Planfeststellung Schleuse Obernau; - Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 2pvs/9/2/17
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.10.2017 ö Beschließend 10pl/12/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Juli 2005 wurden erste Planüberlegungen des WNA zur Erneuerung der Staustufe Obernau bekannt. Von den drei Entwurfsvarianten haben zwei in die Grünflächen am Obernauer Ufer eingegriffen.  Daraufhin haben sich mehrere hundert Obernauer in Unterschriftenlisten für die dritte Planvariante ausgesprochen, die eine weitere Schleusenkammer auf der Wasserseite neben der bestehenden Schleusenkammer vorsieht.

Am 05. Februar 2007 richtete der Stadtrat eine Resolution an das WNA, in der er eine Erweiterung der Schleuse auf den Obernauer Mainwiesen als städtebaulich nicht vertretbar bezeichnet und es ablehnt, den Schleusenneubau über die Obernauer Ortslage abzuwickeln. Stattdessen hat der Stadtrat die Abwicklung der Baustelle vom linken Mainufer aus verlangt. Drei Wochen später gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet das Mainufer“. Mit Schreiben vom 13. März 2007 erklärte der Präsident der WSV, der Neubau der neuen Schleusenkammer sei wasserseitig vorgesehen.

Noch im selben Jahr 2007 entwickelte die Stadtverwaltung erste Überlegungen zu einem Mainuferpark und am 30. Oktober 2007 fand im großen Sitzungssaal des Rathauses der für die Planfeststellung erforderliche Scoping-Termin statt.

In Ergänzung des Konzeptes für einen Aschaffenburger Mainuferpark entstanden Überlegungen für einen „Schleusenpark Obernau“ die am 13. November 2011 zu interkommunalen Vereinbarungen zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach am Main mit dem Ziel führten, einen solchen Park zu entwickeln. Zu dieser Vereinbarung gehört die Abstimmung der Planungsziele unter den beteiligten Gemeinden und deren gemeinsames Einbringen in das Planfeststellungsverfahren für den Staustufenneubau.

Am 10. Dezember 2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD getragen werden müssen.

Infolgedessen sagte am 27. Oktober 2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu und am 18. Dezember 2015 wurde in dieser Sache zwischen dem WNA, der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die Gemeinde Niedernberg sowie die Stadt Aschaffenburg die Kosten dafür tragen.

Für die bauliche Umsetzung des barrierefreien Wehrsteges und für eine temporäre Baufeldüberbrückung im Kreuzungsbereich von Baustraße, bestehendem und neuem Entwässerungsgraben sowie dem Fuß- und Radweg sind wegen der daraus entstehenden höheren Baukosten gesonderte Verwaltungsvereinbarungen erforderlich (Bau- und Finanzierungsvereinbarungen). Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den alten Wehrsteg abgeschlossen werden.

Daraufhin hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellen lassen. Dieser Steg ist etwa 768.666,46 € teurer, als ein Wehrsteg mit beidseitigen Treppen, wie er für betriebliche Zwecke ausreichen würde.

Diesen Entwurf, bestehend aus einer Wehrfelderüberbrückung mit einer mittleren Neigung von      1,7 %, Rampen an beiden Mainufern und unter Erfüllung zusätzlicher Anforderungen der DIN 18040 haben die Gemeinde Niedernberg am 05. Juni 2016 und die Stadt Aschaffenburg am 19. Juli 2016 gebilligt. Daraufhin wurde der Entwurf in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Damit wurde der barrierefreie Wehrsteg Bestandteil der nun vorliegenden Planfeststellungsunterlagen.

Im August 2017 hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Würzburg das Planfeststellungsverfahren eröffnet und die Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 16. August 2017 gebeten, bis 10. November zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Etwaige Einwendungen sind jedoch bereits bis 24. Oktober 2017 vorzubringen.

Die Stadtverwaltung hat daher zwei Stellungnahmen vorbereitet, eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange und eine Stellungnahme als Grundstückseigentümerin und Besitzerin von Rechten am Wehrsteg. Nach Billigung durch den Stadtrat und Abstimmung mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach können diese Stellungnahmen in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden.

Da nunmehr feststellungsreife Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und eine darauf fußende Kostenermittlung vorliegen, kann die Verwaltung beauftragt werden, mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg entsprechende Bau- und Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.

.Beschluss:

I.

1. Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange vom 18. September 2017 zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Staustufe Obernau wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 7). Die Verwaltung stimmt diese Stellungnahme mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach ab und legt sie zum Plenum am 16.10.2017 vor.

2. Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg vom 18. September 2017 als Grundstückseigentümerin und Besitzerin von Rechten am Obernauer Wehrsteg zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Staustufe Obernau wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 8). Die Verwaltung stimmt diese Stellungnahme mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach ab und legt sie zum Plenum am 16.10.2017 vor.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau des barrierefreien Wehrsteges auf der Grundlage der Planfeststellungsunterlagen, die diesen Wehrsteg betreffen und auf der Grundlage der ermittelten Mehrkosten von 768.666,46 € mit der Gemeinde Niedernberg und dem WNA eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung vorzubereiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsvereinbarung vom 18. Dezember 2015 beim WNA die Planung und Kostenermittlung für eine temporäre Baufeldüberbrückung anzufordern und mit der Gemeinde Niedernberg und dem WNA eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvereinbarung vorzubereiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2018 09:00 Uhr