Flüchtlings- und Integrationsberatung und aufsuchende Sozialarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 7pl/13/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern hat zum 1.1.2018 die bislang getrennten Beratungsbereiche von Asylbewerbern und dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR zusammengeführt. Weiterhin wurde das Programm Integrationslotse integriert, das die Stadt Aschaffenburg bereits in Kooperation mit der Caritas umsetzt zur Ehrenamtskoordination im Flüchtlingsbereich. Die BIR eröffnet nun die Möglichkeit, dass die Kommunen im Bereich der Beratung selbst tätig werden und damit Empfänger der staatlichen Zuwendung sein können.

Der Förderung liegt eine bayernweite Bedarfsliste zu Grunde, die sich an den Kennzahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) orientiert. Der auf die Stadt Aschaffenburg entfallende Stellenanteil beträgt insgesamt 3,97.
Nach Abstimmung mit der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, AWO) soll die Aufteilung der Stellenanteile ab 2019 wie folgt betragen: Caritas: 1,95; Diakonie: 1,25; Stadt: 0,77.
Der 0,77 Stellenanteil der Stadt Aschaffenburg wird durch den Freistaat Bayern mit 80 % gefördert.

Vorgesehen ist die Besetzung einer Vollzeitstelle (Sozialpädagoge) durch die Stadt Aschaffenburg, die halbtags in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Beratung anbietet und Bedarfe koordiniert. Die übrige Arbeitszeit soll in aufsuchender Arbeit im gesamten Stadtgebiet erfolgen.
Auf das anliegende Konzept wird verwiesen.
Durch die Eigenfinanzierung der Stadt in Höhe von 0,23 einer Vollzeitstelle wird ermöglicht, auch einheimische Zielgruppen aufzusuchen. Hierbei sollen Jugendliche und Erwachsene an einschlägigen Orten erfasst und beraten werden (Schöntal, Bahnhofsbereich…). Ziel ist die Zuführung der Zielgruppen in das örtliche Hilfenetzwerk im Sinne einer Wegweiserberatung.

Finanzierung:
Für die 1,0 Stelle entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 60.000 €. Hiervon werden 0,77 Stellenanteile zu 80% durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Demnach erhält die Stadt Aschaffenburg einen Zuschuss in Höhe von 37.000 € pro Jahr. Es verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 23.000 € pro Jahr.
Die Stelle soll zunächst auf 2 Jahre befristet werden. In dieser Zeit sollen neben dem Projekterfolg auch die Entwicklung des Landeszuschusses beobachtet werden, der von den Flüchtlingszahlen abhängt und jährlich (leicht) schwanken kann.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung einer Stelle der Flüchtlings- und Integrationsberatung mit aufsuchender Sozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle zur Umsetzung des beiliegenden Konzeptes ab 01.0 1.2019 befristet auf zunächst 2 Jahre wird zugestimmt.
3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.
II. Angaben zu den Kosten:        

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.02.2019 07:59 Uhr