Fernwärmeleitung für die Oberstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 1pvs/9/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Gesamtkonzept Wärmeverbund

Wie vom Aufsichtsrat der AVG beschossen, wird das Gesamtkonzept der Wärmeleitung Oberstadt umgesetzt.
Dieses Gesamtkonzept stellt den Wärmeverbund von dem Biomasseheizkraftwerk beginnend, über das HW Leider, bis zur Werkstrasse mit der Wärmeanbindung der Oberstadt dar.


Durch die Anbindung der Oberstadt können zukünftig dort Gebäude und Liegenschaften mit Wärme aus dem Biomasseheizkraftwerk versorgt werden. Die Erzeugung erfolgt dann zu über 80 % aus erneuerbaren Energien und der wirksame Primärenergiefaktor (fp-Faktor nach den Vorgaben der DIN 4701-10) wird voraussichtlich kleiner 0,1 betragen.

Somit werden die derzeitigen Rahmenbedingungen / Anforderungen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), welche für Neubauten zwingend vorgeschrieben sind, erfüllt.
Öffentlichen Gebäuden kommt bei der Anwendung des EEWärmeG eine Vorbildfunktion zu.

Der Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem Biomasseheizkraftwerk wird damit erhöht und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erreicht.


    1. Verträge Wärmeabnehmer / Kunden Oberstadt

      1. Schloss Johannisburg

Die Verträge zur Versorgung des Schloss Johannisburg sind unterzeichnet.

Nach heutigem Stand soll das Justizgebäude zu einem späteren Zeitpunkt angebunden werden, wenn die bestehende Kesselanlage erneuert werden muss.

Die vertraglich vereinbarte Versorgung der Liegenschaft durch die AVG beginnt zur Heizperiode 2018/2019, d.h. hierfür muss die Wärmeleitung bis September 2018 betriebsfertig hergestellt sein.

      1. Städtische Liegenschaften, weitere Abnehmer

Die Verträge zum Anschluss der Objekte an die Wärmeleitung Oberstadt und zur Lieferung von Fernwärme sind unterzeichnet.

Nachfolgend Objekte werden an die Wärmeleitung in der Oberstadt angebunden:

- Stadthalle und Stadtbibliothek
- Kunsthalle Jesuitenkirche mit ehem. FOS/BOS, mit den Schulwerkstätten und der Turnhalle
- Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie Tiefbauamt
- Stadttheater
- Rathaus der Stadt Aschaffenburg
- evangelische. luth. Christuskirchengemeinde mit Kirche, Pfarramt und Gemeindezentrum


Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt


    1. Finanzielle Förderung der Wärmeleitung

1.2.1        Förderung des Bundes

Der Bund fördert bisher, gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG), die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme sowie den Aus- und Neubau von Wärmenetzen und alle in diesem Zusammenhang stehenden ansatzfähigen Investitionskosten.
Bisher betrug die Förderung für Wärmenetze >DN 100 pauschal 30% der ansatzfähigen Kosten.

Seit dem 1. Januar 2017 muss für den Erhalt einer Förderung von Wärmenetzen nach dem KWK-Gesetz 2017 ein zusätzlicher Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht werden.
Das Arbeitsblatt wurde am 23. Mai 2017 veröffentlicht. Die Auswirkungen werden derzeit geprüft.
In wieweit durch zukünftige Änderungen des Gesetzes weitere Einschnitte vorgenommen werden, kann z. Zeit nicht angegeben werden.


      1. Förderung EFRE

Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde, von der
Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG, Zuwendungsempfänger) im Namen der Stadt Aschaffenburg, für das

„Operationelle EFRE-Programm 2014-2020 - Prioritätsachse 3, Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen (kommunal)“

eine Interessensbekundung für das Auswahlverfahren zum EFRE-Programm für das

„Integriertes Energiekonzept für die Wärmeversorgung der Oberstadt von Aschaffenburg“

bei der Regierung von Unterfranken, im Januar 2016 eingereicht.


Die Europäische Union und der Freistaat Bayern fördern im Rahmen des Operationellen EFRE- Programms "Maßnahmen der CO2-Einsparung in öffentlichen Infrastrukturen".

Insgesamt 32 Städte, Märkte und Gemeinden hatten Projektvorschläge eingereicht.
Von einem gutachterlich begleiteten Auswahlgremium wurden zwölf Kommunen ausgewählt,
u. a. die Stadt Aschaffenburg mit der Umsetzung des Integrierten Energiekonzeptes Oberstadt.

In der Bewertung des Projektvorschlages, des interdisziplinär besetzten Gutachter- Teams, wurde die Auswahl des Projektes u. a. begründet mit:

  • Das Vorhaben stellt die umweltschonende Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden langfristig sicher, die in der Oberstadt unter Denkmalschutz stehen (u.a. Schloss Johannisburg, Stadthalle, Stadtbibliothek, Stadttheater, Rathaus). Die öffentliche Infrastruktur in der Oberstadt erfährt hierdurch eine besondere Funktionsstärkung.

  • Der Ersatz der Wärmeversorgung von Gas durch ca. 80 % Biomasse-Fernwärme mit < 0,1 PE- Faktor, im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes, ist überzeugend sowohl hinsichtlich der Energieeffizienz als auch hinsichtlich des Ressourcenschutzes.

  • Der neue Verteilnetz- Strang hat eine Länge von rd. 1.000 m (ab Willigis- Brücke). Bei einem jährlichen Wärmeabsatz von knapp 5.800 MWh/a beträgt die Wärmedichte je m Trasse mehr als 5.000 kWh/(m a) und ist damit 5- bis 10-mal so hoch wie bei Projekten im ländlichen Raum.

  • Die Verdrängung von – auch eigenen Erdgasabsatzmengen der Stadtwerke - durch effizient und zu einem großen Teil regenerativ erzeugter Wärme kann jedoch als modellhaft im Sinne der Umsetzung der Energiewende in der Versorgungswirtschaft betrachtet werden.

Zusammenfassend wurde festgestellt:
Die Oberstadt hat, aufgrund der zahlreichen öffentlichen Einrichtungen sowie der historischen Bausubstanz, besondere Bedeutung. Das Vorhaben ist Bestandteil des Klimaschutzkonzepts und leistet einen Beitrag zur Bestandssicherung unter Berücksichtigung des öffentlichen Raums.
Die Maßnahmen sind hinsichtlich des Ressourcenschutzes und aus energetischer, umweltseitiger Sicht sinnvoll und überzeugend - Modellcharakter besteht für die Versorgungswirtschaft. Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist hoch.

Der Förderantrag wurde bei der Regierung von Unterfranken eingereicht und wird zurzeit geprüft.
Auf die Förderung nach dem EFRE- Programm besteht kein Rechtsanspruch.



    1. 1. Bauabschnitt Dalbergstraße

Die AVG hat gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg im 1. BA, im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dalbergstraße, die Verlegung Wärmeleitung von der Willigisbrücke über die Dalbergstraße bis zur Schloßgasse und in diesem Zusammenhang die Verlegung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Elektroleitungen sowie von Hausanschlussleitungen in der Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt.
Die Maßnahme wurde Ende August 2017 abgeschlossen.


    1. 2. Bauabschnitt / neuer Bauzeitenplan

Die Bauleistungen für den 2. BA, vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schlossplatz wurden nach VOB/A ausgeschrieben.
Die Ausschreibung für die Wärmeleitung Oberstadt wurde aufgehoben, da bis zum Eröffnungstermin am 02. März 2017, bei der AVG kein Angebot abgegeben wurde.

Vom bisherigen Bieterkreis wurde als Grund für die Enthaltung u. a. der „komplexe Bauzeitenplan“ benannt.

Die AVG hat einen neuen Bauzeitenplan entwickelt und mit allen Beteiligten am 23.03.2017 abgestimmt, welcher u.a. Grundlage der neuen, “Beschränkten Ausschreibung“ ist.



neuer Bauzeitenplan


      1. 2. BA Beschränkte Ausschreibung zur Verlegung einer Fernwärmeversorgungsleitung vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schloss Johannisburg

Im Rahmen der - Beschränkten Ausschreibung - wurden 10 Unternehmen, welche im Besitz der erforderlichen AGFW- Zulassung sind, angeschrieben.
Zum Eröffnungstermin am 31.05. 2017 wurden 7 Angebote abgegeben.

Die Fa. SAG Langen, die Fa. EFFYCOR Dreieich, die Fa. Brochier Aschaffenburg haben kein Angebot abgegeben. Die Fa. Holy, Aschaffenburg, hat nach eigener Auskunft derzeit keine AGFW- Zulassung und wurde deshalb nicht angeschrieben.

Die Vergabe der Bauleistungen zur Verlegung einer Fernwärmeversorgungsleitung vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schloss Johannisburg in Aschaffenburg, sowie Verlegung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen in einem Teilbereich dieser Strecke
erfolgte an die Fa. Diringer & Scheidel, Aschaffenburg.

Die Oberstadt von Aschaffenburg ist aufgrund der historischen Vergangenheit als Bodendenkmal eingetragen, d. h. im gesamten Bereich der Maßnahme ist mit Funden und Befunden aus der Vorgeschichte bis ins späte Mittelalter zu rechnen.
Es könnten hierdurch Verzögerungen im Bauablauf durch das Bay. Landesamts für Denkmalpflege eintreten.


      1. 2. BA weitere Maßnahmen

Für die Wärmeversorgung der Oberstadt sind weitere Maßnahmen im Rahmen des 2. BA erforderlich:

       - die Wärmeleitungen innerhalb von Gebäuden,
       - der Tiefgarage Theaterplatz
       - der Tiefgarage Pfaffengasse 22 (ehm. FOS / BOS)
       - der Tiefgarage Stadthalle
       - im Untergeschoß der Stadtbibliothek
- die Ertüchtigung der Übergabestation auf dem Gelände der ABE und des HW Werkstraße

Die v. g. Maßnahmen werden bis Oktober 2018 umgesetzt.

Der Einbau der Hausübergabestationen in den Gebäuden, erfolgt sukzessive bis vsl. Mitte 2019.

Der Planungs- und Verkehrssenat wird gebeten den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Geschäftsführung AVG zur Fernwärmeleitung für die Oberstadt wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2018 09:14 Uhr