Ausbau der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg - Festlegung der kommunalen Zielsetzungen - Beschluss zum weiteren Planungsverfahren - Antrag des Stadtrats Herrn Karsten Klein vom 18.09.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.10.2016 ö Beschließend 3pl/12/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Aufgabenstellung:

Im Rahmen des Runden Tisches, zu dem das Staatliche Bauamt nach dem Bürgerentscheid eingeladen hatte, wurde unter allen Beteiligten (Staatliches Bauamt, Stadt Aschaffenburg, Landratsamt Aschaffenburg, Markt Stockstadt, Schlösserverwaltung, IHK, Bayernhafen, Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn B26“, Bürgerinitiative „Pro Stockstadt“) einvernehmlich das Vorgehen zur Bearbeitung und zum Umfang ergänzender Gutachten abgesprochen. Zur Vorbereitung der Gutachten wurden die Basisdaten aktualisiert bzw. ermittelt. Sie umfassen die zu berücksichtigenden Verkehrsmengen, die Verkehrsprognose und das regionale Verkehrsmodell. Die daraufhin erstellten Gutachten arbeiten die zu untersuchenden Fragen und Probleme umfassend auf und sind daher eine sehr gute und vollständige Grundlage zur Beurteilung und Entscheidungsfindung über die Ausbaunotwendigkeit und die Ausbauart der B26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg zwischen Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke. Der Gutachter hat sich hierbei eingehend mit den Lösungsvorschlägen der Bürgerinitiative zum Bürgerentscheid auseinander gesetzt. Er kommt nach detaillierter Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass diese Vorschlage (Kreisverkehre, 3-streifigkeit) nicht geeignet sind. Der Gutachter schlägt den 4-streifigen Ausbau vor. Der vom Runden Tisch erarbeitete Verfahrensgang ist nicht nur sehr ausführlich und umfassend, er entspricht auch der Praxis der Stadtverwaltung Aschaffenburg, Entscheidungsprozesse des Stadtrates sorgfältig vorzubereiten.

Die Berichterstattung, die Vorträge und die Diskussion der vorliegenden Gutachten und Planungsüberlegungen zum Ausbau der B26 im Plenum am 19.09.2016 haben außerdem gezeigt, dass das Verkehrsgeschehen auf der Darmstädter Straße nur im Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen auf allen Straßen des Süd-West-Korridors: Darmstädter Straße, Großostheimer Straße und Obernauer Straße beurteilt werden kann. Alle diese Straßen erfüllen eine wichtige Verbindungsfunktion in die Region im Süd-Westen der Stadt Aschaffenburg. Dieser Süd-West-Korridor wurde über das regionale Verkehrsmodell detailliert untersucht. Es liegen daher nun ausreichende Kenntnisse über die Verkehrssituation und die absehbare Verkehrsentwicklung (Prognosehorizont 2030) vor, um die Planungsvarianten Prognose NullFall, PlanFall1, PlanFall2 sowie Planfeststellungsvariante zu beurteilen.

Die Verwaltung empfiehlt daher auf der Grundlage der vorliegenden Gutachtens eine Beurteilung und eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, den Ausbauumfang und die Prinzipien und Zielsetzungen des Straßenbaus vorzunehmen.

II.

Als Beurteilungsgrundlagen wurden am 19.09.2016 zehn Planungsziele benannt und dargestellt. Die Diskussion ergab, dass diese Ziele zu erweitern und zu präzisieren sind. Aus diesem Grund hat die Verwaltung den vorliegenden Zielkatalog erweitert und ergänzt. Als Ziele sollen für den Ausbau der B26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg folgende Positionen gelten:

2.1
Umfassende Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „Grünes Eingangstor“ der Stadt;

2.2
Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung als
- Pappelallee vom Ring bis zur Schönbuschzufahrt und
- Pappelreihe auf dem Mittelstreifen von der Schönbuschzufahrt bis zum Waldfriedhof;

2.3
Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet durch verbesserte Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer;

2.4
Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans;

2.5
Verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen;

2.6
Stärkung und dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B469/ BAB;

2.7
Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten
- Hafen-West/ Waldfriedhof,
- Hafen-Mitte/ Schönbusch und
- Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen-Ost/ Auweg;

2.8
Bedarfsgerechter Ersatzbau für die 100 Jahre alte Hafenbahnbrücke zwischen den Knoten Hafen-Mitte und Hafen-Ost mit straßenbegleitenden Fuss- / Radwegen zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße bei Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen während der Bauzeit;

2.9
Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof östlich des Stockstädter Wegs als gestalteter Grünraum;

2.10
Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;

2.11
Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und Hafenbahnbrücke durch geschwindigkeitsdämpfende Regelungen, die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen, barrierefreien Bushaltestellen und richtliniengerechten Radwegen;

2.12
Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen am Knoten Großostheimer Straße/ Obernburger Straße zur Führung des Verkehrs in Richtung Darmstädter Straße;

Dieser umfassende Zielkatalog entwickelt den Zielkatalog des Stadtrates, der in der ersten Diskussionsphase für den Ausbau der B26 schon beschlossen wurde, weiter. Er bringt klar zum Ausdruck, dass neben verkehrlichen in besonderem und herausragendem Maße auch stadtgestalterische und grünordnerische Ziele beim Straßenbau zu beachten sind. Die denkmalgerechte und grünordnerische Gestaltung der großen Schönbuschallee als Ganzes wurde in den Zielkatalog aufgenommen. Außerdem werden die Ziele des Ausbaus der B26 mit dem städtebaulichen Ziel zur Entlastung der Großostheimer Straße verknüpft.

III. Beurteilung der vorliegenden Planungsvarianten

Der Gutachter hat die drei grundsätzlichen Planungsvarianten und deren Untervarianten aufgearbeitet und auf Grund seiner Erkenntnisse die Realisierung der sogenannten Planfeststellungslösung zur Umsetzung empfohlen. Planungs- und Entscheidungsgrundlagen hierfür waren
1.        die abzuwickelnden Verkehrsmengen 2030:
2.        die Zusammensetzung der Verkehrsströme (nach LKW, PKW, ÖPNV, Fahrrad und Fußgänger);
3.        die Berücksichtigung der Vorgaben der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen sowie des Staatshafens Aschaffenburg;
4.        die Richtlinie für den Bau von Bundesfernstraßen und
5.        die kommunalen Planungsziele der Stadt Aschaffenburg und des Marktes Stockstadt.


Darauf aufbauend wurden Lösungsvarianten erarbeitet und im Hinblick auf die Zielvorgaben bewertet. Dies ist ein übliches Vorgehen bei solchen Planungsprojekten. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gutachter auch die mögliche Erweiterung des räumlichen Umgriffs des Planungsbereichs nach Westen (auf die Gemarkung Stockstadt) und nach Osten (bis zum Knoten B 26/ Augasse) geprüft hat und damit auch, inwieweit nach Osten oder Westen gerichtete Ausbaumaßnahmen bessere Lösungen erwarten lassen. Es haben sich jedoch keine zusätzlichen Möglichkeiten ergeben, die zu einer einfacheren, weil vom Flächenbedarf her geringeren Planungsvariante führen würden.
Aus diesem Grund hat der Gutachter den Untersuchungsbereich auf den Bereich von der Stadtgrenze Aschaffenburg bis zum Knoten B 26/ Augasse beschränkt.

Im Zuge der Ausarbeitung der Gutachten hat sich außerdem gezeigt, dass sich ohne einen Ausbau der Darmstädter Straße Verdrängungseffekte auf die Obernauer Straße einstellen werden. Die Gründe dafür sind, dass Verkehrsteilnehmer, die aus dem oberen Maintal die Stadt erreichen wollen nicht mehr den Weg über die B 469 nehmen sondern wegen der Überlastung der Darmstädter Straße/ Großostheimer Straße auf die rechte Mainseite ausweichen. Diese Situation ist für die Wohnbebauung entlang der Obernauer Straße nicht hinnehmbar.

Wie in der Plenumssitzung am 19.10.2016 dargestellt, kam der Gutachter zum Ergebnis, dass die Erfüllung der Planungsvorgaben nur mit einem Ausbau der Knoten Hafen-West und Hafen-Mitte sowie einer zurückhaltenden Ertüchtigung des Knotens Hafen-Ost zu erreichen ist. Dadurch kann erreicht werden, dass die täglich lang anhaltenden Stauerscheinungen bei der Ein-/Ausfahrt in den Hafen am Waldfriedhof aufgehoben werden und es voraussichtlich zu einer Verkehrsverlagerung vom Knoten Hafen-Ost auf Knoten Hafen-Mitte kommen wird. Diese Verlagerung des Verkehrs vom Knoten Hafen-Ost auf Mitte ist eine wichtige Voraussetzung um auf einen grundlegenden Ausbau des Knotens Hafen-Ost verzichten zu können.

Eine wesentliche Frage der Umsetzung der verkehrlichen Lösung ist der Umgang mit der historischen stadträumlichen Situation. Bei dem Vorschlag des Gutachters kann die Pappelallee östlich des Knotens Hafen-Ost wieder vollständig aufgebaut werden.
Im Abschnitt zwischen Hafen-West und etwa Knoten Hafen-Mitte kann sie rekonstruiert werden. Für den Straßenabschnitt von Hafen-Mitte bis zur Stadtgrenze lässt sich die historische Raumwirkung mit der Pflanzung einer Pappelreihe in Straßenmitte wieder herstellen. Voraussetzung für diese rekonstruierende landschaftspflegerische Maßnahme ist die Anlage eines überbreiten, mit Pappeln bestandenen Mittelstreifens. Dieser ist in der Planfeststellung vorgesehen. Insgesamt wird dadurch gewährleistet, dass der historische und stadtbildprägende Alleeeindruck in der Zufahrt zur Stadt wieder hergestellt werden kann. Lediglich im Bereich der Hafenbahnbrücke bleibt es bei der seit über 100 Jahren bestehenden Unterbrechung der Sichtbeziehung.
Außerdem bietet der vorgeschlagene Straßenausbau insbesondere im Bereich zwischen Hafen-Mitten und Hafen-Ost vielfältige Möglichkeiten das Erscheinungsbild der Stadtzufahrt bzw. der Stadtausfahrt umfassend und im Sinne der Denkmalpflege neu zu gestalten. Die bestehende Situation vor den Betrieben auf der Hafenseite sowie die Vorzone vor den Sportanlagen ist stadträumlich und gestalterisch absolut unbefriedigend und hat die historische Situation völlig überformt. Der Straßenausbau bietet daher gerade in diesem Abschnitt große Chancen! In eingeschränkter Form gilt dies auch für das Umfeld des Knotens Hafen-West, da auch hier in den letzten Jahrzehnten bauliche Anlagen wie Stellplätze, Friedhofsgärtnerei und Infrastrukturgebäude entstanden sind, die das Stadtbild belasten.

Anzusprechen ist außerdem, dass die Umsetzung der Planfeststellungslösung für die Stadt auch finanziell von Vorteil ist. Die Kosten des Straßenbaus umfassen in weit überwiegenden Maße nur die freie Strecke der Bundesstraße, die in die Baulast des Bundes fällt und damit keine Deckungsbeiträge der Stadt anfallen. Zwar wird die Stadt an den einmündenden Straßen im Rahmen der Kreuzungsvereinbarungen zu beteiligen sein, die Kreuzung Hafen-Mitte ist jedoch eine Privatstraße des Hafens. Das Kreuzungsrecht zu Lasten der Stadt ist daher voll umfänglich nur auf den Knoten Hafen-West anzuwenden.

IV. Weiteres Verfahren

Entsprechend der Ankündigung in der Beschlussvorlage für das Plenum vom 19.09.2016, hat die Verwaltung Informationen eingeholt unter welchen Bedingungen die angehaltene Planfeststellung weitergeführt werden könnte. Das Staatliche Bauamt hat hierzu am 28.09.2016 nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken schriftlich Stellung genommen: diese Aussage unterstellt, dass auch weiterhin der Antragsgegenstand der Planfeststellung der „Vier- streifige Ausbau der B 26 vom Knoten Hafen-West bis Knoten Hafen-Mitte“ einschließlich der damit verbundenen Planungsziele ist.
Die Einwendungen des Bund Naturschutz und des Landesbundes für Vogelschutz sind die Grundlage für den Wegfall der Schutzwand entlang des Schönbusch. Dies erfordert eine Tektur der Planunterlagen. Inwieweit sich daraus die Notwendigkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung ergibt ist noch offen. Dies kann erst nach Vorliegen der fertigen Tekturunterlagen mit Erläuterungsbericht, Lageplänen, Querschnitten, Grunderwerbs- und Bauwerksverzeichnissen, ökologischem Ausgleichskonto und landschaftspflegerischem Begleitplan, abschließend beurteilt werden. Bei einer Fortführung des Planfeststellungsverfahrens müssen außerdem die Erkenntnisse der jüngsten Gutachten in die Planunterlagen eingearbeitet werden, d.h.:

- Planungsziel Entlastung St 3115: Großostheimer Straße
- Gutachten mit Prognosebelastung 2030 und Verkehrsverlagerung im Planfall2 sowie
- Finanzierung und Kostenverteilung.

Auch die Auswirkungen dieser Einarbeitungen auf die Frage der erneuten öffentlichen Auslegung sind noch offen.

Nachdem die städtischen Planungsziele im Rahmen einer Tektur des ausgesetzten Planfeststellungsverfahrens zu realisieren sind, empfiehlt die Verwaltung diesen Verfahrensweg einzuschlagen. Dies ist auch deshalb möglich, weil ein Ersatzbau für die Hafenbahnbrücke durch ein eigenes Planrechtsverfahren vorbereitet werden kann und die Ertüchtigung des Knotens Hafen-Ost/ Auweg ebenfalls keines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Der Ausbau der Großostheimer Straße ist ohnehin Aufgabe der Stadt und muss insofern verfahrensmäßig unabhängig betrachtet werden.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Claus Berninger beantragt, dass im Rahmen eines Gutachtens die Auswirkungen des Ausbaus der B 26 auf die Verkehrssituation der Aschaffenburger Innenstadt untersucht werden und TOP 3 der Sitzung „Ausbau der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg“ solange vertagt wird.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

Der gemeinsame Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN, KI und ÖDP vom 06.10.2016 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Herr Stadtrat Johannes Büttner stellt den Änderungsantrag, dass der Stadtrat das Votum des Bürgerbegehrens bzgl. des Ausbaus der B 26, weiterhin beachtet. Auf Nachfrage erläutert der Finanz- und Ordnungsreferent, dass Nummer 1 des Antrags vom 06.10.2016 und der mündliche Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner hinsichtlich ihrer Auswirkungen nachrangig zu der Beschlussvorlage der Verwaltung beurteilt werden und daher zunächst über die Beschlussvorlage der Verwaltung zu entscheiden ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog fragt die anwesenden Stadtratsmitglieder, ob einer namentlichen Abstimmung, wie in Ziffer 2 des Antrags in Anlage 1 gefordert, zugestimmt wird. Der Vorsitzende stellt fest, dass sich mehr als 1/3 der anwesenden Stadtratsmitglieder dafür ausspricht, eine namentliche Abstimmung hinsichtlich TOP 3 der Sitzung „Ausbau der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg“ vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

I.
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.
Für die Beurteilung der baulichen Veränderungen an der Darmstädter Straße im Stadtgebiet von Aschaffenburg werden folgende Zielsetzungen beschlossen:

2.1
Umfassende Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „Grünes Eingangstor“ der Stadt;

2.2
Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung als
- Pappelallee vom Ring bis zur Schönbuschzufahrt und
- Pappelreihe auf dem Mittelstreifen von der Schönbuschzufahrt bis zum Waldfriedhof;

2.3
Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet durch verbesserte Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer;

2.4
Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans;

2.5
Verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen;

2.6
Stärkung und dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B469/ BAB;

2.7
Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B 26 auf die Knoten
- Hafen-West/Waldfriedhof,
- Hafen-Mitte/Schönbusch und
- Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen-Ost/Auweg;

2.8
Bedarfsgerechter Ersatzbau für die 100 Jahre alte Hafenbahnbrücke zwischen den Knoten Hafen-Mitte und Hafen-Ost mit straßenbegleitenden Fuss- / Radwegen zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße bei Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen während der Bauzeit;

2.9
Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof östlich des Stockstädter Wegs als gestalteter Grünraum;

2.10
Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;

2.11
Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und Hafenbahnbrücke durch geschwindigkeitsdämpfende Regelungen, die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen, barrierefreien Bushaltestellen und richtliniengerechten Radwegen;

2.12
Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen am Knoten Großostheimer Straße/Obernburger Straße zur Führung des Verkehrs in Richtung Darmstädter Straße;


3.
Der Stadtrat spricht sich für eine Wiederaufnahme des ausgesetzten Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der B 26 zwischen der Stadtgrenze Aschaffenburg und Hafenbahnbrücke aus. Die bisher vorgesehene Schutzwand entlang des Schönbuschs wird als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens aufgegeben.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt des Freistaats Bayern:
„Ausbau der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg“ auch städtischerseits eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, dazu werden unter anderem im Internetauftritt der Stadt die Gutachten, die die staatliche Bauverwaltung freigibt, öffentlich eingestellt. Dieses Informationsangebot wird bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens aufrechterhalten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein […]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung:
Die Abstimmung erfolgt namentlich (gem. Anlage 2)

Datenstand vom 20.12.2016 11:42 Uhr