Zwischen der Bahnlinie in Richtung Obernau und den Strütwiesen, Flnr. 8700/0, innerhalb der Gemarkung Schweinheim unmittelbar gegenüber dem ehemaligen „Weberei Däfler“ liegt ein Grundstück mit einem wertvollen Eichenbestand. Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der DB Netz AG.
Die Deutsche Bahn hat in einem Schreiben im November 2016 angekündigt, in diesem wertvollen Baumbestand viele Bäume fällen zu wollen, da die Kontrolle und die Kosten zu hoch sind, wenn die Bäume erhalten werden.
Im Folgenden gab es Gespräche mit der Deutschen Bahn, dem Oberbürgermeister und der unteren Naturschutzbehörde um die Bäume zu erhalten. Es wurde vereinbart, einen bereits abgestorbenen älteren Baum auf einer Höhe von ca. 4 m zu kappen, um ihn als Biotop-Baum zu erhalten. 2 Bäume wurden auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit gefällt, an den anderen Bäumen wurden, wenn nötig Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber wurde am 18.01.2017 im Umwelt- und Verwaltungssenat berichtet.
Auf Grund der unmittelbaren Gefahr für die wertvollen Bäume durch nicht unbedingt erforderliche Fällungen wurde von der unteren Naturschutzbehörde am 27.03.2017 eine Sicherstellung der Bäume mit Veränderungssperre gegenüber der Deutschen Bahn erlassen. Diese gilt bis zum Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre nach Zustellung des Bescheides. Die Bahn hat mündlich bereits im Vorfeld Ihre Bereitschaft zur Unterschutzstellung erklärt.
Die Fläche ist des Weiteren auf Grund ihrer Wertigkeit als Biotop (SBK 1281-002) kartiert. Es handelt sich um das Biotop „Gehölze nördlich und westlich des FFH-Gebietes“ dessen Teilfläche 002 ist ein lockeres bis dichtes Feldgehölz, das vorwiegend aus alten Stiel-Eichen besteht. Weitere Gehölzarten sind Vogel-Kirsche, Haselnuss und Schwarzer Holunder. Die Strauchschicht ist gut entwickelt.
Es handelt sich beim Eichenbestand um 13 Eichen bzw. Eichengruppen die ca. 80-100 Jahre alt sind. Der Baumberater hat die Unterschutzstellung insgesamt positiv beurteilt. Bei den Bäumen entlang der Straße war der letzte Baumschnitt der DB nicht fachgerecht und die Auswirkungen müssen mittelfristig beobachtet werden. Ein Baum hat einen Pilzbefall am Stammfuß.
Im Landschaftsplan ist die Fläche als überwiegender Laubwald dargestellt. Im Flächennutzungsplan wurde sie als landwirtschaftliche Fläche erfasst.
Die Bäume erfüllen die Kriterien des § 28 BNatSchG und können somit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg hat der Ausweisung als Naturdenkmal in seiner Sitzung am 11.04.2017 einstimmig zugestimmt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat am 21.06.2017 ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Die Auslegung der Schutzgebietsverordnung hat im Zeitraum vom 09.10. bis 08.11.2017 stattgefunden. In dieser Zeit fand auch die Beteiligung der städtischen Ämter und der Träger öffentlicher Belange statt.
Von Bürgern gab es keinerlei Einwendungen gegen das Unterschutzstellungsverfahren. Von den Trägern öffentlicher Belange kamen zwei Einwendungen, die in den Verordnungsentwurf eingearbeitet wurden.
1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Copyrightvermerk in die Luftbilder einfügen
2. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH: Auch Erneuerungsarbeiten in § 4 Ausnahmen aufnehmen.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung von „Eichen zwischen Strütwiesen und Bahnlinie in der Stadt Aschaffenburg“, Gemarkung Schweinheim zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu.