückenunterhalt (0.6300.5141) finanziert. Es ist geplant, das Geländer in zwei Abschnitten auszutauschen:
Abschnitt 1: nördliches Geländer im Jahr 2016
Abschnitt 2: südliches Geländer im Jahr 2017

Auf dieser Haushaltsstelle stehen im Jahr 2016 187.000,-- € und im Jahr 2017 180.000,-- € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden zusätzlich zum vorgestellten Projekt auch Unterhaltarbeiten und Kleinmaßnahmen durchgeführt.


6. Bauablauf

Der Baubeginn der ersten Bauwerkseite ist für das 3. Quartal 2016 geplant. Der Baubeginn der zweiten Bauwerkseite ist für das 2. Quartal 2017 geplant.
Die Bauzeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen je Seite. Zu beachten ist, dass Schweiß-, Korrosionsschutz- und Asphaltarbeiten nur bei dafür günstiger Witterung ausgeführt werden können



7. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Aufgrund der relativ breiten Brückenkappen ist eine Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr planmäßig nicht erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei halbseitiger Sperrung für den Fußgänger- und Radverkehr. Eine Beeinträchtigung des Schifffahrtsverkehrs ist ebenfalls nicht zu erwarten.

.Beschluss:

I.
1. Herr Stadtrat Manfred Christ gibt bei der Diskussion zu TOP 8 „Geländererneuerung Willigisbrücke“ den Zeitungsartikel vom 21.11.1992 zur Niederschrift (Anlage 5).

2. Das Plenum stimmt der vorgestellten Variante 2a der Entwurfsplanung „Erneuerung des Geländers der Willigisbrücke“ zu.

3. Das Plenum fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erneuerung des Geländers.
Die Gesamtkosten exklusive Beleuchtung betragen 267.000.- € brutto. Die Beleuchtung wird mit 35.000.- € brutto veranschlagt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in den Jahren 2016 und 2017 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 04.10.2016 09:01 Uhr