Würzburger Straße - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 5pvs/9/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Im Jahr 2015 hat der Stadtrat die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (RVK) beschlossen. Im darauffolgenden Jahr wurde im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt u. a. auf einer Verbesserung der innerstädtischen Verbindungen, insbesondere auf dem Inneren Ring. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem Stadtratsbeschluss vom 21.04.2015 Rechnung tragen und als nächster Bauabschnitt an die umgesetzten Maßnahmen Brentano-Fahrradachse und Alexandrastraße anknüpfen. Darüber hinaus sieht die Verwaltung für den Kurvenbereich Alexandrastraße – Würzburger Straße eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für schwache Verkehrsarten (Fußgänger und Radfahrer)
Perspektive
Wermbachstraße:
Maßnahmen in der Wermbachstraße stehen mit dem Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße im Zusammenhang. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes kann nicht ohne bauliche Maßnahmen, die mit vergleichsweise hohen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, einhergehen. Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße ist im Maßnahmenprogramm mit Priorität B versehen (vgl. Bild 1). Punktuelle Einzelmaßnahmen, die zeitnah und kostengünstig umgesetzt werden können, sind nicht möglich.
Die Verwaltung untersucht derzeit Planungskonzepte, wobei auch die Möglichkeiten einer Einbahnstraßenregelung geprüft wird. In der Sitzung am 20.03. 2017 wurde dies vom Stadtrat ausdrücklich gewünscht. Hierzu sind umfangreiche verkehrliche Untersuchungen notwendig, die Berechnungen mit dem Verkehrsmodell erfordern. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch, sodass mit der Vorlage eines Planungskonzeptes im PVS zum Jahreswechsel zu rechnen ist.
Fortführung Untere Würzburger Straße - Kreisverkehr Würzburger Straße/ Hofgartenstraße:
Die Untere Würzburger Straße ist im 10 Jahres-Maßnahmenprogramm der Priorität A zugeordnet. Hierfür wurde mit den kürzlich umgesetzten Sofortmaßnahmen und der dualen Führung bereits Rechnung getragen. Weitere Planungen sind, um wahrnehmbare Verbesserungen zu bewirken durch die bereits optimierte Radverkehrsführung mit hohem baulichen und finanziellen Aufwand verbunden. Die Verwaltung kam nach einer sorgfältigen Abwägung zwischen Kosten und Nutzen zum Ergebnis, sich auf andere innerstädtische Abschnitte die höherem Konfliktpotential und somit höherem Handlungsbedarf unterliegen, zu konzentrieren (siehe obige Ausführungen). Der Kreisverkehr Würzburger Straße/ Hofgartenstraße ist im 10 Jahres-Maßnahmenprogramm der Kategorie B zugeordnet und soll daher als nächster Bauabschnitt überplant werden.

2. Aufgabenstellung/Historie
Das vorliegende Konzept im Kurvenbereich Alexandrastraße/Würzburger Straße/ Sandtor ist eine Fortführung der Maßnahmen im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße.
Das Radverkehrswegenetz soll verkehrssicher und mit direkten Wegeverbindungen ausgelegt sein, sowie Wegebeziehungen, die Verbindungen in die Stadtteile darstellen (Radiale), berücksichtigen. Besondere Bedeutung im gesamtstädtischen Radwegenetz haben hierbei die Radverkehrsanlagen auf dem Inneren Ring die den Hauptgeschäftsbereich und den Park Schöntal umschließen. Die Reihenfolge der Umsetzung ist im Maßnahmenprogramm 2016 beschlossen worden.
Mit den Maßnahmen in der Innenstadt wird auch auf die Forderungen der Fahrradverbände und der Initiative familienfreundliches Radeln in Aschaffenburg (FARAD) eingegangen, die mit Unterschriften für mehr Sicherheit vor allem auf dem inneren Ring eintraten.
Mit der Umsetzung des ersten Teilabschnittes Alexandrastraße ist bereits ein wichtiges Signal gesetzt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes voranzubringen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen im Kurvenbereich Alexandrastraße – Untere Würzburger Straße soll nun eine wichtige Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr ausgebaut werden.

Bild 1: Planausschnitt Maßnahmenprogramm 2017-2025

3. Bestand und Planung – Einmündung Alexandrastraße/ Sandtor

3.1 Bestand
Seit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes in der Alexandrastraße wird der Radverkehr regelkonform stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen und stadteinwärts abschnittsweise auf Schutz- bzw. Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der Sandkirche endet der Ausbau des 1. Bauabschnittes.
Radverkehr:
Der Radverkehr wird auf Höhe Sandkirche beidseitig auf Schutzstreifen geführt. Die Dimensionierung der Schutzstreifen liegt mit ca. 1,35 m unter dem Regelmaß (1,50 m). Auf Höhe des Treppenzuganges zum Park Schönbusch befindet sich eine weitere Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges (FGÜ).
Hinter der Eisdiele wird der Radverkehr stadtauswärts über einen Schutzstreifen in den Seitenraum geführt. Dieser bestehende Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Gemäß den aktuell gültigen Regelwerken soll der Radfahrer möglichst auf der Fahrbahn auf einer eigenen Radverkehrsanlage mitgeführt werden, um vom motorisierten Individualverkehr besser wahrgenommen zu werden. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen mit nicht regelkonformer Breite in Richtung des Fußgängerüberweges geführt und geht vor der Einmündung Sandkirche (verkehrsberuhigt) in einen Schutzstreifen über.
Seit August stehen auf der südlichen Gehwegseite im Bereich der Eisdiele (Höhe Hausnummer 6) Fahrradabstellanlagen zur Verfügung

Probleme für den Radverkehr:
Die Querung der Alexandrastraße in Richtung Sandtor stellt auch für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion dar. Dies wird durch die neu eingerichtete Fahrradstraße - Brentanoachse und dessen Verlängerung über die Alexandrastraße in Zukunft noch begünstigt. Derzeit ist kein Angebot für Radfahrer zum Linksabbiegen eingerichtet. Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich. Nicht wenige Radfahrer fahren bereits in die Betgasse, um in die Innenstadt zu gelangen. Hierdurch entstehen Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) (Parkhauszufahrt und Kurzzeitstellplätze zur Andienung des dortigen Einzelhandels).
Im Radverkehrskonzept (RVK) wird die Einfahrt in die Sandgasse für den links abbiegenden Radverkehr aus der Alexandrastraße bemängelt und zur Verbesserung der Abbiegesituation die Einrichtung eines Linksabbiegerstreifens nur für Radverkehr vorgeschlagen.
MIV:
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung. Anlagen für den ruhenden Verkehr sind in diesem Abschnitt nicht vorhanden.
Fußgängerverkehr:
Der Fußgängerverkehr hat vergleichsweise breite Gehwegflächen zur Verfügung. Die heutige angebotene Querungssituation für Fußgänger ist aber nicht regelkonform. Die baulich angelegte Mittelinsel entspricht mit 1,70 m Tiefe nicht dem aktuellen Regelmaß nach den Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA). Die Fußgängerüberwege entsprechen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Ausstattung für die Beleuchtung nicht den aktuell gültigen Vorgaben. Zusätzlich entspricht der FGÜ in der Würzburger Straße mit einer zu querenden Fahrbahnbreite von über 10 m nicht den gültigen Vorgaben der Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ).
Ein barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen besteht nicht.
Im angrenzenden Bereich des FGÜ wird Außengastronomie durch eine Eisdiele betrieben.
Erhebungen über den Fußgängerverkehr:
Die Verbindung zur Sandkirche und zum Park Schöntal ist eine Hauptverbindung für Fußgänger zur Innenstadt. Um im Planungsprozess die signifikanten Querungsbeziehungen sowie die Konfliktpotentiale zu berücksichtigen, wurden am 12.07.2017 Erhebungen durchgeführt. Das Querungsverhalten der Fußgänger zeigte, dass Querungshilfen sowohl in der Alexandrastraße als auch in der Verbindung zur Treppenanlage des Parkes Schöntal auch zukünftig zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wurde das Erfordernis einer barrierefreien Gestaltung des Einmündungsbereiches Sandkirche deutlich. Ein barrierefreier Ausbau mit differenzierter Bordhöhe wird insbesondere auf dem höhengleichen Zugang an der Sandkirche notwendig, um mobilitätseingeschränkte Personen ohne Umwege in die Innenstadt zu führen. Darüber hinaus, liegt dieser Zugang an den Haltestellen des ÖPNV.
Probleme für den Fußgängerverkehr:
In Verbindung des Treppenzuganges zu Park Schönbusch ist die Einrichtung eines regelkonformen FGÜ ohne bauliche Querungshilfe nicht möglich. Dem stehen gesetzliche Reglements, Fahrbahngeometrie und straßenentwurfstechnische Kriterien im Wege. Um auch dieser Hauptfußwegeverbindung Rechnung zu tragen, muss eine bauliche Querungshilfe eingebaut werden.
Generell ist der Sichtkontakt Fußgänger/ Fahrzeugführer ungünstig. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem stadtauswärts die Querungssituation zu Beginn der Würzburger Straße heute als unübersichtlich.

3.2. Planung
In folgenden Ausführungen werden die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben.


Radverkehr:
Wie bereits in Kapitel 3.3.1 beschrieben, birgt die Situation für links abbiegende Radfahrer aus der Alexandrastraße ein Konfliktpotential mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) aber auch mit dem Fußgängerverkehr. Um dies zu beheben, erhält der Radverkehr im Kurvenbereich eine eigene Verkehrsfläche in Form eines Radfahrstreifens. Der linksabbiegende Radfahrstreifen wird in ganzer Länge rot eingeschlämmt und mit einer regelkonformen Breite von 1,85 m bemessen. Der Radfahrstreifen führt den abbiegenden Radfahrer StVO-konform in den verkehrsberuhigten Bereich am Sandtor. Zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für Radverkehr wird bereits vor dem FGÜ in der Alexandrastraße eine 4 m tiefe rot eingeschlämmte Fläche über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrbahn aufgebracht. Dies soll dem Radfahrer das Einordnen zu Radfahrstreifen im Kurvenbereich gegenüber dem MIV erleichtern und sicherer gestalten. Zusätzlich wird vor dem FGÜ eine Rampe für Radverkehr eingerichtet, die dem Radfahrer ermöglicht, zur Fahrbahnquerung abzusteigen und die Alexandrastraße über den FGÜ als Fußgänger zu passieren. Nach Umsetzung der Maßnahme hat der Radfahrer hierdurch zwei Möglichkeiten von der Alexandrastraße zum Sandtor zu gelangen.
Der rechts abbiegende Radfahrer wird im Kurvenbereich auf einem Schutzstreifen (Breite = 1,50 m) von der Alexandrastraße in die Würzburger Straße geführt.
Zusätzlich ist die Einrichtung von 10 Fahrradbügeln im Bereich der Sandkirche vorgesehen.
Fußgängerverkehr:
In vorliegender Planung sind zwei bauliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln vorgesehen. Beide Mittelinseln sollen nach den ortsüblichen Ausbaustandards und den Vorgaben der aktuellen DIN - Normen barrierefrei eingerichtet werden. Die Mittelinsel auf Höhe Sandkirche erhält eine Tiefe von 2,50 m. Die Aufstellfläche ist mit einer Breite von 4,50 m geplant, sodass die Querungshilfe für Geh- und Sehbehinderte Personen mit differenzierter Bordhöhe ausgebildet werden kann. Der bestehende Fußgängerüberweg bleibt in der Lage auf Höhe der Treppenanlage erhalten, wird jedoch mit einer barrierefrei ausgebauten Mittelinsel (Tiefe 2 m) unterbrochen. Hierfür sind punktuell minimale Anpassungen in der nördlichen Bordführung des Gehweges erforderlich.
Die Fläche für die Außengastronomie der Eisdiele (Höhe Hausnummer 4) bleibt unberührt.
Abstimmungen:
Die Planungen wurden mit dem Tiefbauamt, dem städtischen Bauhof, der Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) abgestimmt.
Der ÖPNV wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.
Perspektiven:
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Wertstoffcontainer durch Unterflurcontainer zu ersetzen. Die Kosten hierfür werden der Baumaßnahme nicht zugeordnet.

3.3 Grunderwerb und Kosten der Maßnahmen
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahmen liegen inkl. Deckenbau bei ca. 148.000 €, mit einem Zuschlag von 10% liegt die Kostenschätzung bei ca. 163.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Die Kosten werden auf die HH-Stelle Radverkehr (1.6340.9500), Fußgängerüberwege (1.6350.9500) und Straßenunterhalt (0.6300.5131) verteilt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2018 geplant.
Die Planungen sollen in der nächsten Sitzung dem Fahrradforum zur Beratung vorgelegt werden.
Der Beschlussvorlage liegen 1 Lageplan (M 1: 500) mit integriertem Querschnittsplan (M 1:200) sowie 1 Bestandsplan bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Einmündung Alexandrastraße / Sandtor wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehene Planung im nächsten Fahrradforum beraten zu lassen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2018 09:14 Uhr