Anbau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 9915/12, Gemarkung Damm, Benzstraße 2 in Aschaffenburg, durch die Firma Sebold Entwicklungs GbR, BV-Nr. 20170020


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.04.2017 ö Beschließend 1uvs/4/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.02.2017 beantragt die Firma Sebold Entwicklungs GbR den Anbau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Benzstraße 2 in Aschaffenburg.

Es ist geplant, an die bereits vorhandene Halle mit Bürotrakt mit den Abmessungen von ca. 72 m x 44 m eine weitere Halle mit den Abmessungen von ca. 31 m x 44 m anzubauen. Die Höhe beider Hallen liegt bei 7 m. Der Hallenanbau fügt sich damit in gleicher Höhe und Breite an das bereits vorhandene Hallengebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich an. In der geplanten Lagerhalle sollen verpackte Kleinteile (Stahlteile, Gewürze, etc.) gelagert werden.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.02.2017 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 16/1 für das Gebiet zwischen Hasenhägweg, Strietwaldstaße, Aschaffbrücke, Schwalbenrainweg, Bahnlinie Aschaffenburg-Frankfurt und Gemarkungsgrenze Mainaschaff. Der Bebauungsplan sieht als Gebietsart Gewerbegebiet, eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 2,2 vor. Das geplante Bauvorhaben hält diese Festsetzungen ein.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftige 1 Stellplatz, bei 13 Beschäftigten mithin 4,3 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Nachgewiesen werden 14 PKW-Stellplätze.

Darüber hinaus sind je 150 m² Nutzfläche oder je 5 Beschäftige 1 Fahrradstellplatz auszuweisen. Hieraus ergeben sich bei 13 Beschäftigten 2,6 notwendige Fahrradstellplätze. Nachgewiesen werden 6 Abstellplätze für Fahrräder.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist die Nutzungsänderung, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma Sebold Entwicklungs GbR auf Anbau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Benzstraße 2 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 20.07.2017 12:58 Uhr