Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 24.09.2015 ö Vorberatend 2ws/5/2/15
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.10.2015 ö Beschließend 1pl/12/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2013 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 13.01.2014 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Februar sowie in den Monaten April bis Juli 2014 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaft-lichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 03.07.2014. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 17.07.2014 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungs-prüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde unter dem Datum vom 06.03.2015 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durch-geführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 13.04.2015. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.03.2015 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Frankfurt, vom 03.07.2014 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.03.2015 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.04.2015 zur Kenntnis zu nehmen.


b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinnes
Der Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgs-übersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2013 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 17.07.2014 und dem Stadtrat (Plenum) 25.07.2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2013.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2013 beträgt 102.676.281,42  €. Es wurde ein Gewinn von 709.696,15 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                   709.696,15 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                           618.496,65 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                             91.199,50 €

Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 25.07.2014 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.

.Beschluss:

I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 03.07.2014 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.03.2015 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 – 31.12.2013) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 102.676.281,42 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 709.696,15 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Abführung an den Haushalt der Stadt:                                709.696,15 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        618.496,65 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag          91.199,50 €


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.11.2015 10:16 Uhr