Zwischen der Bahnlinie in Richtung Obernau und den Strütwiesen, Flnr. 8700/0, innerhalb der Gemarkung Schweinheim unmittelbar gegenüber dem ehemaligen „Weberei Däfler“ liegt ein Grundstück mit einem wertvollen Eichenbestand. Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der DB Netz AG.
Die Deutsche Bahn hat in einem Schreiben im November 2016 angekündigt, in diesem wertvollen Baumbestand viele Bäume fällen zu wollen, da die Kontrolle und die Kosten zu hoch sind, wenn die Bäume erhalten werden.
Im Folgenden gab es Gespräche mit der Deutschen Bahn, dem Oberbürgermeister und der unteren Naturschutzbehörde um die Bäume zu erhalten. Es wurde vereinbart, einen bereits abgestorbenen älteren Baum auf einer Höhe von ca. 4 m zu kappen, um ihn als Biotop-Baum zu erhalten. 2 Bäume wurden auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit gefällt, an den anderen Bäumen wurden, wenn nötig Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber wurde am 18.01.2017 im Umwelt- und Verwaltungssenat berichtet.
Auf Grund der unmittelbaren Gefahr für die wertvollen Bäume durch nicht unbedingt erforderliche Fällungen wurde von der unteren Naturschutzbehörde am 27.03.2017 eine Sicherstellung der Bäume mit Veränderungssperre gegenüber der Deutschen Bahn erlassen. Diese gilt bis zum Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre nach Zustellung des Bescheides. Die Bahn hat mündlich bereits im Vorfeld Ihre Bereitschaft zur Unterschutzstellung erklärt.
Die Fläche ist des Weiteren auf Grund ihrer Wertigkeit als Biotop (SBK 1281-002) kartiert. Es handelt sich um das Biotop „Gehölze nördlich und westlich des FFH-Gebietes“ dessen Teilfläche 002 ist ein lockeres bis dichtes Feldgehölz, das vorwiegend aus alten Stiel-Eichen besteht. Weitere Gehölzarten sind Vogel-Kirsche, Haselnuss und Schwarzer Holunder. Die Strauchschicht ist gut entwickelt. Darunter befindet sich überwiegend eine üppige Krautschicht aus Nitrophyten wie Brennnessel und Giersch. Als weitere Art ist das Kleine Springkraut vertreten.
Es handelt sich beim Eichenbestand um 13 Eichen bzw. Eichengruppen die ca. 80-100 Jahre alt sind. Der Baumberater hat die Unterschutzstellung insgesamt positiv beurteilt. Bei den Bäumen entlang der Straße war der letzte Baumschnitt der DB nicht fachgerecht und die Auswirkungen müssen mittelfristig beobachtet werden. Ein Baum hat einen Pilzbefall am Stammfuß.
Im Landschaftsplan ist die Fläche als überwiegender Laubwald dargestellt. Im Flächennutzungsplan wurde sie als landwirtschaftliche Fläche erfasst.
Die Bäume erfüllen die Kriterien des § 28 BNatSchG und können somit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg hat der Ausweisung als Naturdenkmal in seiner Sitzung am 11.04.2017 einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die Eichen zwischen Strütwiesen und Bahnlinie in der Stadt Aschaffenburg, Gemarkung Schweinheim, durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.