Projekt Provenienzforschung (Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 30.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 30.01.2019 ö Beschließend 9KSS/1/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles)

Veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998
Im Bestreben, eine Einigung über nicht bindende Grundsätze herbeizuführen, die zur Lösung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken beitragen sollen, anerkennt die Konferenz die Tatsache, dass die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Rechtsvorschriften handeln.
  1. Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.
  2. Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden.
  3. Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
  4. Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurde, sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind.
  5. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
  6. Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden.
  7. Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden.
  8. Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.
  9. Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
  10. Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerke vornehmen und zur Klärung strittiger Eigentumsfragen beitragen, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.
  11. Die Staaten werden dazu aufgerufen, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.
(Quelle: Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste, Magdeburg; https://www.kulturgutverluste.de )
Sachstand:

Zur Einhaltung der o. g. Grundsätze haben sich alle deutschen Museen auf rechtlich unverbindlicher Grundlage verpflichtet. Sowohl von ausländischen Institutionen (Jewish Claims Conference; World Jewish Congress) wie auch von Seiten der Bundesregierung wird jedoch nach wie vor moniert, dass sich bislang zu wenige Museen in Deutschland dieser Aufgabe stellen. Dies betrifft insbesondere kleinere und mittlere Häuser, deren personelle Ressourcen hierfür nicht ausreichen.

Um auf fundierter Basis die wichtige Aufgabe der Provenienzforschung an den städt. Museen zu beginnen, wurde im Austausch und mit Hilfe der „Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen, München) ein sog. „Erst-Check“ durchgeführt. Dieser sollte anhand der Sichtung vorhandener Altbestände und Unterlagen durch ausgewiesene Expertinnen der Landesstelle die Frage klären, ob im Fall der Aschaffenburger Museen mit der Möglichkeit unrechtmäßig erworbener Bestände zu rechnen ist. Diese erste Sondierung hat 2018 stattgefunden und ein positives Ergebnis erbracht. Einzelner Schriftverkehr und Objektlisten deuten darauf hin, dass sich in den Beständen der Museen verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut befindet (s. Anlage).

Es wird um Zustimmung gebeten, diesen und allen weiteren Verdachtsfällen mit externem Sachverstand nachgehen zu können. Die anstehende Beräumung des Schlossmuseums bietet hierzu einen bedeutenden Vorteil für eine zügige und effektive Erfassung der Bestände. In deren Verlauf kann auch diese Frage verlässlich geklärt werden. Die Maßnahmen werden vom Magdeburger Zentrum für Kulturgutverluste mit hohen Zuschüssen finanziell gefördert. Weitere Zuschüsse der Landesstelle und des Bezirks Unterfranken können beantragt werden. Die Finanzierung wäre nach Abschluss der Arbeiten am Christian Schad Museums über frei werdende Werkvertragsmittel der Museen gegeben.


Anlagen

„Erst-Check“ (Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern)

.Beschluss:

I. Der Kultur- und Schulsenat stimmt den Maßnahmen zur Vorbereitung der wissenschaftlichen  Provenienzfoschung (Anlage 5) an den städtischen Museen zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 10:30 Uhr