Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.10.2016 ö Beschließend 6pl/12/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 10.10.2016 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2016 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.


Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert (7.967.200 €).

Gegenüber der Drucksache „Nachtragshaushaltsplan 2016“ wird die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke lediglich um 10.511.600 € erhöht und auf 12.680.000 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke und dient größtenteils der Finanzierung des neuen Verwaltungsgebäudes in der Werkstraße.


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Verpflichtungsermächtigungen für das RÜB Willigisbrücke (275.000 €), die Kanalsanierung im Fischerviertel (750.000 €), die Pumpstation Mainsammler (50.000 €) und das RÜB Schlossberg (250.000 €) werden mangels Auftragsvergabe in 2016 nicht benötigt und entfallen. Die VE für das Christian-Schad-Museum und den Umbau des Roßmarktes werden um je 300.000 € erhöht. Für die Erneuerung des Geländers der Willigisbrücke, ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Anwandeweg und für den Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt/Auhofstraße im Zuge der Banhparallele Damm (1. BA) werden Verpflichtungsermächtigungen von 135.000 €, 165.000 € und 415.000 € neu eingestellt. Der Gesamtbetrag vermindert sich damit um 10.000 € und beläuft sich auf neu 3.765.000 €

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2016 betreffen nunmehr die 9 folgenden Haushaltsstellen:

  • Umbau Roßmarkt        (1.6157.9519)        800.000 €
  • Museumsquartier, 1.BA (CSM)        (1.3200.9450)        800.000 €
  • Baugebiet Anwandeweg, Erschließung        (1.6375.9510)        600.000 €
  • Kläranlage, Kammerfilterpresse        (1.7181.9621)        500.000 €
  • Bahnparallele Damm, 1. BA        (1.6330.9510)        415.000 €
  • Kanalsanierung Dalbergstraße        (1.6157.9518)        250.000 €
  • Baugebiet Anwandeweg, Ausgleichsmaßn.        (1.6375.9550)        165.000 €
  • Willigisbrücke, Erneuerung Geländer        (1.6300.9500)        135.000 €
  • Baugebiet Rotäcker, Erschließung        (1.6374.9510)        100.000 €
     Gesamt                3.765.000 €


Gegenüber der Drucksache „Nachtragshaushaltsplan 2016“ wurde die für die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Anwandeweg neu eingestellte VE um 40.000 € auf neu 165.000 € erhöht.







Die erforderlichen Änderungen des Stellenplanes ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:


Zusätzliche Stellen
Besoldung-/ Entgeltgruppe
HUA
Dienststelle
0,5
A 9
1141
36 – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
(zusätzliche Teilzeitstelle im Sachgebiet Umweltrecht und Verbraucherschutz)
1,0
A 8
1111/1162/1163
33 – Bürgeramt
(Ersatz für einen Mitarbeiter von Vivento)
1,5


Beamte
0,2
EG 5
2410
40- Schulverwaltungs- und Sportamt
(Verwaltungsmehraufwand für Berufsintegrationsklassen an der staatlichen Berufsschule I)
0,6
EG 1/ 2
4645
51 – Jugendamt
(Küchenhilfskraft für Nachmittagsbetreuung Jukuz)
0,8


Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
0,5
S 11 b
4521
51 – Jugendamt
(Jugendsozialarbeit an Berufsschule II)
0,2
S 11 b
2202
51 – Jugendamt
(SPRINT-Klasse an Ruth-Weiss-Realschule soz.-päd. Unterstützung)
0,7


Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
3,0


Insgesamt



Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.


Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr
im
Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

12.131.400

3.427.800

224.964.750

233.668.350

die Ausgaben

12.347.200

3.643.600

224.964.750

233.668.350

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

1.064.700

317.500

36.330.300

37.077.500

die Ausgaben

2.740.000

1.992.800

36.330.300

37.077.500

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird von 2.168.400,-- € um 10.511.600,-- € erhöht und damit auf 12.680.000,-- € neu festgesetzt.
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 10.000,-- € vermindert und damit von bisher 3.775.000,-- € auf 3.765.000,-- € neu festgesetzt.

§ 4

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wird bei Stadtverwaltung wie folgt geändert:

1.        Beamte
Wahlbeamte und sonstige Beamte
Besoldungsgruppe
Zahl der Stellen 2016
insgesamt
sonstige Beamte
A 9
42,5

A 8
36,5
Insgesamt

189,8

2. Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
Zahl der Stellen 2016
5
197,2
1/2
103,2
Insgesamt
695,5

3. Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
Zahl der Stellen 2016
S 11 b
29,1
Insgesamt
91,4

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.



Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG


Klaus Herzog
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Hinweis: Die Anlage in § 1 des Satzungstextes ist Anlage 4 dieser Niederschrift.

Datenstand vom 20.12.2016 11:42 Uhr