Mit Schreiben vom 13.09.2016 und modifizierten Formantrag vom 22.02.2017 beantragte die Firma AB Event & Marketing GmbH – vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Mike Jones - die Erlaubnis zur Veranstaltung des 20. Afrika-Karibik-Festivals von Donnerstag, 10.08.2017 bis einschließlich Sonntag den 13.08.2017.
Von Seiten des Veranstalters wurden die Musikdarbietungen auf der Haupt- und Nebenbühne am 11. und 12. August 2017 von 1 Uhr auf 24 Uhr reduziert um die Bürger zu entlasten. Nach Mitternacht werden keine Bands mehr auftreten.
Im Bereich der Cocktailbar soll bis 1 Uhr ein DJ/ Soundsystem arbeiten. Durch diese Maßnahme wird nach Aussage des Veranstalters die Lärmbelästigung für die Bürger deutlich reduziert. Geplant ist bei einem DJ, in einem kleinen Rahmen, noch besser auf Pegelregulierungen einzugehen und evtl. anfallende Lärmprobleme ausschließen, da kein Schlagzeug und auch keine großen Verstärkeranlagen zum Einsatz kommen.
Für den Festival-Donnerstag ist das Ende der Musikdarbietung auf 23 Uhr beantragt. Diese Umsetzung wäre dem Veranstalter wichtig, da es zwei nationale Stars zu verpflichtet sind.
Der Veranstalter möchte am Donnerstag vermeiden, dass der erste Künstler bereits gegen 18 Uhr an einem Werktag beginnen muss. Das würde zum einen dem Künstler nicht gerecht werden und zum anderen hätten die Besucher Schwierigkeiten bereits zum Konzertbeginn auf dem Festivalgelände zu sein.
In diesem Zusammenhang ist am Festival-Donnerstag folgender zeitlichen Ablauf geplant: Mainstage: 1. Act von 19:45 – 21:00 Uhr | 2. Act von 21:30 – 22.45 Uhr.
In den vergangenen Jahren wurde nach Mitteilung des Veranstalters die Musikdarbietung am Festival-Freitag und Samstag auf der Hauptbühne, trotz Erlaubnis bis 24 Uhr, immer schon gegen 23:30 Uhr beendet.
Die restliche Zeit ist erforderlich um ggf. auf z.B. technisch bedingte Verzögerungen reagieren zu können.
Die Veranstalter sind überzeugt davon, dass mit dieser Modifizierung ein noch besseres und reibungsloser Ablauf des großen Jubiläums durchführen werden kann.
Der Veranstalter möchte die Sonderregelung für außergewöhnliche Ereignisse im vollen Umfang mit 4 Tagen zu nutzen.
Die Kosten für Veranstaltungen (speziell Künstlergagen, GEMA-Gebühren, sonstige Dienstleister) sind in den letzten Jahren so exorbitant gestiegen, dass es elementar ist jeden Tag einen Star wie bisher, ohne größere zeitliche oder weitere Auflagen präsentieren zu können. Eine Reduzierung der Musiklautstärke für einen internationalen großen Künstler mit entsprechenden Zuschauerzahlen Richtung 10.000 Besucher wird seitens des Veranstalters als „fast“ undurchführbar angesehen.
Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende überregional bekannte Großveranstaltung über mehrere Tage. Ein Teil der Besucher übernachtet auf Zeltflächen, die hierfür von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2016 kam es nach Mitteilungen der Polizei, des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz und nach Mitteilungen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes es zu vielen Beschwerden aus dem weiteren Umfeld, jedoch auch aus den benachbarten Ortschaften, über Lärmbelästigungen ausgehend von der auf dem Festivalgelände gespielten Musik. Nach Mitteilung der Polizei sei die Musik in Niedernberg, Mainaschaff und bei der Polizei zu hören gewesen.
Bereits am Mittwochvormittag gab es Beschwerden über den Soundcheck. Am 10.08.2016, ab 20:00 Uhr, riefen ca. 10 Beschwerdeführer bei der PI Aschaffenburg an und beklagten sich über Lärmbelästigungen durch Aufbauarbeiten und Soundchecks vom Afrika-Karibik-Festival. Während des Festivals kam es immer wieder zu Lärmbeschwerden. Viele Beschwerden gab es wegen der Bässe.
Zitate aus den Beschwerden:
„Das Afrika-Festival war teilweise in unserem Wohngebiet, das gut 2 km Luftlinie entfernt ist, trotz geschlossener Fenster sehr beeinträchtigend.“
„Da wir das Afrikafest wie viele Nachbarn gesundheitlich nicht mehr verkraften und wegfahren müssen, bitten wir Sie die uns entstehenden Unkosten auch in Zukunft zu begleichen.“
„Das für diese o.g. Großveranstaltung nicht mehr 24.00 Uhr sondern mittlerweile 2.00 Uhr in der Nacht und länger als Ende der Fahnenstange (mit unverschämter Lautstärke) gilt, ist mehr als bürgerfeindlich.
„Das ist äußerst unverschämt und - eigentlich - gesetzeswidrig.
Es wird vorausgesetzt, dass jeder betroffene Anwohner in dieser Zeit die Ohren verschließt!?
Nicht mal das Angebot einer Besucherkarte wird in Erwähnung gezogen, obwohl eigentlich Schmerzensgeld angebracht wäre. Der Schlaf wird nachhaltig gestört und das ist erwiesenermaßen gesundheitsschädlich. Es geht hier nicht um eine Funktion als Spaßbremse sondern um Bürgerrecht.“
„es ist Sonntagnacht, ich muss Morgen um sechs Uhr aufstehen - immerhin ist morgen kein bundesweiter Feiertag - aber leider werde ich von karibischen Klängen wachgehalten.
Wie kann es denn bitte sein, dass ein kommerzielles Festival die Genehmigung erhält, die gesamte Stadt über fünf (!) Tage hinweg zu beschallen. Bekanntermaßen verteilt sich der Schall vom Volksfestplatz den ganzen Main entlang. Aber dass Anwohner von Mainaschaff über die Österreicher Kolonie bis hin nach Schweinheim mitsingen können, weil die Musik derart laut ist, ist ein neues Lowlight. Und das an jetzt drei Tagen bis deutlich nach Mitternacht. Was soll das?“
„Das war einfach viel zu laut! Das Afrika - Karibik – Festival. Bis Nilkheim war das zu hören.
Wenn ein geschlossener Rollo und Dreifachverglasung keine ausreichende Geräuschreduzierung im Schlafzimmer bringen, dann ist das unzumutbar.
Er muss dringend eine definierte Maximallautstärke für Musik im „Öffentlichen Raum“ festgelegt werden. Damit sollte sich der Stadtrat beschäftigen.“
„meine Familie und ich möchten sich bei Ihnen bedanken für 5 Tage abendlichen Terror bis weit in die Nacht, so dass an Schlaf gar nicht zu denken war. Und dies war in ganz Nilkheim sogar bis an den Schönbusch zu hören. Besonders am Sonntag ging der Lärm bis weit nach Mitternacht, was ich besonders rücksichtsvoll fand.“
„Der Lärm des Karibik-Festivals ist dieses Jahr aber zeitweise auch mit Ohrenstöpseln nicht zu ertragen.
Hierbei sind vor allem die tiefen Frequenzen, Bässe unerträglich. Das geht gar nicht. Selbst mit Ohrenstöpseln lassen sich diese Schallwellen kaum reduzieren.
Es wäre toll wenn der Veranstalter dafür Sorge tragen könnte und würde, dass das Fest für die zahlenden Gäste und die Anwohner ein Fest der Freude ist!“
Die Beschwerdelage muss für das Jahr 2016 als massiv bezeichnet werden.
Die zulässigen Werte wurden nach Messprotokoll aber fast alle eingehalten. Kurzzeitige Überschreitungen wurden nachreguliert.
Die außergewöhnlichen Beschwerden in diesem Jahr haben sich nach Ansicht des Veranstalters, eigentlich vor allem auf die Nacht von Sonntag auf Montag (Feiertag Maria Himmelfahrt) beschränkt. Die Gründe hierfür lagen ausschließlich an Umständen die der Veranstalter seiner Ansicht nach, nicht beeinflussen konnte. Zum einen gab es zu diesem Zeitpunkt technische Probleme an der Nebenbühne was zu zeitlichen und lärmtechnischen Schwierigkeiten führte, zum anderen war es der besonderen Wind-, Wetter- und Thermiksituation geschuldet, wie auch im Schallgutachten zur Immissionsmessung von dem beauftragten Ingenieur (Firma AMT) festgestellt wurde
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung:
Donnerstag, 10.8. von 16:00 bis 01:00 Uhr
Freitag, 11.8. von 12:00 bis 01:00 Uhr
Samstag, 12.8. von 10:00 bis 01:00 Uhr
Sonntag, 13.8. von 10:00 bis 00:00 Uhr
Musikdarbietungen:
Mittwoch: 9.8. bis 20:00 Uhr Soundcheck
Donnerstag, 10.8. bis 23:00 Uhr
Freitag, 11.8. bis 24:00 Uhr, Nebenbühne bis 01:00 Uhr
Samstag, 12.8. bis 24.00 Uhr , Nebenbühne bis 01:00 Uhr
Sonntag, 13.8. bis 22:00 Uhr
Die Musikdarbietungen beginnen nach den Angaben des Veranstalters meist am Nachmittag.
Ein genaues Programm liegt dazu noch nicht vor.
Der Schluss der Musikdarbietungen entspricht denen der Vorjahre. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird durch eine Fachfirma überwacht.
Der Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch ca. 20 verschiedene Anbieter. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird überwacht.
Der Zeltplatz Nilkheimer Flugfeld wird durch den Veranstalter wiederum verstärkt beworben.
Durch den Erlass einer Zeltplatzordnung durch den Veranstalter und entsprechende Ausrichtung der Zeltfläche wird dafür gesorgt, dass Störungen der Anwohner so gering wie möglich gehalten werden. Der Zeltplatz und die Einhaltung der Zeltplatzordnung werden auch nachts durch Sicherheitskräfte überwacht.
Der Zeltplatz am Schwimmbad bleibt weiterhin in der bewährten verkleinerten Form bestehen. Durch die entstandenen Freiflächen ist die ungehinderte Nutzung des überregionalen Radweges deutlich verbessert worden.
Für die Veranstaltung wird ein Sicherheitsdienst nach Auflage des Ordnungsamts eingesetzt. Der Veranstalter erstellt wie in jedem Jahr in Abstimmung mit den beteiligten Behörden ein Sicherheitskonzept.
Die Veranstaltung kann wie in den Vorjahren unter Auflagen und verkehrsrechtlichen Anordnungen genehmigt werden.
In diesem Jahr sind folgende immissionsschutzrechtliche Besonderheiten zu beachten:
Von den 18 zulässigen Tagen für seltene Veranstaltungen nach Nr. 4.4.2 Zumutbarkeit Buchstabe d) der Freizeitlärmrichtlinie stehen für das Afrika-Karibik-Festival nur noch 3 Tage zur Verfügung. Die restlichen 15 Tage verteilen sich wie folgt: 12 Tage Volksfest, 2 Tage Stadtfest, 1 Tag Open-Air-Konzert Funkhaus am Tag vor dem Stadtfest. Nach Auskunft des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz, Immissionsschutz werden bei Stadtfest und Volksfest die normalen Richtwerte überschritten. Bei der Veranstaltung des Funkhauses ist zu berücksichtigen, dass dies bis über die Nachtzeit hinausgeht und die Veranstaltungsfläche näher an der Wohnbebauung liegt.
Beim Afrika-Karibik-Festival ist unter Berücksichtigung der Messwerte der Vorjahre eine Einhaltung der Beurteilungspegel für seltene Veranstaltungen für Tage mit Musik nach 22 Uhr machbar.
Gemäß Freizeitlärmrichtlinie LAI sind jedoch Überschreitungen des Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr nicht gestattet. Dies kann dadurch vermieden werden, dass die Musik auf den Hauptbühnen spätestens um 24:00 Uhr endet. Durch das Programm an den Ständen am Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr ist sichergestellt, dass nicht alle Besucher zeitgleich das Gelände verlassen.
Nach Einschätzung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz ist es dem Veranstalter des Afrika-Karibik-Festivals zudem möglich, an den Tagen an denen die Musik um 22:00 Uhr endet, die normalen Richtwerte einzuhalten. Es ist daher vertretbar am Sonntag diese Werte einzuhalten zu müssen. Hierbei wird auch die Beschwerdelage aus dem Vorjahr berücksichtigt.
Die Einschränkung bezüglich der Soundchecks ist unter Berücksichtigung der Beschwerden zum Soundcheck erforderlich. Es besteht die Gefahr, dass durch ausgedehnte Soundchecks vor den Veranstaltungstagen die zulässigen 18 Tage überschritten werden. Für die grundsätzliche Einrichtung der Bühnentechnik sind normale Richtwerte ausreichend.