Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2019 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2018 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge Ist 2016 Ist 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2018
(ohne Personalkosten,
ohne BAFöG)
Einnahmen (ohne BAFöG) 17.198.300 17.332.512 17.829.800 16.312.300
Ausgaben (ohne BAFöG) 31.686.300 31.507.321 33.247.000 32.253.000
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2019 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.
Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001), die sich voraussichtlich von 16,3 Mio. € im Jahr 2017 auf dann 16,75 Mio. im Jahr 2019 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote in Obernau) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen. Allerdings wird der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2018 (17,64 Mio.) unterschritten, weil die Anhebung des Basiswerts später und etwas geringer erfolgte als für das Jahr 2018 berechnet.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 9,1 Mio. € im Jahr 2019 geringer ausfallen als
Zunächst erwartet. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der
Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann und offen ist, welche zusätzliche
Förderung über das „Gute-Kita-Gesetz“ im Jahr 2019 einzubeziehen ist.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2019 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.