Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“; - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 1PVS/3/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der derzeitigen Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen und der Auswertung vorliegender Untersuchungen wie z. B. der Vorbereitenden Untersuchungen und der Evaluation für das Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“ - auch schriftliche Befragungen im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt. So erhielten alle Grundstückseigentümer (mit Ausnahme der Eigentümer in großen, erst ab ca. der 1980er Jahre errichteten Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen) einen Fragebogen, in dem die aktuellen Mängel auf dem Grundstück und im Umfeld benannt werden konnten. Eine zusätzliche Befragung wurde im Bereich nördlich der Seestraße durchgeführt, um zu eruieren, ob in diesem noch unbebauten inneren Bereich ein Interesse an einer baulichen Entwicklung besteht. Eigens befragt wurden auch die Gewerbetreibenden und Freiberufler im Quartier. Vom Gesundheitsbeauftragten der Stadt wurde eine „Gesundheitsbefragung“ durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls Eingang in VU und IHK gefunden haben.

Der daraufhin ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) wird vom Büro Neu in der Sitzung vorgestellt. Als wesentliche Maßnahmen in einem künftigen Sanierungsgebiet sind zu nennen:
- „Grünes Band“- Neugestaltung Schillerstraße
- „Neue Mitte Damm“ -Neugestaltung St.-Michaels-Platz
- „Vitale Burchardtstraße“ - Neugestaltung öffentlicher Raum
- „Aschaff-Terrassen Dämmer Brücke“ - Neugestaltung und Belebung
- „Verbindung Ortsmitte und Aschaff“ - Neugestaltung Mittelstraße
- „Wohnen im Quartier“ - Innenentwicklung nördlich der Seestraße (in Abhängigkeit vom Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer)
- Einrichtung von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. Beratung über die Sanierung von Bestandsimmobilien, Fassadensanierung, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
- Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des St.-Michaels-Platzes
- „Grünes Band“ – Neugestaltung Schillerstraße
- Platzgestaltung Mühlstraße / Ecke Woernerstraße

Das Sanierungsgebiet soll durch Erlass einer Satzung unter Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB festgelegt werden. Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.

Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und durch Auslegung der Planunterlagen sowie deren Einstellung in das Internet erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Berichts vom 19.02.2018 über die Ergebnisse der Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr