Bebauungsplan Nr. 4/1c im Bereich Würzburger-, Rhön- und Josef-Dinges-Straße - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.2006 - Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 28.01.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.01.2017 ö Vorberatend 5pvs/1/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 18.12.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet "Josef-Dinges-Straße" zwischen Würzburger Straße, südwestlicher Grenze des Grundstücks FlstNr. 5500, Gem. Aschaffenburg, Josef-Dinges-Straße und Rhönstraße (Nr. 4/1c) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.03.2007 ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass für die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens war das Ziel, die letzte im Areal zwischen Steubenstraße, Sälzerweg, Rhönstraße und Würzburger Straße verbliebene Konversionsfläche zu überplanen und zum Gewerbegebiet umzuwandeln.
Planerische Zielsetzung war hierbei die Entwicklung einer gewerblichen Nutzungsstruktur, in der aus städtebaulichen Gründen die Zulässigkeit von Lagerplätzen, Einzelhandelsflächen, Tankstellen und Vergnügungsstätten beschränkt bzw. ausgeschlossen werden sollte. Verfahrensseitig blieb es beim Status des Aufstellungsbeschlusses, weitere Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt, da sich zunächst der Grundstücksverkauf durch die Bundesrepublik Deutschland an einen Investor verzögerte und danach die Nutzungsabsichten des neuen Eigentümers, dessen Belange in die Bauleitplanung einfließen sollten, für längere Zeit im Unklaren blieben.

Mit Bescheid vom 11.04.2016 wurde eine Baugenehmigung an die Fa. Prime Park GmbH für den Neubau von drei Gebäuden und die Aufstockung des Bestandsgebäudes erteilt. Die drei neuen Baukörper sind für Büronutzungen, Gastronomie, Einzelhandel und die Unterbringung von Kfz-Parkplätzen bestimmt, der aufzustockende Bestandsbau enthält ein gewerblich zu betreibendes „Boardinghouse“ mit 17 Appartements sowie 56 Wohnungen.
Der Bauantrag wurde am 20.01.2016 im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt (SPNr. UVS/1/3/16-TOP 2), der Erteilung einer Baugenehmigung wurde unter Auflagen (Begrünung, Kinderspielplatz) mehrheitlich zugestimmt.

Bezüglich des Beschlusses des UVS vom 20.01.2016 wurde die Regierung von Unterfranken seitens des Stadtrats Thomas Giegerich ersucht, diesen Beschluss aufsichtlich zu überprüfen. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 01.04.2016 vor. In ihrem Fazit stellt die Regierung von Unterfranken fest, dass das Bauvorhaben der Fa. Prime Park GmbH bauplanungsrechtlich zulässig ist und der betreffende Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg aus der Sitzung vom 20.01.2016 deshalb nicht zu beanstanden sei. Die Sanierung des Bestandsgebäude ist in vollem Gange, die Einzelhandelsfläche befindet sich in der Ausbauphase.

Inzwischen wurde mit Datum vom 27.10.2016 für das Baugrundstück ein ergänzender Bauantrag gestellt, der eine Erhöhung des genehmigten Bürogebäudes um ein gewerblich genutztes Geschoss (= viertes Obergeschoss) beabsichtigt. Ein entsprechender positiver Bauvorbescheid liegt hierfür bereits vor (Bescheid vom 02.08.2016), das abschließende Baugenehmigungsverfahren ist zur Zeit noch im Gange.

Mit einer Realisierung des genehmigten Bauvorhabens wird die Plangebietsfläche des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 4/1c weitgehend gefüllt und städtebaulich hinreichend geordnet und strukturiert, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplans für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs.3 BauGB) nicht mehr erforderlich ist.
Da kein „Planungsbedarf“ mehr besteht, erübrigt sich auch die im Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 28.01.2016 beantragte Fassung eines neuen Aufstellungsbeschlusses mit Anpassung der Planungsziele zwecks Ausweisung von Mischgebiet(en). Die erneute Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wäre aus Sicht der Stadtverwaltung nur für den Fall zu erwägen gewesen, dass das genehmigte Bauvorhaben nicht realisiert wird und dadurch die Entwicklung des Gebietes weiterhin in der Schwebe bliebe. Diese Frage hat sich allerdings inzwischen erübrigt, da mit der Realisierung des Bauvorhabens begonnen wurde. Mitte Dezember 2016 war der für Einzelhandel bestimmte Baukörper entlang der Rhönstraße bereits im Rohbau fertiggestellt, für das Bürogebäude an der Würzburger Straße waren die Fundamente gegossen, und im zur Aufstockung vorgesehenen Bestandsbau liefen die Entkernungsarbeiten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2006 für das Bebauungsplanverfahren „Josef-Dinges-Straße“ zwischen Würzburger Straße, südwestlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5500, Gemarkung Aschaffenburg, Josef-Dinges-Straße und Rhönstraße, (Nr. 4/1c) aufzuheben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.03.2017 11:03 Uhr