Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt;
Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie:
Nachzahlung für das Kalenderjahr 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werksenates, 14.06.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.198 / 31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch laufende Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Von einer endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 wird ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.
Für das Abrechnungsjahr 2017 ist eine Nachzahlung von 49.050,04 € an den Landkreis Aschaffenburg zu leisten. Die jährliche Abschlagszahlung von 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt. Die erhöhten Kosten kommen durch die Instandsetzung der Gasleitungen sowie des setzen des Sickerwasserschachtes D1a. Die Kosten werden aus der Rückstellung zur Deponienachsorge gezahlt.
.Beschluss:
I. Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988 / 31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt für das Kalenderjahr 2017 eine Nachzahlung von 49.050,04 € zu leisten hat.
Die jährliche Abschlagszahlung i. H. v. 200.000,-- € wurde bereits berücksichtigt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2018 10:41 Uhr