Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“: Änderung der Zusammensetzung der Werkleitung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.06.2017 ö Vorberatend 6ws/3/6/17
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 10pl/8/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Herr xxx hat den seiner Funktion des Werkleiters der Stadtwerke Aschaffenburg zugrunde liegenden Arbeitsvertrag zum 01.06.2017 beendet.

Ein nachfolgender zweiter Werkleiter soll zunächst nicht bestellt werden. Die Satzung sieht in der bisherigen Form zwei Werkleiter/innen vor, so dass es einer Änderung bedarf, die es ermöglicht, dass die Stadtwerke künftig entweder über einen oder über zwei Werkleiter/innen verfügen.

Die Änderung der Betriebssatzung steht noch aus und soll nunmehr durchgeführt werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 23 S. 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“

§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 10.07.2015 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Werkleitung besteht aus einem oder aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern (Werkleitern oder Werkleiterinnen).“

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2017 14:46 Uhr