Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg beabsichtigt den Neubau eines Parkhauses für die Hochschule Aschaffenburg in der Flachstraße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.
Die Jägerkaserne, heute Hochschule Aschaffenburg, wurde Ende des 19. Jh. für das 2. Königlich bayerische Jägerbataillon errichtet. Nach Übernahme durch die amerikanischen Streitkräfte im Jahr 1945 wurden die Gebäude bis zum Abzug der Amerikaner ebenfalls als Unterkunfts- und Mannschaftsgebäude genutzt. Die Hochschule wurde nach dem Abzug der Amerikaner im Jahr 1992 in mehreren Teil-Bauabschnitten saniert und ständig erweitert.
Trotz der auf dem Campus bereits bestehenden, baulich nachgewiesenen Stellplätze ist an der Hochschule Aschaffenburg ein Stellplatzmangel vorhanden, welcher durch geplante Neubauten künftig noch verstärkt werden wird. Mit dem Neubau eines Parkhauses soll dieses Defizit abgestellt werden.
Neben dem eigentlichen Campusgelände stehen der Hochschule auf den gegenüberliegenden Grundstücken in der Flachstraße (Fl.-Nrn. xx, Gemarkung Aschaffenburg) derzeit provisorische Stellplatzmöglichkeiten zur Verfügung. Auf diesem Grundstück ist der Neubau des Parkhauses geplant.
Der Neubau mit Gesamtabmessungen von ca. 85,5 x 48,5 m stellt von der Grundrissfigur die maximale Grundstücksausnutzung dar. Das Gebäude ist in zwei Bauabschnitten konzipiert. Im ersten BA sollen die Ebenen -01 bis 03 errichtet werden. In einem zweiten Bauabschnitt können die Ebenen 04 bis 06 – ohne wesentliche Störung des Parkhausbetriebes - realisiert werden.
Die Fassade ist 3-seitig mit einer vorgehängten Lamellenstruktur geplant. Die horizontal angeordneten Lamellen erfüllen die Schallschutzanforderungen mit einer Schallreduktion von mind. 8 dB. Die Fassade zur Flachstraße ist mit geöffneten Lamellen geplant, sodass das Tragegerüst sehr dominant in Erscheinung tritt. Es fehlt der Fassade eine Gliederung und Rücksichtnahme auf das nähere stadträumliche Umfeld.
Die Organisation des Grundrisses mit Einfahrtsspur und Ausfahrt ist durch die Vorgaben des Verkehrsgutachtens definiert. Das Parkhaus wird von der Flachstraße erschlossen.
Das Parkhaus umfasst nach der vorliegenden Planung im ersten Bauabschnitt 445 Stellplätze. Mit der Entscheidung einer bauabschnittlosen Ausführung können unmittelbar weitere 51 Stellplätze, d. h. eine Gesamtstellplatzanzahl von 496 Stellplätzen auf dem Nachbargrundstück geschaffen werden.
In einem zweiten Bauabschnitt können weitere 168 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die maximale Stellplatzvorhaltung im Parkhaus mit insgesamt 664 Stellplätzen erreicht. Der zweite Bauabschnitt soll später, zusammen mit der Errichtung weiterer Gebäude auf dem Hochschulgelände erfolgen, welche sich derzeit noch im Planungsstadium befinden.
Für das Parkhaus ist eine Betriebszeit von 7:00 bis 21:00 Uhr vorgesehen. Eine Ausfahrt soll jederzeit möglich sein.
Das Bauvorhaben wurde den betroffenen Nachbarn bereits durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und dem beteiligten Planungsbüro im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion vorgestellt.
Es handelt sich hier um ein Bauvorhaben des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Hierfür ist keine bauaufsichtliche Genehmigung der Stadt Aschaffenburg erforderlich, vielmehr ist für das Bauvorhaben eine Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken zu erteilen (sog. Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO). Im Rahmen dieses Zustimmungsverfahrens ist das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Aschaffenburg, gem. § 36 BauGB einzuholen. Zu diesem Zweck wurde die Stadt Aschaffenburg am 09.06.2017 beteiligt. Über das gemeindliche Einvernehmen ist von der Stadt Aschaffenburg innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden, andernfalls gilt dieses Einvernehmen – im Rahmen einer gesetzlichen Fiktion – als erteilt.
Das Gelände des Parkhausneubaus für die Hochschule Aschaffenburg liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 03/22 „Gebiet zwischen Würzburger Straße, Flachstraße, Bessenbacher Weg und Kihnstraße“. Die hier vorgesehene Nutzung als Parkhausneubau für die Hochschule entspricht den darin getroffenen Festsetzungen.
Die Befreiungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind städtebaulich gerechtfertigt.
Die Baugrenzen im Südwesten und im Südosten werden nur geringfügig überschritten.
Die GFZ und die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse werden zwar deutlich überschritten. Allerdings sieht der Bebauungsplan eine Wandhöhe von 12 m vor, welche durch das Bauvorhaben auch bei der geplanten Anzahl an Vollgeschossen mit einer maximalen Wandhöhe von ca. 11,25 m nicht überschritten wird. Der Bebauungsplan sieht für das Baufeld im Randbereich zur Flachstraße und zum Bessenbacher Weg hin, wie auch im Eckrandbereich des rückwärtigen Teils des Baugrundstückes zur Kihnstraße hin III+D Vollgeschosse vor. Lediglich abschnittsweise, wie auch im inneren Bereich des Baublockes sind II Vollgeschosse, bei einer zulässigen Wandhöhe von 12,0 m vorgesehen. Eine Befreiung von der zulässigen Zahl der Vollgeschosse ist vertretbar, da die zulässige Wandhöhe nicht überschritten wird.
Gründe des Allgemeinwohls erfordern die Befreiung, da das Bauvorhaben dazu beiträgt, den Stellplatzbedarf der Hochschule Aschaffenburg zu decken und auf diese Weise das Wohnungsumfeld der Hochschule vom Parkdruck zu entlasten.
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen von privaten Grünflächen entlang der südöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenzen. Entlang der südwestlichen Baugrenze ist das Anpflanzen von 10 Bäumen festgesetzt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Freiflächenplan vorzulegen, mit welchem nachzuweisen ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grünflächen und der zu pflanzenden Bäume eingehalten werden. Außerdem ist das geplante Gebäude im Sockelbereich zur Flachstraße und zum Bessenbacher Weg hin einzugrünen.
Der Bauherr wird außerdem auf eine Altlastenverdachtsfläche (Nr. AS 1503) und mögliche Kampfmittel im Boden hingewiesen.
Das Tiefbauamt hat darauf hingewiesen, dass gem. Gutachten des Planungsbüros T+T Schenk vom 22.02.2017 bis zu Fertigstellung des Parkhauses die Lichtsignalanlagensteuerung des Knotenpunktes Würzburger Straße-Flachstraße-Spessartstraße den neuen Leistungsanforderungen anzupassen ist. Dies bedeutet, dass die Koordinierung mit der Ringstraße ebenfalls korrigiert werden muss. Die Planungs- und Realisierungskosten hierfür trägt der Bauherr (Freistaat Bayern).
Eine Entwässerungsgenehmigung ist im Rahmen der Ausführungsplanung, spätestens bis zum Beginn der Bauarbeiten einzuholen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens unter Beachtung auf Auflagen und Befreiungen sowie der Stellungnahmen der Fachdienststellen vorgeschlagen.