1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
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Nr. 404
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 407
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 302
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Kolpingstraße
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Beleuchtung, Mittelinsel
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2010
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Nr. 309
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Platanenallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 112
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Aschaffstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 202
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Ruhlandstraße
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
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2014
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Nr. 316
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Bismarckallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 402
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Schweinheimer Str.
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Beleuchtung;differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 347
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Löherstraße (Wilder Mann)
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Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 109
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Mittelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 410
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An den Bornwiesen
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Beleuchtung, Rollbord
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2015
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Nr. 505
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Weißbergstraße
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Beleuchtung; Rollbord
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2015
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Nr. 303
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Lange Straße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 107
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Mühlstraße
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Beleuchtung; Beschilderung
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2015
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Nr. 204
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Seidelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 104
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Mainaschaffer Straße
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Beleuchtung; Markierung
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2017
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Nr. 413
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Steubenstraße (Kiga)
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Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 102
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Daimlerstraße
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Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
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2017
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Nr. 306
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Fabrikstraße
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Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 308
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Fabrikstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 205
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Stadtbadstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 307
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Ernsthofstraße
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Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
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2017
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Nr. 344
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Steubenstraße
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Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
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2. Projektbeschreibung
A.
Im Jahr 2017 wurden folgende FGÜ umgebaut:
Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102 Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten verlängerter Radstreifen)
Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt (Beleuchtung verbessert und die Fahrbahn durch Fahrbahnbegrenzungsmarkierung eingeengt)
Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens (Versetzten des vorhandenen FGÜ nach Süden, Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe, taktile Elemente
Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)
(Abbau des FGÜ zugunsten von vier Verkehrswächtern)
B.
Im Jahr 2018 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 108: Linkstraße (Damm) Höhe Dämmer Friedhof
Der Fußgängerüberweg liegt direkt vor dem zentralen Eingang des Dämmer Friedhofes und wird daher auch von vielen älteren und gehbehinderten Bürgern frequentiert. Eine Verlegung des Fußgängerüberweges ist daher nicht sinnvoll. Ein weiterer Zugang des Friedhofes ist über eine Fußgängerschutzanlage erreichbar. Auf der dem Friedhof gegenüberliegenden Seite befindet sich unweit die Einmündung des Schönbergweges. Im Bereich des Fußgängerüberweges befinden sich beidseitig Anlangen für den Fahrradlängsverkehr.
Der Fußgängerüberweg wurde bereits gegen Ende des Jahres 2016 auf Wunsch eines besorgten Bürgers mit einer besseren Beleuchtung (250 Watt) versehen und auf eine bisher erfolgte Nachtabsenkung verzichtet, da der Übergang bei Dunkelheit nicht ausreichend zu erkennen war.
Die Beleuchtung soll durch neue Peitschenmaste mit FGÜ Beleuchtung noch mehr verbessert werden und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.
Es ist seitens des Stadtplanungsamtes mittelfristig angedacht, die Benutzungspflicht des Radweges auf der Nordseite aufzuheben, daher wird die Markierung des Radweges auf dem Gehweg im Bereich des Umbaus nicht wieder aufgebracht. Die Ausführung der Radverkehrsanlagen sind mit dem Radverkehrsbeauftragten abgestimmt.
Nr. 106: Linkstraße (Damm) Höhe Einmündung Wilhelmstraße
Der FGÜ ist der einzige Übergang an der Kreuzung Linkstraße - Wilhelmstraße. Er verbindet das Wohngebiet um die Schönbergschule mit der Italienerbrücke, die über die Bahnstrecke und zu dem Einkaufszentrum (Realmarkt) in der Horchstraße führt, welches dadurch fußläufig gut zu erreichen ist. Eine Verlegung des Fußgängerüberweges ist daher nicht gegeben.
Der Fußgängerüberweg liegt auch hier an einer Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Breite der Fahrbahn beträgt wie zuvor 7,50 m. Auch an diesem Fußgängerüberweg verläuft auf der Bahnseite ein Radstreifen auf der Fahrbahn und auf der Dämmer Seite ein Radweg auf dem Gehweg. Eine Änderung in beiderseitige Schutzstreifen würde die Fahrbahn unrechtmäßig einengen, eine Einengung ist aufgrund von Schleppkurven ein und aus der Wilhelmstraße und der Zufahrt zur Italienerbrücke nicht möglich. Zudem müssten Einbußen für die Radfahrer in Kauf genommen werden. Ein Abrücken von der Einmündung würde ergeben, dass der FGÜ nicht mehr benutzt bzw. angenommen wird (Umwege für die Fußgänger).
Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.
Damit der Übergang am nördlichen Bord nicht zu stark in der Kurve liegt und die querenden Rollstuhlfahrer sicher queren können, wird der Ausrundungsbogen des Bordes in der Einmündung der Wilhelmstraße leicht verkleinert. Ein ungehindertes Ein- und Ausbiegen aus der Wilhelmstraße in die Linkstraße ist dennoch möglich.
Auch hier soll die Benutzungspflicht des auf der Nordseite befindlichen Radweges mittelfristig aufgehoben werden. Von einer Markierung auf dem Radweg im Bereich des Umbaus wird daher abgesehen. Die Furten sollen mit Abstimmung mit dem Radverkehrsbeauftragten wieder markiert werden.
Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)
Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.
Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.
An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.
Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.
Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden.
Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).
C.
Im Jahr 2018 sollen folgende FGÜ abgebaut werden:
Nr. 101: Hasenhägweg (Strietwald) Höhe Gänsruh
Die Fahrbahnsanierung des Hasenhägweges in dem Abschnitt Rehsteig bis hinter die Einmündung Gänsruh ist für das Jahr 2018 geplant, da sich die Fahrbahn in einem schlechten Zustand befindet.
Vor der Einmündung Gänsruh befindet sich ein Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel (mit einer Breite von 1.85 m). Im weiteren Verlauf des Hasenhägweges befindet sich kein weiterer Fußgängerübergang. Im Bereich des Übergangs zur Strietwaldstraße und zur Habichtstraße befinden sich drei Querungshilfen. Der Hasenhägweg liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone.
Verkehrserhebungen am Fußgängerüberweg haben ergeben, dass zwar in der Spitzenstunde (diese liegt hier zwischen 6.00 und 7.00 morgens) max. 40 Personen an den beiden Untersuchungstagen den Fußgängerüberweg benutzten, dies jedoch nicht ausreichend im Sinne des §26 der VwV zur StVO ist. Die R-FGÜ-2001 schreibt 50-100 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde vor. Die Richtlinien empfehlen in diesem Fall den Einbau einer Querungshilfe, welche dort bereits vorhanden ist. Die Fahrbahn zwischen Rinne und Verkehrsinsel beträgt beidseitig nur 2,50 m. Diese Breite ist in einer Tempo 30 ausreichend, um eine Querung ohne Vorrang für den Fußgänger zu ermöglichen.
Für den Radverkehr sind reine Querungshilfen eine Erleichterung, da die Radfahrer an diesen nicht absteigen oder anhalten müssen.
Es ist daher vorgesehen, den Fußgängerübergang nach der Fahrbahnsanierung nicht mehr zu markieren. Die Mittelinsel bzw. der Übergang bleibt jedoch bestehen. Kosten entstehen dadurch nicht, da die Markierungen durch die Fahrbahnsanierung ohnehin abgefräst werden.
D.
Weitere in Planung befindliche FGÜ:
Nr. 320: Würzburger Straße (Sandtor) und Nr. 321: Alexandrastraße (Sandtor)
Die Vorplanung der beiden FGÜ in der Würzburger Straße und in der Alexandrastraße an der Sandkirche wurde bereits im Oktober im PVS vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Die Planung wird im Januar 2018 dem Fahrradforum vorgelegt. Danach soll voraussichtlich im Februar 2018 im Stadtrat über die Vorplanung abgestimmt werden.
3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:
FGÜ
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Kostenschätzung
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Nr. 108 Linkstraße am Dämmer Friedhof
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45.500 Euro
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Nr. 106 Linkstraße Einmündung Wilhelmstraße
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50.000 Euro
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Nr. 602 Brucknerstraße
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40.000 Euro
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Gesamt
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135.500 Euro
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In den geschätzten Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2018 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung um die FGÜ baulich umzugestalten.
Die Mittel für einen möglichen Umbau der beiden Fußgängerüberwege an der Sandkirche sind gegebenenfalls im Nachtragshaushalt bereit zu stellen.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird im Januar 2018 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese anschließend ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im 1.Quartal des Jahres 2018 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2.und 3.Quartal des Jahres 2018 an.