Obernauer Straße – Parkstandsanordnung; Antrag der KI vom 04.04.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 7PVS/2/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrssituation in der Obernauer Straße – genauer im Straßenzug Obernauer Straße und Fischerhohle im Abschnitt zwischen der Lamprechtstraße und Südbahnhofstraße – war Gegenstand mehrerer Ortstermine im Jahr 2018. Dabei wurden von ca. 8 Bürgerinnen und Bürgern folgende Kritikpunkte genannt:
  • Hohe Verkehrsmenge, darunter auch viele Lkw
  • Hohe Fahrgeschwindigkeit
  • Lärmintensiver Straßenbelag
  • Viele Fremdparker, keine Bewohnerparkregelung
  • Gehwegüberfahrungen im Begegnungsverkehr
Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsregelung ist in Anlage 1 dargestellt.
Zu den genannten Punkten nahm die Verwaltung wie folgt Stellung bzw. schlug kurzfristig Sofort-Maßnahmen vor:
  • Eine Verkehrszählung im Mai 2018 über drei Tage ergab eine tägliche mittlere Belastung von ca. 1.900 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 3%. Bei der Verkehrszählung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die beiden benachbarten Gebietszufahrten Junckerstraße und Pestalozzistraße gesperrt waren und damit ein gewisser Anteil die Obernauer Straße als Gebietszufahrt genutzt hat.

    Die Zählung ergab außerdem eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h und 85% der Fahrzeuge fuhren nicht schneller als 36 km/h.
  • Dem Wunsch der Anlieger, die Obernauer Straße grundhaft zu erneuern und mit einem Asphaltbelag zu versehen kann nicht in Aussicht gestellt werden, da die Straße grundsätzlich verkehrssicher ist und die grundhafte Erneuerung erhebliche Investitionen erfordert.
  • Die Verwaltung hat sich im Jahr 2007 gegen die Anordnung einer Bewohnerparkregelung in der Obernauer Straße ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass die Anlieger dort über eigene Stellplätze auf den Grundstücken verfügen, sollte in der Obernauer Straße der Parkraum unbeschränkt bleiben, um Besuchern, Gästen und Arbeitnehmern rund um die dicht bebaute Fischergasse Parkmöglichkeiten zu bieten.
  • Als Maßnahme gegen die Überfahrung des Gehwegs wurden zwei 20 m lange Ausweichstellen angeordnet, sodass Fahrzeuge im Begegnungsverkehr ausweichen können (s. Anlage 2)
Schließlich wurde vereinbart, die Sofortmaßnahme der Ausweichstellen einer etwa halbjährigen Erprobungsphase zu unterziehen und sich danach mit den Anliegern über die Erfahrungen auszutauschen.
Der zweite Ortstermin fand dann im September 2018 statt. Die Anlieger beklagten nach wie vor Gehwegüberfahrungen, weil auch zu beobachten ist, dass in den Ausweichstellen geparkt wird.



Eine weitere Überlegung bestand darin, vor dem Haus Nr. 8a, dessen Eingang sich sehr nahe an der Fahrbahn befindet und eine erhöhte Gefährdung durch Fahrzeuge auf dem Gehweg gegeben ist, eine Art Schutzinsel am Fahrbahnrand zu bauen. Dadurch wird die Auffahrt auf den Gehweg unterbunden, jedoch könnte dann auch nicht mehr am anderen Fahrbahnrand geparkt werden.
So entstand die Variante des versetzten Parkens (s. Anlage 3), bei der in dem sensiblen Bereich vor der Hausnummer 8a ein Bereich zum Parken eingerichtet wird und damit der Gehwegbereich geschützt wird. Eine Schutzinsel ist dann nicht mehr notwendig. Das versetzte Parken soll in seiner Systematik im gesamten Straßenzug eingerichtet werden, um so auch einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung zu leisten.
Die Planung der Anlage 3 soll daher mit den Bürgerinnen und Bürgern des Straßenzuges in einem Informationsgespräch vorab besprochen werden. Über die Ergebnisse berichtet die Verwaltung erneut im Stadtrat.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Obernauer Straße wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bewohnern des betroffenen Abschnitts der Obernauer Straße sowie der Fischerhohle ein Informationsgespräch zu führen und anschließend im Stadtrat darüber zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr