Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 02.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.10.2017 ö Vorberatend 2hfs/11/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2017 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

  • den Verwaltungshaushalt        von bisher        286.929.400 €
       um            4.470.800 €
       auf        291.400.200 €

  • den Vermögenshaushalt        von bisher        45.040.500 €
       um            4.639.200 €
       auf        49.679.700 €

  • Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                341.079.900 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 47.800 € auf 18.475.000 €

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt unverändert (8.305.700 €).

Die vorgesehene Zuführung an die Allgemeine Rücklage wird von 36.700 € um 2.895.500 € auf neu 2.932.200 € aufgestockt.

Die Zuführung zur Sonderrücklage „Anwandeweg“ vermindert sich um den auf die städtischen Einlageflächen entfallenden Anteil an den Umlegungskosten (3.707.100 €) sowie um 70.000 € höhere Freimachungskosten, und damit von bisher 6.135.000 € auf neu 2.357.900 €.

Die Zuführung zur Sonderrücklage „Schulbau“ konnte dagegen um 1.000.000 € auf nunmehr 2.000.000 € verdoppelt werden.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt unverändert 9.750.000 €.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan in Anlage 1 werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2017 14:58 Uhr