Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.12.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Email vom 21.11.2017 informierte der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain die Stadt Aschaffenburg über die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Hierbei ist die Stadt nur unwesentlich betroffen, die Änderungen sind nur geringfügig.
Das Beteiligungsverfahren wird für die folgenden Bereiche durchgeführt:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung
- 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)
- Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen
Der Bericht wird die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beinhalten. Die Stellungnahme muss bis zum 22.12.2017 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgegeben werden. Es wird durch das Staatsministerium darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Abgabefrist nicht möglich ist und zu spät eingegangene Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund dieser knappen Fristen muss über die Stellungnahme in der Dezember-Sitzung des Stadtrates beschlossen werden. Der Bericht der Verwaltung kann allerdings in dieser Kurzfristigkeit nicht erstellt werden und wird daher als Tischvorlage vor der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates verteilt.
.Beschluss: 1
Der Bericht der Verwaltung über die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern wird zur Kenntnis genommen.
Nach Forderungen aus der Mitte des Stadtrates soll über die einzelnen Ziffern der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 3 getrennt abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Die Einführung einer fünften Kategorie im zentralen Ortesystem erscheint uns nicht zwingend geboten. Das bestehende System aus Metropolen, Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren hat sich bewährt und bildet das Bedeutungsgefüge der Zentren korrekt ab.
Sollte dennoch die Kategorie „Regionalzentrum“ eingeführt werden, halten wir es für geboten, die Stadt Aschaffenburg dieser Kategorie zu zuordnen.
Als Bestandteil der Metropolregion FrankfurtRheinMain und gelegen im Verdichtungsraum der Region Bayerischer Untermain mit mehr als 300.000 Einwohnern, hat die Stadt ohne Zweifel eine zentralörtliche Funktion, die mit einigen Städten mit über 100.000 Einwohnern wie Würzburg oder Ingolstadt mehr als vergleichbar ist. Die Auswertung der Verdichtungsräume zeigt für Aschaffenburg 310.000 Einwohner, für Würzburg 211.000 Einwohner, für Regensburg 210.000 Einwohner und für Ingolstadt sogar nur 183.000 Einwohner. Das 100.000 Einwohnerkriterium ist daher sicher nicht dazu geeignet, das entscheidende Kriterium für die Ausweisung als Regionalzentrum zu sein. Für Aschaffenburg gilt außerdem, dass die Zentralität unserer Stadt im Vergleich zu den hessischen Oberzentren Offenbach und Hanau unzweifelhaft deutlich größer ist und Aschaffenburg damit eine grenzüberschreitende regionale Bedeutung hat. Der Einzugsbereich des Aschaffenburger Einzelhandels reicht im Norden bis in den Raum Gelnhausen, im Osten umfasst er den gesamten Spessart, im Süden große Teile des Odenwalds mit den Gemeinden Erbach und Michelstadt und im Westen umfasst er die hessischen Gemeinden Babenhausen und Seligenstadt.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht hat Aschaffenburg eine herausgehobene Stellung, die sich in der Stadtgröße nicht unmittelbar wiederspiegelt. Der größte bayerische Staatshafen liegt im Stadtbereich und der gesamte Verflechtungsraum ist einer der leistungsstärksten Wirtschafträume in Bayern. Deutlich leistungsstärker als andere Wirtschaftsräume mit Regionalzentren. Der kontinuierlich anhaltende und durch Beschlüsse des bayerischen Landtags auch festgelegte Ausbau der Fachhochschule sowie die vielfältige Bildungslandschaft an Schulen und Bildungsstätten verdeutlicht im Bildungsbereich den besonderen Stellenwert von Aschaffenburg. Die Stadt erwartet daher als Regionalzentrum ausgewiesen zu werden, da erst diese Ausweisung ihre wirtschaftliche, kulturelle und zentralörtliche Bedeutung widerspiegelt. Aschaffenburg erfüllt somit die Bedingungen an ein Regionalzentrum „überregional (ins benachbarte Bundesland reichende) bedeutsame Versorgungsfunktionen zu erfüllen und positive Impulse zur Stärkung eines weiten Umlands zu setzen“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
2. Siedlungsentwicklung - Anbindegebot
Die Aufweichung des Anbindegebots in Kapitel 3.3 des aktuellen LEP durch Ausnahmen wird von der Stadt Aschaffenburg weiterhin nicht befürwortet, weil diese Regelungen eine Zersiedelung des Freiraums erleichtern. Dies gilt auch für die im aktuellen Fortschreibungsentwurf vorgesehenen zusätzlichen Ausnahmen. Diese sind allerdings für den Verdichtungsraum Aschaffenburg nur von untergeordneter Bedeutung. Die entsprechenden Standorte sind bereits heute überwiegend für Siedlungszwecke genutzt, lediglich kleinräumige
kann Aschaffenburg hiervon profitieren sofern die regionalen Grünzüge entsprechend angepasst werden. Nur bei einer solchen Anpassung lassen sich im Rahmen der Ausnahmeregelung im Stadtgebiet von Aschaffenburg zusätzliche attraktive Gewerbestandorte entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
3. Einzelhandelsgroßprojekte
Die Bindung der Begrifflichkeit Einzelhandelsgroßprojekte an die Regelungen der Baunutzungsverordnung wird begrüßt. Im Übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Stadt Aschaffenburg mit den an sie angrenzenden Umlandgemeinden vor drei Jahren ein interkommunales Einzelhandelskonzept erarbeitet hat, das in seiner Zielsetzung in vollem Umfang den novellierten Regelungen zur Nahversorgung entspricht.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 8
.Beschluss: 5
4. Höchstspannungsfreileitung
Die vorgesehenen Abstandsflächenregelungen zu sensiblen Nutzungen wie Wohngebäuden, Bildungsstätten und Gesundheitseinrichtungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie lassen sich in einem Verdichtungsraum, wie Aschaffenburg, allerdings nicht mehr realisieren. Bereits heute tangieren etliche Hochspannungsleitungen solche Einrichtungen. Aus diesem Grund dürfte im Einzelfall der Ersatzneubau sehr erschwert werden. Der neue Grundsatz ist daher dazu geeignet mittelfristig in erheblichen Umfang in die Leitungstrassen einzugreifen. Durch diese Eingriffe darf sich allerdings die Energieversorgung der Stadt nicht verschlechtern. Die Stadt Aschaffenburg gibt daher zu bedenken, inwieweit es nicht sinnvoll wäre für bestehende Leitungstrassen Ausnahmeregelungen einzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2018 15:47 Uhr