Baumpflanzungen und Baumfällungen 2017/2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Umwelt- und Verwaltungssenat | 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates | 08.11.2017 | ö | Beschließend | 1 | uvs/10/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind alle Bäume, je nach Vitalität, ein bis zwei Mal im Jahr auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu prüfen.
Je nach Ergebnis des Gutachtens werden erforderliche Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung durchgeführt.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0