Stickstoffdioxidbelastungen in Aschaffenburg; Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.04.2019 ö Beschließend 1UVS/4/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Wie am 10. Oktober 2018 dem Stadtrat berichtet, wurden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) für sechs Straßenabschnitte in Aschaffenburg Überschreitungen des geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertes berechnet. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden durch den Umwelt- und Verwaltungssenat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwaltung erhält den Auftrag verschiedene Maßnahmenvarianten für eine Absenkung der Stickstoffdioxidbelastung in den betroffenen Straßenabschnitten auszuarbeiten und durch das LfU fachlich bewerten zu lassen. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme muss danach durch den Stadtrat beschlossen werden.
  2. Zusammen mit dem LfU werden ab Januar 2019 bis Dezember 2019 orientierende Messungen von Stickstoffdioxid mittels Passivsammler durchgeführt. Die Messungen sollen in den in der Begründung ausgeführten Straßenabschnitten der Würzburger Straße, Obernauer Straße, Schillerstraße, Löher- Landing- und Wermbachstraße (zusammen eine Messstelle), sowie an einem noch festzulegenden Ort für die Hintergrundbelastung erfolgen.
    In dem Messzeitraum ist zudem für den jeweiligen Straßenabschnitt die repräsentative Verkehrsbelastung festzustellen.
  3. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde eine Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im ÖPNV erlassen (Stichwort: „Sofortprogramm für saubere Luft 2017-2020). Die Stadtverwaltung strebt eine Aufnahme in diese Förderrichtlinie an und beantragt eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie.
  4. Die Stadtverwaltung lädt betroffene Verbände und Institutionen ein, wie z.B. HWK, IHK, Einzelhandel, um diese hinsichtlich der im Stadtgebiet vorhandenen Belastungen zu sensibilisieren und deren Möglichkeiten zu erörtern.


Zu a)
Für die Entwicklung verkehrsbezogener Maßnahmen wurden dem LfU verschiedene Möglichkeiten zur fachlichen Beurteilung vorgelegt, das Antwortschreiben vom 21.02.2019 liegt der Beschlussvorlage bei. Den neuen Berechnungen liegen u.a. der Flottenmix der städtischen Busflotte, die auch bundesweit festgestellte leichte Reduzierung der Hintergrundbelastung und die seit letztem Jahr stattgefundene Änderung des Kfz-Flottenmix zugrunde. Die Verkehrszahlen und die Straßenrandbebauungen entsprechen den Vorgaben aus 2018.

Die aktuelle Berechnung des LfU zeigt durchgängig eine deutliche Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastungen in den hauptbetroffenen Straßenabschnitten. Demnach werden für 2019 nur noch in Abschnitten der Landingstraße, Löherstraße, Wermbachstraße und der Würzburger Straße Überschreitungen des Stickstoffdioxidgrenzwertes prognostiziert. Die maximale Konzentration wird in der Landingstraße mit 47 µg/m3 berechnet, der Grenzwert beträgt 40 µg/m3 für das Jahresmittel.

Die zwischenzeitlich durch den Bundestag beschlossene Änderung des §47 Bundes-Immissionsschutzgesetzes stuft Verbote des Kfz-Verkehrs mit Selbstzündungsmotor (Dieselantrieb) erst als verhältnismäßig ein, wenn der Jahresmittelwert von 50 µg/m3 Stickstoffdioxid überschritten ist. Dies wird in Aschaffenburg nach den aktuellen Berechnungen nicht erreicht. Fahrverbote in Aschaffenburg für Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb wären daher unverhältnismäßig. Die in dem beiliegenden LfU-Schreiben unter den Fragen 5 – 7 angefragten Maßnahmen sind in Aschaffenburg daher nicht umsetzbar.

Insgesamt zeigt sich, dass Änderungen in der Busflotte eine effektive Maßnahme darstellen, um in den betroffenen Straßenabschnitten die Stickstoffdioxidbelastungen deutlich zu senken. Wären alle Busse mit der aktuellsten Abgasnorm ausgestattet (Euro VI), würde eine Einhaltung der Grenzwerte für das Jahr 2021 in allen Straßenabschnitten prognostiziert. Von den 52 städtischen Bussen weisen bereits 34 Busse die Abgasnorm Euro V, EEV und Euro VI aus, 18 Busse sind in Euro II und III eingestuft. Die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitten weisen überwiegend einen hohen Anteil an Busverkehren aus. Um die Stickstoffdioxidbelastungen nachhaltig zu senken, wird daher empfohlen die Busse mit Euro II und III schnellstmöglich mit Bussen der aktuellsten Abgasnorm zu ersetzen.

Zu b)
Im Stadtgebiet von Aschaffenburg werden durch das LfU seit Dezember 2018 an insgesamt 6 Standorten die Stickstoffdioxid-Konzentrationen mittels Passivsammlermessungen gemessen. Die Messstellen sind in der Würzburger Straße, Obernauer Straße, Schillerstraße, Landingstraße, Schöntal (Hintergrundmessung) und LÜB-Messstation Bussardweg (als Vergleich). Um die Messergebnisse mit dem Jahres-Grenzwert für Stickstoffdioxid vergleichen zu können, müssen die Messungen bis einschließlich Dezember 2019 andauern. Erst danach ist ein Vergleich mit dem Grenzwert zulässig, sobald die Ergebnisse vorliegen wird dem Stadtrat berichtet.
Zu c)
Mit Schreiben vom 19.10.2018 wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin die Aufnahme der Stadt Aschaffenburg in die Förderprogramme des Sofortprogrammes Saubere Luft beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben des BMVI vom 30.11.2018 abgelehnt, auch eine Intervention über den Deutschen Städtetag brachte nicht das gewünschte Ergebnis. Das Förderprogramm wurde für die Kommunen aufgelegt, welche 2016 und 2017 an den entsprechend den EU-Vorgaben aufgestellten Messstationen des Umweltbundesamtes die entsprechenden Grenzwerte nicht einhalten konnten. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Städten und Gemeinden könne nicht von dem etablierten Verfahren abgewichen werden.
Eine Förderung über das Sofortprogramm Saubere Luft für die Nachrüstung mit entsprechenden Abgasreinigungssystemen z.B. für dieselbetriebene Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und auch städtischer Handwerker- und Lieferfahrzeuge ist somit nicht möglich. Zurzeit sind auch lediglich für einzelne Bustypen zugelassene Nachrüstsätze auf dem Markt verfügbar.

Zu d)
Zwischenzeitlich fanden bereits entsprechende Termine mit der IHK und der HWK statt. Für April und Mai 2019 sind zudem weitere Gespräche mit Paketzulieferern und dem Verkehrsausschuss der IHK fest terminiert.

.Beschluss:

I.
Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zur Stickstoffdioxidbelastung in Aschaffenburg zur Kenntnis. Der UVS empfiehlt zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung einen schnelleren Ersatz der älteren städtischen Busse (Abgasnorm Euro II und III) (Anlage 1) .



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.07.2019 08:05 Uhr