Personalsituation im Amt für Brand- und Katastrophenschutz; - Vollzeitstelle für die Laufbahnausbildung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 06.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 06.11.2017 ö Beschließend 1hfs/13/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit stehen bayern- und deutschlandweit keine ausreichenden Lehrgangsplätze für die Ausbildung im Bereich der 2. QE des feuerwehrtechnischen Dienstes zur Verfügung. Gründe sind zum einen der erhöhte Eigenbedarf der Berufsfeuerwehren (BF), so bildet die BF München aus Personalmangel keine externen Teilnehmer aus, und zum anderen die unterschiedlichen Laufbahngesetze der einzelnen Bundesländer, die eine Ausbildung von bayerischen Teilnehmern so gut wie ausschließen.

Aus diesen Gründen wurde die Ständige Wache der Stadt Aschaffenburg 2015 vom Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern gebeten, einen B I Lehrgang durchzuführen. Da auch vier eigene Brandmeisteranwärter von der fehlenden Ausbildungskapazität betroffen waren, wurde mit Hilfe von zwei externen Ausbildern der BF Nürnberg und Würzburg der B I mit 20 Teilnehmern 2016 durchgeführt (Dauer 7 Monate).

Die Kosten des Lehrganges beliefen sich auf 119.501 € (80.000 € Personalfremdkosten, 39.501 € Sachkosten, hauptsächlich für die Übernachtung). Dem gegenüber standen 165.920 € Einnahmen für 16 externe Teilnehmer und Einsparungen in Höhe von 41.480 € an Lehrgangsgebühren + ca. 9.744 € an Übernachtungskosten für unsere vier eigenen Teilnehmer.

Zu erwähnen ist auch, dass die Ständige Wache seit 2009 Führungslehrgänge für hauptamtliches Personal sowie Feuerwehrmodule für ILS-Personal durchführt und damit Einnahmen erzielt.

Das bedeutet, dass bei einer ganzjährigen Besetzung einer Vollzeitstelle die anfallenden Personalkosten in Höhe von ca. 60.000 € gedeckt wären. Ändert sich die Ausbildungssituation in Bayern wieder, kann die Stelle durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus Altersgründen Ende 2020 ausgeglichen werden.

Lehrgangsgebühren in Bayern:

B I Lehrgang - 10.370 € (Dauer 7 Monate)
Führungslehrgang - 2.600 € (Dauer 6 Wochen)
Gruppenführerlehrgang - 5.400 € (Dauer 6 Wochen)

Einnahmen/Einsparungen und Ausgabenübersicht 2016/2017/2018

B I Lehrgang 2016        217.144 € - Einnahmen / Einsparungen
       (16 x 10.370 € Fremde + 4 x 12.806 € Eigene/Einsparungen)

       119.501 € - Ausgaben Fremdpersonal und Sachkosten

       = 97.643 € Überschuss

Führungslehrgang 2017        52.000 € - Einnahmen / Einsparungen
       (17 x 2.600 € Fremde + 3 x 2.600 € Eigene/Einsparungen)

       1.150 € - Ausgaben Sachkosten

       = 50.850 € Überschuss und Einsparung

B I Lehrgang 2018        175.644 € - Einnahmen
       (12 x 10.370 € Fremde + 4 x 12.806 € Eigene/Einsparungen)

       ca. 80.000 € - Ausgaben für Eigenpersonal und Sachkosten

       = ca. 95.000 € Überschuss

Für 2019 ist ein Führungslehrgang mit 20 Teilnehmern und ein Gruppenführerlehrgang mit 12 Teilnehmern (Überschuss je ca. 50.0000 €) geplant.

Die bisherige Handhabung, den zusätzlichen Personalbedarf über die Zahlung von Mehrarbeitsvergütungen abzuwickeln, ist im Hinblick auf die Verstetigung der Durchführung von Lehrgängen an der Ständigen Wache Aschaffenburg nicht als dauerhafte Lösung anzusehen.

Da die Einrichtung dieser Stelle der Erfüllung neuer Aufgaben dient, ist nach Auffassung der Verwaltung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO entbehrlich.

Die Beteiligung des Haupt- und Finanzsenates erfolgt im Hinblick auf Ziffer II des Beschlusses vom 21.09.2015 zur Ergänzung des Eckpunktepapiers zur Begrenzung der Personalkosten.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Amt für Brand- und Katastrophenschutz wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Besetzung einer Vollzeitstelle für die Laufbahnausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

Die Stelle ist im Stellenplan 2018 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2018 15:40 Uhr