Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Familien, deren Kinder im 1. und 2. Jahr den Kindergarten besuchen, ab 01.04.2019 mit einen Zuschuss von 100 € je Kind und Monat zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt analog der bisherigen Regelung für die Förderung der Kinder-
gartenbeiträge im 3. Kindergartenbesuchsjahr über die Jugendämter direkt an die Kindergärten.
Aktuell ( Dezember 2018) werden von der Stadt Aschaffenburg für 190 Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 313.000 € gezahlt. Bei einer Bezuschussung der Kindergartengebühren durch den Freistaat Bayern reduzieren sich die kommunalen Zuschüsse auf das gesamte Kalenderjahr bezogen um 228.000 €. Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.12.2019 ergibt sich im Kalenderjahr eine Minderung der von der Stadt Aschaffenburg gewährten Zuschüsse zu den Elternbeiträgen in Höhe von 171.000 €.
Zu 1 des Antrag : Die Verwaltung schlägt bzgl. Punkt 1 des Antrags der CSU-Fraktion vor, den Trägern der Aschaffenburger Kindertagesstätten einen Verwaltungskostenzuschuß von 650 je geführter Gruppe zu gewähren. Eingruppige Einrichtungen sollen, um eine Schlechterstellung zu vermeiden, weiterhin den bislang unabhängig von der Größe der Einrichtung pauschal gewährten Verwaltungskostenzuschuß von 1200 €/Jahr erhalten.
Bei dieser Regelung entstehen unter Berücksichtigung von aktuell insgesamt 128 Krippen- und Kindergartengruppen Kosten in Höhe von 83.200 € , die durch die erwartete Minderung bei
den städtischen Zuschüssen zu den Elternbeiträgen vollständig refinanziert sind.
Bezieht man die nach BayKiBiG geförderten Hortgruppen (14) mit ein, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 92.300 €.
Zu 2 des Antrags : Die Verringerung der Schließzeiten der Einrichtungen in den Sommerferien von 3 auf 2 Wochen mit nicht mehr als 20 Schließtagen muss mit den Trägern der Kindertages-einrichtungen konzeptionell ausgearbeitet werden. Kindertageseinrichtungen sind laut Auskunft des Sozialministeriums wirtschaftlich in der Regel mit 25 Schließtagen im Jahr führbar. Die Verkürzung der Schließtage auf maximal 20 Tage/Jahr führt zu einem höheren Personaleinsatz, der im Rahmen des BayKiBiG nicht refinanziert werden kann und deshalb entweder durch erhöhte Gebühren für die Kinder, die die zusätzliche Betreuung in den Sommerferien benötigen, oder durch anderweitige Zuschüsse ausgeglichen werden muss.
Für ein tragfähiges Konzept muss vorrangig sichergestellt sein, dass ausreichend Fachkräfte für diese zusätzliche Betreuung zur Verfügung stehen. Dies ist nach ersten Rückmeldungen einiger Einrichtungen vor dem Hintergrund des verknappten Angebots an Erzieher-Fachkräften nicht durchgängig gewährleistet.
Die Verwaltung schlägt im Falle der Umsetzung eine einheitliche Förderung von 2000 € je geöffneter Gruppe vor. Sofern jede Einrichtung eine entsprechende Gruppe anbietet, ist mit zusätzlichen Kosten von ca. 70.000 €/ Jahr zu rechnen.
Zu 3 des Antrags : Die Verwaltung erarbeitet zeitnah ein Konzept, das die Förderung der in Tagespflegestellen betreuten Kinder nach dem BayKiBiG ermöglicht. Zwingende Voraussetzung
ist, dass für jede Tagespflegestelle eine Vertretung für Krankheits- und sonstige Ausfallzeiten zur
Verfügung steht. Ein solcher Vertretungsverbund unter den Tagespflegepersonen konnte bislang nicht sichergestellt werden.