Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Planungsbüro Neu, Darmstadt, mit der Erstellung Vorbereitender Untersuchungen und eines Integrierten Handlungskonzepts (IHK) beauftragt. Eine Umfrage unter den Bewohnern und den Gewerbetreibenden im Ortskern ist erfolgt. Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2017 abgeschlossen werden, sodass der Stadtrat anschließend über die Ausweisung eines Sanierungsgebietes entscheiden kann.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Maßnahmen gemäß IHK:
Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 30.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.
- Quartiersmanagement:
In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Über die Vorgehensweise ist noch zu entscheiden. So kann ggf. eine Beratung der Grundstückseigentümer durch ein geeignetes Architekturbüro („Sanierungsberatung“) angeboten werden.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.