Mehrgenerationenhaus MIZ; 1. Absichtserklärung zur zweckgebundenen kommunalen Kofinanzierung zur Bundesförderung 2. Beschluss zur kommunalen Einbindung des Mehrgenerationenhauses
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.10.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 10.10.2016 | ö | Beschließend | 3 | pl/11/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg erfüllte in allen Förderperioden die kommunale Voraussetzung der programmatisch festgeschriebenen Kofinanzierung von mind. 10.000 €. Zuletzt in seiner Sitzung vom 15.07.2013 fasste der Stadtrat (Plenum) den Beschluss zur Förderung für die Dauer von 5 Jahren (ab Anmietung Badergasse 1) mit monatlich 1.200 bis max. 1.500 €. Auf dieser Grundlage erfolgt aktuell die Förderung von 14.400 € jährlich (= 1.200 €/Monat).
Für das neue Förderprogramm III gilt der Programmschwerpunkt Demografischer Wandel. Weiterhin wurde die Auflage eingeführt, dass die Kommune einen Beschluss fasst zur Einbindung des MGH in die kommunalen Planungsprozesse zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis des Mehrgenerationenhauses.
Es wird daher vorgeschlagen, die Kofinanzierung für die neue Förderperiode zu bestätigen sowie die Erklärung zur kommunalen Einbindung zu beschließen.
.Beschluss:
Weiterhin wird beschlossen, dass das Mehrgenerationenhaus MIZ Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis des Mehrgenerationenhauses ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0