Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG);
- Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 9)
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Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr