Bericht über den Verhandlungsstand zur Einführung einer gelben Tonne


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werksenates, 06.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Beschließend 4ws/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 13.10.2016 befürwortete der Werksenat die Einführung der gelben Tonne statt des gelben Sacks in Aschaffenburg und beauftragte die Werkleitung, mit den Dualen Systemen über die Einführung, den zeitlichen Ablauf und die Kostenverteilung zu verhandeln.
Derzeit ist die Duales System Deutschland GmbH (DSD) sogenannter Systemführer für die Sammlung von Leichtverpackungen in Aschaffenburg und stimmt in dieser Rolle das Erfassungssystem  mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ab und schreibt die Leistungen aus.
Aufgrund des an die INFA beauftragten Gutachtens zur Optimierung des Sammelsystems wurde DSD bereits am 03.03.2016 informiert, dass aus Sicht der Stadt Aschaffenburg die in der Vergangenheit abgestimmte Systembeschreibung allenfalls für das Jahr 2017 noch mitgetragen wird und für die Folgezeit ab 2018 nicht von einem abgestimmten System ausgegangen werden kann.
DSD teilte daraufhin mit, dass aufgrund von Vorgaben des Bundeskartellamtes die Entsorgungsleistungen alle 3 Jahre für weitere 3 Jahre ausgeschrieben werden müssen. Die Sammlung der gelben Säcke und Leerung der Dosencontainer wurde im Frühjahr 2016 für den Zeitraum 2017 bis 2019 ausgeschrieben und vergeben.
Am 04.11.2016 teilten die Stadtwerke DSD die Absicht der Einführung einer gelben Tonne in Aschaffenburg mit und baten um ein zeitnahes Gespräch, um die Details des neuen Erfassungssystems und dessen Umsetzung abzustimmen.
DSD verwies auf die durchgeführte Ausschreibung und Auftragsvergabe und schloss eine Änderung während des Vertragszeitraums bis 2019 aus. Nach Auffassung von DSD gilt eine getroffene Systemabstimmung bis zum Vorliegen einer neuen Abstimmung fort.
Hinsichtlich eines Gesprächs verwies DSD auf den Systemführer für die Folgeausschreibung für den Zeitraum ab 2020.
Telefonisch schloss Fr. Sautter/DSD am 09.03.2017 aus, kommunale Behälter für ihr Sammelsystem zu nutzen. Bereits Ende 2015 schrieb DSD, Voraussetzung für die Zustimmung der dualen Systeme zu einem geänderten Sammelsystem sei, dass das neue Erfassungssystem keine höheren Kosten als das bisherige verursacht.
Nachdem eine Sammlung mit gelben Tonnen teurer ist, als die Sammlung der gelben Säcke, lässt sich daraus die Ablehnung der Einführung einer gelben Tonne für die Stadt Aschaffenburg von Seiten DSD ablesen. Die Bereitschaft zur Abstimmung eines solchen Systems besteht derzeit leider nicht.
Am 10.03.2017 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz), das die Verpackungsverordnung ablösen soll, nach 1. Lesung im Bundestag an die Ressorts verwiesen. Nach dem Entwurf des Gesetzes kann ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festlegen, wie die durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen hinsichtlich
1. der Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination
aus beiden Sammelsystemen,
2. der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standardsammelbehälter handelt, sowie
3. der Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerungen auszugestalten ist, soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen und soweit deren Befolgung den Systemen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Hierdurch wäre zumindest die derzeit herrschende Verweigerungshaltung von DSD aufzubrechen.
Gleichwohl stehen die Stadtwerke dem vorliegenden Entwurf für ein Verpackungsgesetz ablehnend gegenüber, da
  • hiermit ein intransparentes und ökologisch ineffizientes Entsorgungssystem, das der gebotenen materialspezifischen Abfalltrennung im Wege steht, weiter zementiert würde,
  • mit diesem Gesetz keine wirklichen Anreize für ein hochwertiges Recycling und den Schutz von Mehrwegsystemen geschaffen würden und
  • die kommunale Entsorgungswirtschaft durch den Entzug von Aufgaben und Stoffströmen und unzureichende Kostenerstattungsansprüche geschwächt würde.

Daher wurden die Bundestagsabgeordneten aus der Region vor der Beratung des Gesetzes im Parlament um Unterstützung für eine bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand, vollzugstaugliche Regelungen, eine Stärkung des Ökodesigns von Verpackungen und wirksame
Abfallvermeidungsmaßnahmen gebeten.
Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen
  • jetzt gegenüber DSD für den Zeitraum Frühjahr 2018 konkrete Verhandlungen über eine Änderung der Abstimmungsvereinbarung hinsichtlich der Systemausgestaltung zu fordern, damit das Ergebnis rechtzeitig zur nächsten Ausschreibung vorliegt;
  • sofern von DSD keine Gesprächsbereitschaft besteht, einen Stadtteil mit gelben Tonnen auszurüsten und mit dem beauftragten Unternehmen die Fragen zur Abfuhr zu klären.

.Beschluss:

I. Der Bericht über den Verhandlungsstand zur Einführung der gelben Tonne wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2017 08:31 Uhr