Nutzungsänderung von Büros in eine Tanzschule und Schulungsräumen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1949/3, Gemarkung Aschaffenburg, Schönbornstraße 4, durch die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG, BV-Nr. 20160310


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 2uvs/1/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.12.2016 beantragt die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG eine Nutzungsänderung der bisher als Büro genutzten Räume auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Schönbornstr. xx in Aschaffenburg als Tanzschule im Erdgeschoss und Schulungsräumen im Obergeschoss.
Durch die Nutzungsänderung ergeben sich an der äußeren Gebäudehülle keine Veränderungen.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.12.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/1a für das Gebiet zwischen Schönbornstraße, östlicher Ringstraße, Auhofstraße, Erlenmeyerstraße und Glattbacher Straße und setzt für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest. Die beantragte Nutzung als Tanzschule und als Schulungsräume ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung bleibt durch die reine Nutzungsänderung unverändert.

Aufgrund des vorgelegten Stellplatznachweises für das gesamte Grundstück ergeben sich durch die Nutzungsänderung insgesamt 11 erforderliche Stellplätze. Dies entspricht dem bisher nachgewiesenen Bestand für den von der Nutzungsänderung betroffenen Gebäudeteil. Eine Stellplatzmehrung ergibt sich damit nicht.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist die Nutzungsänderung, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Genehmigung für die Nutzungsänderung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag auf Nutzungsänderung durch die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG zur Umwandlung der bisherigen Nutzung als Büros in eine Tanzschule und Schulungsräumen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schönbornstr. xx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr