Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Sportsenates, 25.10.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrates vom 20.10.2015 wurde die Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Sportförderung beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Arbeitsgruppe „Sportförderung“ gebildet. In 3 Sitzungen (25.02.2016, 20.04.2016 und 02.06.2016) dieser Arbeitsgruppe wurden Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (s. Anlage) erarbeitet. Grundlage für die Sportförderrichtlinien waren die bestehenden Regelungen bei der Stadt Aschaffenburg und die Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern sowie von Kommunen (München, Nürnberg und Erlangen).
Die Sportförderrichtlinien gliedern sich in
? Allgemeine Fördervoraussetzungen
? Förderarten
? Ehrungen
? Schlussbestimmungen
Im Wesentlichen wird hier folgendes geregelt:
? Allgemeine Fördervoraussetzungen
Definition der förderfähigen Sportvereine und allgemeine Verfahrensregelungen zur Durchführung der Sportförderung. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wurden neu erarbeitet.
? Förderarten
Festlegung der Förderarten. Wesentliche Neuerungen sind hier bei den Investitionszuschüssen die Änderung der Förderhöhe beim Sportstättenbau von bisher 1/3 der förderfähigen Kosten auf 20 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandsentwicklung bzw. 40 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandssicherung und die Ermittlung der Zuschusshöhe abhängig von der Zahl der aktiven Mitglieder der förderfähigen Sportvereine (§ 4 Abs. 1 – Höhe der Zuschüsse –).
? Ehrungen
Zusammenfassung der Regelungen von Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie um den Sport verdiente Männer und Frauen.
? Schlussbestimmungen
Es wird vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 einzuführen.
.Beschluss: 1
Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag abglehnt.
.Beschluss: 2
I. Der Sportsenat empfiehlt dem Stadtrat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 (Anlage 1) in Kraft treten zu lassen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 31.05.2017 14:19 Uhr