Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.07.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2016 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
10
|
Herzog Klaus
|
11
|
Kapperer Leonie
|
12
|
Klein Karsten
|
13
|
Kunkel Rainer
|
14
|
Lenz-Böhlau Anne
|
15
|
Lüder Gerd
|
16
|
Otter Gerald
|
17
|
Stegmann Karl-Heinz
|
18
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zu Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten, kann auf Grund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2018 11:12 Uhr