Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 29.07.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
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Appelmann Bernhard
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2
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Autz Wolfgang
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3
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Dr. Blatt Lothar
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4
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Büttner Johannes
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5
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Elsässer Werner
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6
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Euler Jessica, Bürgermeisterin
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7
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Dr. Frenzel Karl-Ludwig
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8
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Gans Brigitte
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9
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Gerlach Thomas
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10
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Giegerich Thomas
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11
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Haas Erika
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12
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Hart Willi
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13
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Herzing Jürgen, Bürgermeister
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14
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Herzog Klaus, Oberbürgermeister
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15
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Kapperer Leonie
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16
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Klein Karsten
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17
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Kunkel Rainer
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18
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Lenz-Böhlau Anne
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19
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Otter Gerald
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20
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Stegmann Karl-Heinz
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21
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Wagener Stefan
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:14 Uhr