Bericht über den aktuellen Stand der möglichen Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Stockstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werksenates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.06.2017 ö Beschließend 4ws/3/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln entsprechend der angelieferten Abfallmengen mitzutragen. In der Vergangenheit war der Teil der vorhersehbaren Aufwendungen durch das Deponieentgelt an den Deponiebetreiber gedeckt; bei den ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind.

In dem letzten Gutachten der IA GmbH, München und LGA, Nürnberg zur Berechnung der Aufwendungen für die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen aus dem Jahr 2013 wurde von einer endgültigen Stilllegung der Deponie Stockstadt bis zum Jahr 2029 und einer anschließenden dreißigjährigen Nachsorgephase bis zum Jahr 2059 ausgegangen. Für die bis dahin zu erwartenden anteiligen  Kosten der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 13,927 Mio. € wurden in den zurückliegenden Jahren Rückstellungen in Höhe von 9,890 Mio. € gebildet.

Inzwischen wird von einer endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann. Durch diese zeitliche Streckung und Kostensteigerungen wird im aktuellen Gutachten zur „Überprüfung der Kalkulation der Deponierücklage – 2016“ vom Dezember 2016 von einer Kostenmehrung für den städtischen Anteil von 2.464.426,30 € auf 16.391.260,00 € ausgegangen.

Bei vollständiger Finanzierung der derzeit zu erwartenden Aufwendungen aus den Rückstellungen ergibt sich ein weiterer Rückstellungsbedarf  von ca. 6,501 Mio. €.
Für das Jahr 2016 wurden 764.811,54 € der Rückstellung zugeführt, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung werden noch Aufwendungen von ca. 200.000 € erwartet, sodass eine Netto-Zuführung von ca. 564.811,54 € verbleibt.

Es wird vorgeschlagen, dass in den nächsten Jahren Überdeckungen aus dem Abfallgebührenhaushalt zur Aufstockung der Rückstellungen zur Deponienachsorge verwendet werden und im Rahmen der Beratung der Jahresabschlüsse über die Entwicklung der Rückstellung im Kontext mit der Kostenentwicklung berichtet wird.

.Beschluss:

I. Der Bericht über den aktuellen Stand der möglichen Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Stockstadt wird zur Kenntnis genommen.

Überdeckungen aus dem Abfallgebührenhaushalt werden zur Aufstockung der Rückstellungen zur Deponienachsorge verwendet und im Rahmen der Beratung des Jahresabschlusses über die Entwicklung der Rückstellungen berichtet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2017 15:12 Uhr