Die 14. Änderung des Regionalplans ist im hohem Maß eine verbale und redaktionelle Überarbeitung des bestehenden Regionalplans. Lediglich das Kapitel 1: Leitlinien 2035 wird neu eingefügt. Die Kapitel Arbeitsmarkt und Fachkräfte, und das Kapitel zentrale Orte werden neu gefasst. Die Kapitel Arbeitsmarkt, Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten, Freizeit und Erholung, Sozial- und Gesundheitswesen sowie technischer Umweltschutz werden aufgehoben.
Die Aufhebungen ergeben sich durch das neue Landesentwicklungsprogramm 2018. Dadurch ist eine neue Gliederung des Regionalplans erforderlich, außerdem werden jetzt insgesamt Ziele und Grundsätze im gesamten Regionalplan entsprechend gekennzeichnet.
Die bisher im Rahmen der Landesplanung übliche Festlegung von „Entwicklungsachsen“ ist nicht mehr möglich. An einzelnen Stellen des Regionalplans wird jedoch zur räumlichen Verortung von Zielen und Grundsätzen auf die (älteren) Entwicklungsachsen verwiesen. Der Begriff Entwicklungsachse wird künftig als „Siedlungs- und Verkehrsachse“ bezeichnet. Dadurch soll deutlich gemacht werden, dass mit diesen Achsen kein expliziertes Entwicklungsziel mehr verbunden ist.
Der bedeutendste Teil der Neufassung ist das Kapitel „Leitlinien 2035“. Dieses Kapitel enthält teilweise relevante Belange aus den aufzuhebenden Kapiteln als Grundsätze. So wird sichergestellt, dass zentrale und regionsweit bedeutsame Belange der Themenfelder Daseinsvorsorge, Gesundheit, Bildung, Klimaschutz, technischer Umweltschutz und Kultur weiterhin gesichert sind. Wegen der hohen Bedeutung dieser Handlungsbereiche sind im neuen Regionalplan, die Unterkapitel Siedlung und Mobilität, sowie regionale Identität, Heimat und Kultur eingeführt. Damit sollen die bislang nebeneinanderstehenden Kapitel Siedlungsstruktur und Verkehr mit einem räumlichen Leitbild verknüpft werden.
Im Unterkapitel Wirtschaft wird das Themenfeld Arbeitsmarkt und Fachkräfte neu eingefügt, da das Themenfeld Fachkräftesicherung/- mangel in der Region Bayerischer Untermain eine zunehmende Bedeutung als entscheidender Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung hat. Es ersetzt das bisherige Fachkapitel Arbeitsmarkt und beinhaltet Aussagen zum Arbeitskräftepotential sowie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung. Ein wesentlicher Aspekt zur Zukunftsfähigkeit des Bayerischen Untermains.
Das neugestaltete Kapitel Arbeitsmarkt und Fachkräfte verlangt die Erhaltung eines umfangreichen und qualitativ hochwertigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebots, die Kooperation und den Wissenstransfer zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft, sowie auch hier wieder ein Bekenntnis zur Metropolregion, die Durchlässigkeit der Landesgrenzen für berufliche und schulische Aus- und Weiterbildung.
Das fortgeschriebene Unterkapitel „Zentrale Orte“ übernimmt die bisherigen Festsetzungen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für die Ausweisung von Grundzentren. Auch eine Ausweisung von zentralen Orten, die „bevorzugt zu entwickeln sind“ ist nicht mehr enthalten. Die speziellen Untersuchungen zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs für die einzelnen Gemeinden der Region im Themenfeld Grundversorgung und Nahversorgung sind für die Stadt Aschaffenburg nicht relevant, da die Stadt als Einheitsgemeinde betrachtet wird.
Neues Kapitel „Leitlinien 2035“.
Dieses Kapitel enthält die Grundzüge der Raumentwicklung für den Bayerischen Untermain in vier zentralen Punkten.
Grundsatz 1: Der Bayerische Untermain soll als eigenständig erfolgreicher, nach innen und außen eng vernetzter Raum mit hoher Lebensqualität und starker Wirtschaftskraft gemeinschaftlich, nachhaltig und gleichwertig entwickelt werden.
Grundsatz 2: Die Raumstruktur des Bayerischen Untermain soll geprägt sein durch ein dichtbesiedeltes, durch Grünzüge strukturiertes Maintal und landschaftlich geprägte ländliche Teilräume des Spessarts und des bayerischen Odenwaldes.
Grundsatz 3: Die partnerschaftliche Kooperation und die Abstimmung innerhalt der Gesamtregion und ihrer Teilräume sollen erleichtert, gefördert und intensiviert werden. Der bayerische Untermain ist eine Region der Kooperation.
Grundsatz 4: Der bayerische Untermain ist Teil der Metropolregion Frankfurt/RheinMain. Die Abstimmung und Kooperation innerhalb der Metropolregion soll intensiviert werden und grundlegender Bestandteil aller raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sein.
Diese vier Grundsätze bilden das in den letzten Jahren entwickelte Selbstverständnis der Region in vollem Umfang ab. Herauszustellen ist das Bekenntnis zur Metropolregion Frankfurt/RheinMain und die intensive Kooperation und Abstimmung innerhalb der Region. Konkretisiert werden diese Grundsätze in den Unterkapiteln Siedlung und Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit, Krisenfestigkeit und Digitaler Wandel, Daseinsvorsorge und demographischer Wandel, Umwelt, Klimawandel und Klimaanpassung, sowie regionale Identität, Heimat und Kultur.
Das Unterkapitel Siedlung und Mobilität bekennt sich zu einer Region der kurzen Wege, einem starken ÖPNV, einem umweltverträglichen Verkehr mit starken ÖPNV, einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsplanung, einer Förderung der Elektromobilität und einer Einbindung des regionalen Verkehrsnetzes in das überregionale Verkehrsnetz und deren Verkehrsverbünde.
Im Unterkapitel Wettbewerbsfähigkeit und Digitaler Wandel wird die Bedeutung des digitalen Strukturwandels, die interne kommunale Kooperation bei der Flächenbereitstellung und beim Ausbau des Internetangebots besonders herausgestellt.
Im Unterkapitel Daseinsvorsorge und demographischer Wandel bekennt sich die Region zur Beibehaltung einer bedarfsgerechten Grundversorgung auch im ländlichen Raum durch eine abgestimmte Planung, sowie einer aktiven Gestaltung des demographischen Wandels.
Das Unterkapitel Umwelt, Klimawandel und Klimaanpassung verlangt die Erhaltung eines leistungsfähigen und funktionsfähigen Naturhaushaltes auch unter Berücksichtigung des Klimawandels, die Entwicklung von Anpassungsstrategien für den Klimawandel in allen relevanten Bereichen, sowie die umfassende Berücksichtigung von Hochwasserfragen, Luftqualität und Geräuschentwicklung.
Das Unterkapitel regionale Identität, Heimat und Kultur stellt noch einmal die tragende Verbindung zur Metropolregion Frankfurt/RheinMain heraus. Diese soll durch geeignete interkommunale Kooperationen, insbesondere im Bereich Kultur-und Tourismus, gestärkt und intensiviert werden. Dies verlangt auch der Stabilisierung und Erhaltung der Kulturlandschaft, insbesondere an den Siedlungsrändern, sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit zu Bildung und Kulturangeboten.
Alle diese formulierten Grundsätze entsprechen in vollem Umfang den Ansprüchen und dem Selbstverständnis der Stadt Aschaffenburg als Oberzentrum dieser Region. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Entwurf zur Änderung des Regionalplans zuzustimmen