Die funktionale und gestalterische Neuordnung des zentralen Mainufers unterhalb des Schlosses ist seit etlichen Jahren Gegenstand umfangreicher Diskussionen und planerischer Überlegungen. Als erstes wesentliches Element einer Neugestaltung soll auf 450 m Länge eine neue Uferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke entstehen. Dazu wurde vom Gewinner des Gutachterverfahrens, Diplomingenieur Fromm, eine entsprechende Konzeption erarbeitet. Es soll ein 5 Meter breiter Weg entstehen den Fahrradfahrer und Fußgänger konfliktfrei benutzen können und der vielfältige Sitzgelegenheiten am Wasser bietet.
Im Juli 2015 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung der Mainuferpromenade gefasst. Damals wurden Gesamtkosten in Höhe von 504.625,65 Euro geschätzt. Im Plenum am 07.12.2016 wurde die Entwurfsplanung genehmigt und ein neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Die Kostenberechnung belief sich auf 601.122,85 Euro. Hierfür hat die Regierung Fördermittel in Höhe von 354.200 Euro bewilligt.
Auf Grund unvorhergesehener Gründungsprobleme im Bereich der Sitzstufen mussten für die zwei Sitzstufenanlagen besondere Gründungsmaßnahmen entwickelt werden. Dadurch ergibt sich eine Kostenmehrung. Um Kosten einzusparen, wurde von der Verwaltung geprüft welches Einsparpotential vorliegt wenn statt zwei Sitzstufenanlagen nur eine Sitzstufenanlage realisiert wird. Diese Prüfung umfasst auch eine Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken über die Minderung der Zuschüsse, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Förderung sind.
Die folgende Tabelle stellt die Baukosten, die städtischen Kostenanteile und die erwarteten Förderbeträge für die einzelnen Planungsvarianten dar. Es ist zu ersehen, dass der Ausbau mit einer Sitzstufenanlage zu einer verringerten Förderung der Uferpromenade führt. Dies rührt daher, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Bezuschussung sind. Die Kostenmehrungen von 138.000 € bzw. 89.000 € sind überwiegend aus dem höheren Aufwand für Gutachten und der sich daraus ergebenden Mehrwertsteuer zu erklären. Diese Baunebenkosten schlagen bei zwei Sitzstufen mit 87.000 € und bei einer Sitzstufe mit 76.000 € zu buche. Der rein bauliche Mehraufwand für eine Uferpromenade beträgt bei zwei Sitzstufenanlagen 51.000 € und bei einer Sitzstufenanlage 13.000 €.
Die Regierung hat eine Festbetragsförderung gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel im Rahmen eines Nachförderungsantrags wegen der eingetretenen Kostensteigerung wurde daher nicht in Aussicht gestellt.
Verfahrensgang
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Planungsvarianten
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5 m breite Promenade mit zwei Sitzstufenanlagen
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5 m breite Promenade mit einer Sitzstufenanlage
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Kosten in €
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Städtischer Kostenanteil in €
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Förderbetrag in €
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Kosten in €
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Städtischer Kostenanteil in €
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Förderbetrag in €
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Plenum 12/2015 Kostenberechnung
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601.122,85
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247.000
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354.123
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-
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-
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-
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Ausführungsplanung: Kostenberechnung
2/2017
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739.000
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385.000
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354.123
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647.000
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336.000
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311.000
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Kostenmehrung für Stadt bezogen auf den Plenumsbeschluss 12/2015
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138.000
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138.000
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x
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46.000
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89.000
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x
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Die Verwaltung empfiehlt die Uferpromenade mit einer Sitzstufenanlage zu realisieren und unverzüglich die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (Beschluss im Haupt- und Finanzsenat und Tektur des Förderantrags) zu schaffen.
Unabhängig vom Projekt Mainuferpromenade muss zur Vorbereitung des bereits im PVS im September 2014 vorgestellten Regenüberlaufbeckens unterhalb der Willigisbrücke möglichst noch in diesem Jahr eine 20 KV-Leitung sowie ein zentrales Steuerungskabel umverlegt werden, da die bestehenden Kabel im Bereich des Beckens zu liegen kommen. Die Kosten hierfür betragen ca. 11.000 € und sind selbstverständlich dem Regenüberlaufbecken zuzuordnen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltstelle 1.7072.9535 im Jahr 2017 zur Verfügung. Diese dem Regenüberlaufbecken zuzuordnende Kosten würden den Mehraufwand für die Uferpromenade nochmals entsprechend verringern. Die Mehrkosten für die Variante mit zwei Sitzstufenanlagen lägen damit bei 127.000 € bei einer Sitzstufe bei 78.000 €.